2607/AB XX.GP

 

Zur Einleitung oder Fragen:

In Ihrer umfangreichen Fragestellung zum Bereich der Ziel 4-Förderungen aus dem

ESE skizzieren Sie einerseits die existierende, hohe Erwartungshaltung an die Er-

folge im Ziel 4 und beschreiben auch das ebenfalls vorhandene Spannungsfeld,

dem die praktische Umsetzungsarbeit von EU-Verordnungen hier ausgesetzt ist: Be-

schäftigte zu qualifizieren und den strukturellen Wandel zu unterstützen, sind kom-

plexe und im praktischen Detail bisweilen schwer zu realisierende Aufgaben.

Dennoch denke ich, daß Österreich für die ersten beiden Jahre sehr gute Erfolge im

Ziel 4 aufzuweisen hat, nicht nur im Vergleich mit den Ziel 4-Anfangsphasen anderer

Mitgliedstaaten wie z. B. Deutschland, wo das Ziel 4 eine wesentlich längere Anlauf-

phase benötigte

Bevor ich auf die 18 Fragen Ihrer Anfrage eingehe, scheint es mir wichtig, Antworten

und Richtigstellungen auf Ihre indirekten Fragen bzw. Ihre Feststellungen in Ihrer

Einleitung zu geben:

Es werden demnach weder laut Plan noch in der Umsetzung Beschäftigte be-

stimmter Branchen qualifiziert. Die Definition „vom strukturellen Wandel bedroht“

geht von individuellen Beschäftigten in Betrieben aus. Eine Definition des struk-

turellen Wandels nach Branchen würde also zur Ungleichbehandlung anderer vom

Strukturwandel bedrohter Branchen führen. Der Ansatzpunkt von Ziel 4-Förderungen

sind daher die Beschäftigten- und zwar vordringlich jene Personen und Personen-

gruppen, deren Arbeitsverhältnisse infolge des strukturellen Wandels einer beson-

deren Gefährdung ausgesetzt sind. Dazu zählen insbesondere unqualifizierte bzw.

nicht (mehr) den Anforderungen entsprechend qualifizierte Personen sowie ältere

Arbeitnehmerlnnen. Darüberhinaus ‚können auch Schlüsselkräfte gefördert werden,

d.h. jene Personen, deren Wissen für die Beschäftigung anderer Mitarbeiterinnen

wesentlich ist. Die Dienstgeber jener beschriebenen Arbeitnehmerlnnen zahlen ein

Drittel der geplanten Schulungen, die aus Dienstgebersicht vorrangig die Arbeits-

plätze des Betriebes halten sollen.

Zusammenfassend gesagt1 sollen innovative Schulungen für den Betrieb mehr

Wettbewerbsfähigkeit hervorbringen, und für den/die einzel nein Arbeitnehmerin zu

mehr Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt führen. So gesehen ist in dieser Förderung -

wie alle präventiven arbeitsmarktpolitischen Förderungen - auch ein Stück

,,Betriebsförderung“ enthalten und damit das Spannungsfeld, in dem sich alle Ak-

teure befinden, hinlänglich angedeutet.

Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Beschäftigten einzeln oder in einem mehrere

Beschäftigte umfassenden Qualifizierungsprojekt auszubilden. Welche Form sie

auch wählen, so haben sie Innovation der Maßnahme für ihren Betrieb

(gegebenenfalls auch die Zusätzlichkeit) nachzuweisen. Daneben werden Betriebe

in den Beratungsgesprächen des Betriebsservice des AMS darauf hingewiesen, daß

die Förderungen aus dem ESF keine Schulungen umfassen kann, die ausschließlich

im betriebseigenen Interesse liegen.

Es mag nicht immer von vornherein erkennbar sein, inwiefern eine Schulung zur

Persönlichkeitsbildung von Führungskräften in der Regel nicht im Interesse von Ziel

4-Förderungen steht. Es ist jedoch durchaus positiv zu sehen, daß mit Hilfe des

Europäischen Sozialfonds das Erlernen von sozialen und Führungskompetenzen

nun vermehrt Eingang in die berufliche Bildung finden kann, da diese Aufgaben

zunehmend auch von Dienstnehmerlnnen mit inhaltlicher Verantwortung (ohne

Funktion) gebraucht werden.

