2610/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am
11. Juli 1997 unter der Nr. 2879/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Bauschuttdeponie in Fluh-Hochegg/Vorarlberg gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Wurde die gestellte Anfrage zwischenzeitlich beantwortet? Wenn nein,
warum nicht, bzw. wann gedenken Sie, dies zu tun?
2. Warum wird nicht die bereits vorhandene Kiesgrube zur Aufnahme des
Bauschuttes verwendet?
3. Ist Ihnen der Verdacht der Umgehung von Rechtsvorschriften im
Zusammenhang mit der Nicht-Umwidmung der oben geplanten
Bauschuttdeponie Fluh/Hochegg seitens der Stadtgemeinde Bregenz
(vertreten durch Bürgermeister Dipl .Volkswirt Siegfried GASS ER)
bekannt?
4. Können Sie in diesem Zusammenhang persönliche und kommerzielle
Interessen auschließen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das in der Anfrage zitierte Schreiben wurde offenbar an die ehemalige
Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz gerichtet; ob
seinerzeit auch eine Beantwortung erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zu der in der Anfrage angesprochenen Problematik ist jedoch grundsätzlich
anzumerken, daß Angelegenheiten, die die Sicherstellung von Grundwasser
zur Gewinnung von einwandfreiem Trinkwasser betreffen, nicht in meinen
Wirkungsbereich fallen.