2600/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Mag. Kaufmann und Genossen

haben am 9. Juli 1997 unter der Nr. 2710/J an mich eine schriftliche parlamentari-

sche Anfrage betreffend "Reisebüroschlichtungsstelle" im Wirtschaftsministerium

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Ist es richtig, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

beabsichtigt, die Reisebüroschlichtungsstelle im Bundesministerium für wirt-

schaftliche Angelegenheiten zu schließen?

2. Welche Position nimmt dazu das für Verbraucherangelegenheiten zuständige

Ministerium ein?

3. Werden Sie zum Schutz der Konsumentlnnen vom Wirtschaftsminister ein

Konzept zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen sowie

hinsichtlich der Aufgaben für die zukünftige Tätigkeit der „Reisebüroschlich-

tungsstelle“ verlangen?

4. Welche Aufgaben soll die ,,Reisebüroschlichtungsstelle - Neu“ wahrnehmen?

5. Sollen sich dabei auch die Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler in Zukunft an

der Finanzierung dieser ,,Reisebüroschlichtungsstelle“ beteiligen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Halten Sie es aus sachlichen Gründen für sinnvoll, wenn die Reisebüroschlich-

tungsstelle weiterhin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenhei-

ten verbleibt oder wäre es nicht angebracht, diese dem VKI oder dem Bundes-

kanzleramt und damit Ihrer Zuständigkeit zu übertragen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat seinerzeit den Mit-

gliedern der Reisebüroschlichtungsstelle mitgeteilt, daß die Schlichtungsstelle ihre

Tätigkeit einstellen werde.

Da ich jedoch der Überzeugung bin, daß gerade bei Problemen mit Pauschalreisen

angesichts geringer Streitwerte für Konsumentinnen und Konsumenten der Gang zu

Gericht nicht der optimale Weg ist und sich die Kooperation zwischen Konsumenten-

und Branchenvertretern bei der Bereinigung von Konsumentenbeschwerden in der

Schlichtungsstelle auch bisher bewährt hat, habe ich Bundesminister Farnleitner in

einem persönlichen Gespräch gebeten, die Schließung der Schlichtungsstelle noch-

mals zu überdenken. Bundesminister Dr. FARNLEITNER hat dies zugesagt.

Inzwischen hat der Wirtschaftsminister in einer parlamentarischen Anfragebeantwor-

tung erklärt, daß eine Schließung der Schlichtungsstelle nicht beabsichtigt sei. Viel-

mehr werde eine Neustrukturierung der Schlichtungsstelle in Richtung einer umfas-

senden allgemeinen Tourismusservicestelle, die auch als Anlaufstelle für Reisende

aus dem In- und Ausland, die in Österreich ihren Urlaub verbringen (lncoming-Tou-

rismus), dienen soll, in Aussicht genommen.

Dies darf meiner Meinung nach aber nicht die bisherige Aufgabe der Schlichtungs-

stelle einschränken, österreichischen Urlaubern eine Hilfestellung bei der Problem-

lösung nach Urlaubsreisen ins Ausland zu bieten.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ich halte derartige Überlegungen für durchaus unterstützenswert, da Schlichtungs-

verfahren auch dem betroffenen Reiseveranstalter bzw. der gesamten Reisebranche

Kosten ersparen, soferne Gerichtsverfahren durch eine Leitbildfunktion der Entschei-

dungen der Schlichtungsstelle vermieden werden können.

Wie weit eine finanzielle Beteiligung der Branche realisierbar ist, muß geprüft wer-

den, sobald im Wirtschaftsministerium ein Konzept für eine besser organisierte

Schlichtungsstelle vorliegt. Dies war bis Ende Juli nicht der Fall.

Zu Frage 7:

Die Frage, ob die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle im Wirtschaftsministerium

oder in einer anderen Institution angesiedelt ist, steht für mich nicht im Vordergrund.

Entscheidend ist, daß an der Schlichtung Vertreter und Vertreterinnen der Verbrau-

cher sowie der Wirtschaft in paritätischer Besetzung teilnehmen und daß die Tätig-

keit der Schlichtungsmitglieder arbeitstechnisch und organisatorisch umfassend un-

terstützt wird.