Schulung von Beschäftigten war auch vor dem EU-Beitritt - zwar nicht vorrangig,

aber auch - Thema der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. In diesem Umfang1 wie

durch Ziel 4 nun Qualifizierung von Beschäftigten angeboten werden kann, stellt es

einen neuen Schwerpunkt der österreichischen Arbeitsmarktpolitik dar und benötigte

eine Anlaufphase: Das Programm wurde bei Betrieben „beworben“ und bei externen

Schulungseinrichtungen bekanntgemacht. Es wurden teilweise auch innerbetrieblich

Bedarfsanalysen erstellt und viele Informationsveranstaltungen veranstaltet, die in

der Erfolgsbilanz nicht unbedingt aufscheinen, weil sie ohne Inanspruchnahme von

ESF—Geld eine gute Übersicht über (regionale) Bedürfnisse gebracht haben. Es

wurden im Arbeitsmarktservice Richtlinien zur Durchführung von Ziel 4 ausgear-

beitet, die erstmals im September 1995 in Kraft traten und 1997 überarbeitet wurden.

Die Arbeit der Anpassung der Richtlinien an die Notwendigkeiten einer effizienten

Umsetzung liegt im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Betriebe nach

unbürokratischer Abwicklung und den Auflagen der Europäische Union nach hoher

Effizienz des Programms und Transparenz der Förderfälle. Das Ergebnis dieser

arbeitsreichen Anlaufphase zeigte den hohen Oualifizierungsbedarf speziell bei

klein- und Mittelbetrieben und einen generellen Nachholbedarf an beruflicher

Bildung österreichischer Arbeitnehmerlnnen.

So waren an der bisherigen Umsetzung von Ziel 4 hauptsächlich Betriebe und Ar-

beitsmarktservice beteiligt. Ich bin allerdings der Meinung, daß auch die öster-

reichischen Schulungseinrichtungen wichtige Akteure des Ziels 4 darstellen, die

durch maßgeschneiderte Angebote den Markt der beruflichen Bildung qualitativ ent-

scheidend verbessern und eine noch höhere Zielgruppengenauigkeit erzeugen

helfen können. Das soll nun auch in der 2. Hälfte der Programmplanungsperiode

erreicht werden.

Ihren geäußerten Vorwurf des Mißbrauchs von Arbeitslosengeld zur Kofinanzierung

von Ziel 4 weise ich sehr entschieden zurück: Dort, wo das Arbeitsmarktservice

endbegünstigt ist, werden Maßnahmen nur zu einem Drittel aus dem Budget der

aktiven Arbeitsmarktpolitik finanziert. Die Finanzierung dieser präventiven

Maßnahmen zielt darauf ab, ein Abrutschen in manchmal sogar jahrelange Ar-

beitslosigkeit zu verhindern und somit die Ausbezahlung einer viel höheren Summe

an passiven Leistungen zu ersparen.

Zur Beantwortung Ihren konkreten Fragen wurden Datenmaterial und Jahresberichte

für den Begleitausschuß des Ziel 4-Programmes vom 10.7.1997 herangezogen, der

Verlauf und Erfolg des Ziels 4 für die Jahre 1995 und 1996 zum Thema hatte.

Zu Frage 1:

Wie hoch waren die Mittel, die bisher für die Ziel 4-Förderung zur Verfügung

standen und wieviel davon wurde in Anspruch genommen?

Antwort zu Frage 1:

1995 und 1996:

Bedingt durch das Rumpfjahr 1995 wurde der Abrechnungszeitraum so gewählt, daß

die Tranche 1995 (im September 1995 in Österreich eingelangt) bis zum 31.12.1996

verausgabt werden konnte. Entsprechend dem großen Interesse an den Ziel 4-An-

geboten genehmigte die Europäische Kommission den Beschluß des Begleitaus-

schusses, daß die plangemäß für 1996 und 1997 vorgesehenen Jahrestranchen nun

beide im Jahr 1997 zur Verfügung stehen.

In Zahlen ausgedrückt betrug die Jahrestranche 1995 153 Mio ÖS an ESF-Mitteln.

Es sollten laut Plan damit 7.602 Personen im Jahr 1995 eine Qualifizierungsmaß-

nahme aus Ziel 4 finanziert werden (bzw. 15.499 für die Jahre 1995 und 1996).

