2613/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat \VABL, Freundinnen und Freunde haben am 10 Juli 1097

unter der Nummer 2747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die

Verletzung des Volksbegehrensgesetzes gerichtet. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut

1. Haben Sie, insbesondere auf Grund des weitgehenden Versagens von Landespolitik und

-verwaltung, insbesondere LH W. Klasnic und Hofrat Dr. H. Schule, die verlangten

Ermittlungen eingeleitet?

2. Sind die Ermittlungen schon abgeschlossen?

3 Wenn ja zu welchem Ergebnis ist Ihr Ministerium dabei gekommen?

4. Ist es richtig, daß im Zusammenhang mit der Durchführung der letzten beiden Volks-

begehren die von Ihnen ausgegebenen Richtlinien in der Gemeinde Trahütten in der

Steiermark nicht eingehalten wurden?

5. Welche Maßnahmen wird das BMI vorschlagen und ergreifen, um derartige, demokratie-

politisch bedenkliche Zustände in Zukunft zu vermeiden?

6. Sind ähnliche Zustände bei den letzten beiden Volksbegehren ,auch in anderen Ge-

meinden aufgetreten (BMI, Mag. Stein)?

7. Welche Empfehlung und Anweisungen werden Sie angesichts dieser Vorfälle ins-

besondere an die Bezirksanwaltbehörden ausgeben?

Wie wird die breite Öffentlichkeit von Ihren Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung

solcher demokratiepolitisch bedenklicher Vorfälle unterrichtet werden?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Zusammenhang mit der von Frau Lydia SCHIRRMEISTFR auch an mich persönlich her-

angetragenen Beschwerde, wonach die Eintragungszeiten beim Gentechnik-Volksbegehren und

beim Frauen-Volksbegehren in der Gemeinde Trahütten, Bezirk Deutschlandsberg, nicht einge-

halten worden seien, habe ich eine genaue Überprüfung der erhobenen Vorwürfe durchgeführt.

Demnach steht fest, daß das Eintragungslokal zumindest zweimal nicht entsprechend der Kund-

machung des Bürgermeisters gemäß § 9 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1 973 (Verlautbarung

über das Eintragungsverfahren) geöffnet war. Der Verdacht einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Mißachtung des Volksbegehrengesetzes durch den Bürgermeister der genannten

Gemeinde wurde nicht erhärtet, ein Mangel an Sorgfalt ist jedoch evident

Bezüglich der Landeshauptfrau des Bundeslandes Steiermark (in ihrer Eigenschaft als Ge-

meindereferentin) sowie bezüglich des Leiters der Rechtsabteilung 7 des Amts der Steiermärki-

schen Landesregierung besteht nicht der geringste Verdacht einer Nichtbeachtung des Volks-

begehrengesetzes Vielmehr haben sich Bedienstete des Amts der Steiermärkischen Landes-

regierung bemüht, Unzukömmlichkeiten abzustellen. Der Bezirkshauptmann des Bezirks

Deutschlandsberg hat, unmittelbar nach dem ihn einer meiner Mitarbeiter über die Unzukömmlich—

keit vom 12. April 1997 informiert hatte, unbürokratisch und besonders rasch dafür Sorge

getragen. daß das Eintragungslokal ehebaldigst geöffnet wurde.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Da bei früheren Volksbegehren vereinzelt vergleichbare Unzukömmlichkeiten im Bundes-

ministerium für Inneres bekannt geworden sind (auf diese Unzukömmlichkeiten hat der in der

Auflage zitierte Mitarbeiter bezuggenommen), wurden beim (Gentechnik- Volksbegehren sowie

beim Frauen-Volksbegehren (wie schon beim Tierschutz-Volksbegehren und beim Neutralitäts-

Volksbegehren ein Jahr zuvor) sämtliche Kundmachungen gemäß § 9 Abs 1 des Volksbegehren-

gesetzes 1973 von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dahingehend überprüft, ob in allen

Gemeinden die vorgesehenen Eintragungszeiten dem Gesetz entsprachen Danach mußten 159

Verlautbarungen korrigiert werden Aufgrund dieser Maßnahme sowie aufgrund eines besonders

deutlichen hinweises im jeweiligen Leitfaden ist es - soweit mir bekannt - bei den zuletzt durch-

geführten Volksbegehren sonst zu keinen Unzukömmlichkeiten bezüglich der Einhaltung der

Eintragungszeiten gekommen.

Ich habe vor, auch bei künftigen Volksbegehren die Kundmachungen in meinem Ressort über-

prüfen zu lassen und überdies zumindest ebenso deutlich wie bisher in den Leitfäden auf die

Notwendigkeit der Einhaltung der Eintragungszeiten hinzuweisen. Da der Vorfall in der Ge-

meinde Trahütten der einzige seiner Art ist, der mir bekannt wurde, halte ich eine besondere

Information der breiten Öffentlichkeit zu dieser Frage für entbehrlich.