2604/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Krankenver-
sicherung (Nr.2647/J).
In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage habe ich
vorweg eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialver-
sicherungsträger eingeholt. Eine Kopie der daraufhin vom Hauptverband erstatte—
ten Stellungnahme lege ich dieser Anfragebeantwortung bei. Ergänzend dazu
halte ich folgendes fest:
Zur Frage 1:
Die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu
dieser Frage angeführten Daten können auch der aktuellen Ausgabe 1997 des
jährlich vom Hauptverband herausgegebenen „Handbuches der österreichischen
Sozialversicherung« entnommen werden.
Aus diesen Publikationen ergibt sich
auch, daß sich der Wert für den Anteil der in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung in Österreich nach den Berechnungen des Hauptverbandes der österrei-
chischen Sozialversicherungsträger krankenversicherten Personen zur Gesamt-
zahl der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren praktisch nicht geändert hat.
Zu den Fragen 2 und 3:
Auch mir liegen diesbezüglich weder Zahlen noch Schätzungen vor.
Zur Frage 4:
Auch mir ist keine Maßnahme der sogenannten „Sparpakete“ bekannt, die
direkte negative Auswirkungen auf die Zahl der krankenversicherten Personen
haben könnte. Mangels eines solchen Zusammenhanges bzw. der geringen em-
pirischen Evidenz erübrigt sich aber meines Erachtens auch die Frage nach einer
solchen Studie.
Zur Frage 5:
Für die von den anfragenden Abgeordneten genannten Personengruppen
der Alleinerzieherlnnen nach Scheidung und Studentinnen nach Studienabschluß
gibt es (sofern für diese Personen nicht ohnehin eine Einbindung in die gesetz-
liche Krankenversicherung aus einem anderen Titel in Betracht kommt) so wie für
alle Personen, die keiner Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung unterliegen und ihren Wohnsitz in Österreich haben, bereits jetzt die Mög-
lichkeit der Einbindung in dieses System in Form der freiwilligen Selbstversiche-
rung. Dabei wird hinsichtlich der Höhe der Beitragsleistung selbstverständlich
auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der solcherart versicherten Personen
Rücksicht genommen.
Dessen ungeachtet darf ich die Bemühungen meines Ressorts bzw. der
gesamten Bundesregierung zur Schaffung von Grundlagen für eine Einbindung
aller Erwerbseinkommen in die gesetzliche Sozialversicherung (und damit auch in
den Zweig der Krankenversicherung) als bekannt voraussetzen. Dadurch sollen
etwa auch die Gruppen der geringfügig beschäftigten und der bisher noch nicht
erfaßten selbständig erwerbstätigen Personen unter den Schutz der gesetzlichen
Krankenversicherung gestellt werden.
Betr.: Parlamentarische Anfrage betreffend
Krankenversicherung
Bezug: Ihr Schreiben vom 15. Juli 1997, ZI.
21.891/129-5/97
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur genannten parlamentarischen Anfrage gibt der Hauptverband
folgende Stellungnahme ab:
1. Geschützte Personen:
Im Jahre 1996 waren rund 8 Millionen Personen bzw. 99 % der
Bevölkerung durch die soziale Krankenversicherung geschützt. Der Anteil
der versicherten Personen - gemessen an der Bevölkerung - setzt sich
wie folgt zusammen:
beitragsleistende Versicherte 62,5 %
beitragsfrei mitversicherte Angehörige 34,0 %
durch krankenfürsorgeanstalten geschützte Personen 2,5 %
99,0 %
Genaue statistische Aufzeichnungen darüber3 wie viele Personen
den Krankenversicherungsschutz genießen, gibt es nicht. Da die gesetzli-
che Krankenversicherung eine Mehrfachversicherung zuläßt, werden in
den Statistiken nicht die krankenversicherten Personen, sondern die Kran-
kenversicherungsverhältnisse gezählt.
Im übrigen ist es auch nicht möglich die Zahl der Angehörigen
statistisch genau zu erfassen. Die Erfassungsmöglichkeit besteht nur
dann, wenn für Angehörige eigene Versicherungsnummern vergeben wer-
den, was zur Zeit geschieht und demnächst abgeschlossen sein wird. Je-
doch wird man selbst dann nicht zu ganz genauen Zahlenangaben kom-
men, da die Angehörigen dem Versicherungsträger nicht gemeldet werden
müssen. Es kann daher nur geschätzt werden, wie viele Angehörige in
den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen sind.
Im Jahresdurchschnitt 1996 wurden 5,418.540 Versicherungsver-
hältnisse gezählt. Die Größenordnung der Mehrfachversicherung wurde
durch eine Sondererhebung des Hauptverbandes statistisch ermittelt. Zum
Stichtag 1. Juli 1996 war die Zahl der krankenversicherten Personen, die
bei den Krankenversicherungsträgern versichert waren, um rund 380.000
niedriger als die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Im Jahresdurch-
schnitt 1996 waren somit in der Krankenversicherung etwas mehr als
5 Millionen beitragsleistende Personen versichert. Aufgrund der Ergebnis-
se der Volkszählung 1991 kann geschätzt werden, daß zusätzlich etwa 2,7
Milli6nen Personen als mitversicherte Angehörige krankenversichert wa-
ren. Die Zahl der durch die Krankenversicherung im Jahre 1996 geschütz-
ten Personen betrug somit rund 7,8 Millionen, was einem Anteil an der Be-
völkerung von 96,5 % entspricht.
Gleichzeitig waren fast 200.000 Personen bei den Krankenfürsor-
geanstalten versichert, die in den Hauptverbandstatistiken nicht berück-
sichtigt sind. Somit ergibt sich, daß rund 99 % der Bevölkerung den
Schutz der sozialen Krankenversicherung genießen.
2. Alleinerzieherinnen:
Die Zahl der Alleinerzieherinnen (und deren Kinder) ist in der So-
zialversicherung statistisch nicht
erfaßt und es liegen diesbezüglich auch
keine Schätzungen vor, die einen seriösen Überblick über diese Perso-
nengruppe bieten könnten.
3. Studentinnen:
Seitens der Sozialversicherung gibt es keine Statistik, wie viele
Studentinnen nach Beendigung des Studiums und vor Eintritt in den Ar-
beitsmarkt nicht krankenversichert sind. Die österreichische Sozialversi-
cherung verfügt generell nur über Zahlenmaterial von Personen, die so-
zialversichert sind.
4. Auswirkungen des Sparpaketes:
Der Hauptverband geht davon aus, daß durch die Maßnahmen-
pakete der Anteil der krankenversicherten Personen nicht gesunken ist,
weil in diesem Zusammenhang keine Personen aus der Sozialversiche-
rung •‚ausgegliedert“ worden sind. Es kann allenfalls zu Verschiebungen
zwischen den einzelnen Gruppen von geschützten Personen gekommen
sein; so können z.B. bisher beitragsfrei mitversicherte Angehörige, die
selbständig erwerbstätig sind, teilweise als freie Dienstnehmer (bzw. kurz-
fristig als dienstnehmerähnliche Werkvertragnehmer) in die, Versicherungs-
pflicht einbezogen worden sein.