Tatsächlich wurden bis Ende 1996 34.076 Förderfälle abgewickelt (entspricht weit-

gehend d. Personenzahl) und rund 102 Mio öS dafür verausgabt, das sind 70% der

Jahrestranche 1995. Bis Ende 1996 reichten 5.900 Betriebe (ohne Mehrfach-

nennung) 11.458 Anträge auf berufliche Bildungsveranstaltungen ein. 7.000 der

Bildungsprojekte wurden von Betrieben mit einer Belegschaft unter 100 Beschäf-

tigten für ihre Arbeitnehmerlnnen eingereicht. All diese Ergebnisse aus der Anlauf-

phase von Ziel 4 übersteigen die Planziffern um ein vielfaches. Bereits jetzt läßt sich

aber ein großer Nachholbedarf an Schulung bei den Beschäftigten österr. Betriebe

in der Anlaufphase von Ziel 4 erkennen, da Schulung von Beschäftigten generell

über die Verpflichtung der Betriebe hinaus bis dato vielfach nicht zur öster-

reichischen Unternehmenskultur zählt.

1997:

Für das Jahr 1997 wurden bereits 29,7% ESF-Mittel des aufgestockten Jahres-

budgets (1996 + 1997) ausgeschöpft, das sind 111,23 Mio öS. (Stand: 15.7.1997).

Zu Frage 2:

Wieviele dieser Mittel wurde für ArbeitnehmerInnen in einem aufrechten Dienstver-

hältnis ausgegeben, die

- älter als 50 Jahre sind?

- zwischen 40 und 50 Jahre alt sind?

- zwischen 30 und 40 Jahre alt sind?

- noch jünger sind?

Antwort zu Frage 2:

Entsprechend unserer Erhebungen entstand der größte Bedarf an Oualifizierungs-

maßnahmen bei Beschäftigten im Alter zwischen 25 und 45 Jahren:

• ca. 74% der Teilnehmerinnen der Periode 1995/96 sind zwischen 25 und 45

Jahren

• ca. 19% der TeilnehmerInnen über 45 Jahre

  ca. 7% der Teilnehmerlnnen unter 25 Jahre alt

Zu den Fragen 3 bis 5:

3. Wieviele der Mittel wurden für Arbeitsnehmerlnnen ausgegeben, die von Kurzar-

beit betroffen sind ?

4. Wieviele der Mittel wurden für Arbeitsnehmerlnnen ausgegeben, die in Saisonbe-

rufen tätig sind?

5. Wieviele der Mittel wurden für Arbeitsnehmerlnnen, die in Schlüsselpositionen

tätig sind, ausgegeben?

Antwort zu den Fragen 3 bis 5:

Die hauptsächliche Motivation einer beruflichen Weiterbildung waren Oualifikations-

probleme, die sich für die Gruppe der genannten Beschäftigten arbeitsplatzge-

fährdend auswirken könnten (23.749 Personen). In zweiter Linie nahmen Personen

in Schlüsselpositionen teil (8.880 Personen). Kurzarbeiter (637 Personen) und Sai-

sonarbeiter (810 Personen) haben einen kleinen Anteil an der

Gesamtteilnehmerlnnenzahl. Besonders in saisonalen Berufen gilt es, die einge-

fahrene Praxis aufzuweichen, nämlich, daß Saisonarbeit nicht unbedingt durch

Zeiten von Arbeitslosigkeit unterbrochen werden muß, sondern durch Weiterbildung.

Diese Entwicklung zu fördern benötigt allerdings Zeit, weil sie nicht allein von der

Bereitschaft des/der einzelnen Saisonarbeiter/in abhängt, sondern auch von der

Einstellung dazu im Betrieb. Die der kurzarbeiterschulung zu Grunde liegende

Projektidee „Qualifizierung statt Kurzarbeit“ wird in der österreichischen Diskussion

zu Arbeitszeit und beruflicher Bildung zunehmend durch Ideen zu moderneren

flexiblen Arbeitszeitmodellen und darauf abgestimmte Qualifizierungen ersetzt. In

der Praxis fanden Ziel 4-Qualifizierungsmaßnahmen anstelle von Kurzarbeit statt.

Die Zielgruppe geht somit im Ziel 4 auf.

Zu Frage 6:

Wieviele Fördermittel wurden ausgegeben, welcher der Persönlichkeitsbildung für

Führungskräfte diente?

Antwort zu Frage 6:

Das Begleitsystem des Arbeitsmarktservice dokumentiert, daß die meisten

Schulungen im Bereich fachlicher Zusatzqualifikationen (Technik, EDV, Arbeitsver-

fahren und Oualitätssicherung) stattgefunden haben (20.194 Fälle), weiters nahmen

12.190 Personen an Fachkursen teil, 165 an (längeren) Fachausbildungen und

1.412 Personen an Lehrgängen. In 115 Fällen hatte die Weiterbildung soziale

Kompetenz zum Inhalt. Darunter können auch persönlichkeitsbildende Inhalte fallen,

die generell nicht für Führungskräfte vorgesehen sind; sehr wohl aber zum Beispiel

auch für Schlüsselkräfte, deren Wissen oft maßgeblich für die Erhaltung anderer

Arbeitsplätze im Betrieb benötigt wird.

Zu Frage 7:

Welche professionellen Bildungseinrichtungen wurden in Summe mit einem höheren

Betrag gefördert als

- ÖS 100.000.-

- ÖS 500.000.-

- Ö51.000.000.-

Antwort zu Frage 7:

Die Förderungen richten sich an die individuellen Beschäftigten von Betrieben, die

Dienstgeber als Mitfinanciers stellen die Anträge auf Förderung der Maßnahme -

externe Schulungsträger bieten Maßnahmen an, die aber so wie in Frage 7 ange-

nommen, nicht gefördert werden.

Zu Frage 8:

Wieviele Mittel wurden für Kleinbetriebe verwendet?

Antwort zu Frage 8:

Zu diesen kosten können keine Angaben gemacht werden, da dazu zwsichen der

Europäischen Kommission und Österreich kein diesbezüglicher Indikator vereinbart

wurde.

Zu Frage 9:

Wie hoch ist bei externen Bildungsmaßnahmen der Anteil für Unterkunfts- und

Reisekosten

- für Seminare der Persönlichkeitsbildung für Führungskräfte?

- für Verkaufs- und Marketingtrainings ?

- für sonstige Schulungen ?

Antwort zu Frage 9:

Angaben über die Höhe der Unterkunfts- und Reisekosten bei externen Bildungs-

maßnahmen sind leider nicht möglich. Diese kostenarten stellen für die Europäische

Kommission keinen Indikator dar, der für sich ausgewertet werden müßte. Aus

diesem Grund und auch aus verwaltungsökonomischen Überlegungen werden die

Unterkunfts- und Reisekosten in der ESF-EDV nicht gesondert erfaßt und

ausgewiesen. Vielmehr finden alle anfallenden kosten ihren Niederschlag als

Sachkosten. Die Überprüfung der angesprochenen kostenarten erfolgt in den

Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice im Rahmen der Begehrensstellung

bzw. Abrechnung der förderbaren Bildungsmaßnahmen. Die in Beantwortung von

Frage 10 angeführten Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Zu Frage 19:

Gibt es bei den Förderungen eine Limitierung für die Unterkunfts- und Reisekosten?

Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu Frage 10:

Folgende Limitierungen sind für die Förderung von Unterkunfts— und Reisekosten,

welche mit der geförderten Schulungsmaßnahme in unmittelbarem Zusammenhang

stehen, vorgesehen:

Unterkunftskosten: bis zur Höhe von max. ÖS 1.120,50 täglich

(Reisegebührenvorschritt, BGBI, 13311955; Gebührenstufe 2)

Reisekosten: bis zur Höhe des amtlichen Kilometergeldes

(seit Juni 1997 ÖS 4,90 davor ÖS 4,60)

Zu Frage 11:

Was wird unter dem Titel ,,Kursnebenkosten" gefördert?

Antwort zu Frage 11:

Der Begrifft ,,Kursnebenkosten“ wird in den Ziel-4-Richtlinien nicht verwendet.

Förderbar sind

* Kursgebühren

* Unterkunftskosten

* Reisekosten

* Lohn- und Lohnnebenkosten

Man könnte jedoch die unter der Frage 10 näher beschriebenen kostenarten als

Kursnebenkosten bezeichnen.

Zu Frage 12:

Wieviele Betriebe nehmen die Förderung anteiliger Lohnkosten plus Lohnneben-

kosten in Anspruch und wie hoch ist der Anteil dieser Kosten an den Fördermitteln?

Antwort zu Frage 12;

Zum Teil bin ich in der Beantwortung schon auf diese Frage eingegangen. Wie

schon angeführt verlangt die Europäische Kommission im Rahmen der

Berichterstattung zu den im Rahmen von Ziel 4 geförderten Maßnahmen keine

gesonderte Auswertung die sich auf die einzelnen kostenarten bezieht. EDV-mäßig

erfaßt werden nur die Gesamtkosten, die bei der Förderung einer Maßnahme

anfallen. Lohn- und Lohnnebenkosten werden ebensowenig gesondert erfaßt wie

Unterkunfts- und Reisekosten. Vielmehr finden alle anfallenden Kosten ihren

Niederschlag als Sachkosten. Eine Überprüfung der Lohn- und Lohnnebenkosten

erfolgt im Rahmen der Begehrensstellung und Abrechnung auf Ebene der

Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice.

Zu Frage 13:

Stimmt es daß die ,,Ziel-4-Förderung" in den einzelnen Bundesländern unterschied-

lich gehandhabt werden?

Wenn ja. wie lauten die Richtlinien in den einzelnen Bundesländern?

Was sind die wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale?

Antwort zu Frage 13:

Bei der Richtlinie „Beihilfe zur Mitarbeiterinnenqualifikation im Rahmen des ESF,

Ziel 4, Schwerpunkt 2.1“ handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie, die im Sinne der

Grundkonzeption des AMSG den Landesdirektionen des Arbeitsmarktservice

Handlungsspielräume eröffnet. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch zu

betrachten, daß es bundesländerspezifisch Vorgehensweisen gibt, welche sich

allerdings im Rahmen der Bundesrichtlinie bewegen.

Die derzeit (Mitte Juli 1997) gültigen Richtlinien bzw. Dienstanweisungen der

einzelnen Landesorganisationen des AMS liegen bei Anlage 1

Salzburg: keine eigene Dienstanweisung

Oberösterreich: Schwerpunkt auf niedrig Qualifizierte, Frauen, Ältere und auf

Bildungsmaßnahmen im Bereich des Qualitätsmanagements

Vorarlberg: Schwerpunkt auf ältere und unqualifizierte ArbeitnehmerInnen;

Förderung von Bildungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von

10 Unterrichtseinheiten; Förderung von Großbetrieben nur im

Verbund mit KMUs

Steiermark: Förderung von KMUs gemäß FU-Definition; Förderung von inno-

vativen Verbünden von KMUs und Großbetrieben; Förderung

von Bildungsprojekten

Kärnten: keine eigene Richtlinie, nur Durchführungsbestimmungen

Wien: keine besonderen Abweichungen

Tirol: Mindestdauer von Bildungsmaßnahmen mit 32 Unterrichtsein-

heiten fesgelegt

Niederösterreich: Schwerpunkt auf ältere und u und qualifizierte ArbeitnehmerInnen

Zu Frage 14:

Das Arbeitsmarktservice plante unter anderem folgende Maßnahmen:

— regionale Qualifikationsstrategienkonferenzen

- maßnahmenbegleitende Studien

- Qualifikationsbedarfsstudien

Wurden diese Maßnahmen bzw. Studien bisher umgesetzt?

Wenn ja, in welcher Form und was sind die wesentlichen Aussagen der Studien?

Antwort zu Frage 14:

Veranstaltungen mit dem Charakter von ,,Qualifikationsstrategienkonferenzen

haben in ganz Österreich stattgefunden. Allerdings wurden diese zahlreich statt-

findenden Veranstaltungen bis dato nicht vom AMS finanziert und scheinen daher in

der EDV-mäßigen Erfassung nicht auf. Vielmehr arbeiten in verschiedenen

Regionen die Akteure an Projekten wie der Festlegung zukünftiger Qualifikations-

strategien der Region und pflegen intensiven Informationsaustausch.

Eine Liste der im Ziel 4 Schwerpunkt 1 „Antizipation von Trends am Arbeitsmarkt“

durchgeführten Studien findet sich im Anhang (Anlage?) Manche der Studien

lauten noch, manche befinden sich in der Phase der Finalisierung. Von daher sind

kaum noch konkrete Aussagen über Studienergebnisse möglich.

Ebenfalls im Anhang findet sich als Beispiel die Kurzfassung inkl. Ergebnisse einer

vom AMS-Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie (Anlage3).

Ebenfalls findet sich eine Liste der im Schwerpunkt 4 „Technische Hilfe“ durchge-

führten Maßnahmen (Anlage4).

Zu Frage 15:

Hat das Arbeitsmarktservice eine Übersicht über jene Betriebe, die in ihren

Aussendungen betreffend Schulungen direkt auf die EU-Förderung ihrer Veran-

staltungen verweisen?

Wenn ja, welche Betriebe und welche Kurse sind das?

Wenn nein, ist daran gedacht, sich einen solchen Überblick zu schaffen?

Antwort zu Frage 15:

Gefördert werden, wie schon dargestellt, nicht Bildungseinrichtungen oder die von

solchen angebotenen Schulungsmaßnahmen. Vielmehr wird die Teilnahme von

Arbeitnehmern an Bildungsmaßnahmen gefördert. Ob der Besuch einer

Bildungsmaßnahme gefördert wird, entscheidet im Einzelfall das AMS nach

arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten und gemäß der Richtlinie „Beihilfe zur

Mitarbeiterlnnenqualifikation im ESF Ziel 4, Schwerpunkt 2.1“. Der beträchtliche

Aufwand zusätzlicher Erhebungen über schulende Betriebe und

Bildungseinrichtungen wäre dabei für den Zweck der Maßnahme ohne besonderen

Nutzen und ist dabei nicht zu rechtfertigen.

Zu Frage 16:

Gibt es Informationsblätter betreffend die ,,Ziel-4-Förderungen“?

Wenn ja, wie lautet ihr Text und an wen werden sie ausgesandt?

Antwort zu Frage 16:

Ausgesandt werden

* die Richtlinie für den externen Gebrauch zur „Beihilfe zur Mitarbeiterlnnenquali-

fikation im Rahmen des Europäischen Sozialfonds"

* eine Liste der ESF-Ansprechpartner in den Landesgeschäftsstellen und Regio-

nalen Geschäftsstellen

* ein Folder zu Ziel 4

Adressatinnen sind sowohl Arbeitnehmerlnnen als auch Arbeitgeber welche sich

über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Ziel 4 Förderung informierten

möchten (Anlage 5).

Zu Frage 17:

Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in einem separaten Budget für aktive Arbeits-

marktpolitik, wie es in anderen Ländern praktiziert wird?

Antwort zu Frage 17:

Vorteile eines separaten Budgets wären nur dann gegeben, wenn gleichzeitig bei

Finanzierung und Mittelbindung dieses Arbeitsmarktbudgets sämtliche Erwerbs-

tätigen einbezogen werden und dadurch die Arbeitsmarktrisken gerecht verteilt

werden könnten und für niederere Einkommenschichten ein Lastenausgleich ermög-

licht werden würde. (5. auch Antwort zu Frage 18)

Zu Frage 18:

Welche Vor- und Nachteile hat das in Österreich praktizierte gemeinsame Budget

aus Arbeitslosenversicherungsgeldern sowohl für die passive als auch für die aktive

Arbeitsmarktpolitik?

Antwort zu Frage 18:

Die Vorteile des in Österreich praktizierten gemeinsamen Budgets für passive und

aktive Arbeitsmarktpolitik ermöglicht je nach konjunktureller, gesamtwirtschaftlicher

Situation eine rasch und flexibel durchführbare Verschiebung zwischen beiden Be-

reichen, falls dies notwendig ist. insbesondere garantiert ein gemeinsames Budget,

daß passive Mittel für Maßnahmen aktiviert werden können, um damit weitere Maß-

nahmen zu Wiedereingliederung von Arbeitnehmerlnnen in den Arbeitsmarkt im

Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik anzubieten.

Weiters bin ich ‚überzeugt, daß das österreichische Finanzierungmodell aktiver

Arbeitsmarktpolitik die europaweite Tendenz zur Separierung der Arbeitslosen- von

der Arbeitsgesellschaft zumindest hintanhält, und das ohnehin in vielen Bereichen

bedrohte Solidaritätsprinzip unserer Gesellschaft beibehalten werden kann.