2615/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser Genossen vom
9. Juli1997, Nr. 2702/J, betreffend die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum
Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich erwähnen, daß der gegenständliche Gesetzesentwurf im Plenum des
Nationalrates am 26. Juni 1997, Nr.744 der Beilagen, sowie im Plenum des Bundesrates am
25. Juli 1997 mehrheitlich beschlossen wurde, weshalb davon auszugehen ist, daß die Not-
wendigkeit derartiger Gesetzesvorlagen grundsätzlich nicht anzuzweifeln ist.
IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internatio-
nalen Finanzinstitution, zu der die Entwicklungsländer überproportionale Beiträge leisten.
Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern durch
Gewährung von Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zu-
schüssen. Gefördert wird die Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und die qualitative Ver-
besserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungs-
schichten in den Entwicklungsländern. Die Mittel fließen direkt den betroffenen Bevölkerungs-
schichten zu. Die Politik des IFAD steht völlig im Einklang mit der österreichischen Entwick-
lungshilfepolitik und dem Dreijahresprogramm
der österreichischen Entwicklungshilfe.
Zu 1.:
Österreich hat zwischen 1977 und 1996 US-$ 24,67 Mio. an den Fonds überwiesen. Das sind
0,77% der Gesamtbeiträge von US-$ 3,178 Mrd..
Zu 2.:
Der Fonds ist durch seine Zielsetzung, Armutsbekämpfung und Verbesserung der
Nahrungsmittelversorgung der ärmsten ländlichen Bevölkerungen in den Entwicklungs-
ländern, die führende Institution auf diesem Gebiet der Entwicklungshilfe. Er identifiziert und
bereitet seine Projekte selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Finanzinstitutionen vor.
Weiters ist der Fonds bestrebt, sein hohes Fachwissen an andere
Entwicklungshilfeinstitutionen weiterzugeben und beteiligt sich auch an fremden Projekten,
die seinen Zielsetzungen entsprechen. Bei entsprechendem Bedarf kann auch auf
österreichisches Know-how zurückgegriffen werden.
Zu 3.:
IFAD beabsichtigt 1997 32 Projekte im Wert von ca. US-$ 450 Mio. zu finanzieren. Die Pro-
jekte zielen auf Armutsbekämpfung im ländlichen Raum und Erhöhung der Lebensmittel-
produktion in den ärmsten Entwicklungsmitgliedsländer in Afrika, Asien und Lateinamerika.
Zielgruppen sind die landlose Landebevölkerung, Kleinbauern, kleine Fischereigemeinden,
eingeborene Bevölkerungen und Nomaden. Weiters dient die IFAD-Hilfe der Erhöhung der
lokalen Lebensmittelproduktion durch Förderung der Viehzucht und des Anbaues traditio-
neller Feldfrüchte, der Verbesserung von Bewässerungsmöglichkeiten und der lokalen Ver-
kehrsinfrastrukturen sowie der Diversifikation von nichtlandwirtschaftlichen Einkunftsquellen.
Besonderes Augenmerk widmet der Fonds auch der Verbesserung der Lebenssituation der
ländlichen Frauen.
Zu 4.:
Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel
in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte
überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert.
Zu 5.
Der Wert der gesamten an Österreich vergebenen Aufträge betrug Juli 1997 US-$ 1.961.796;
davon entfielen US-$ 152.483 auf das Jahr 1996 und US-$ 119.374 auf das 1. Halbjahr 1997.
Das tatsächliche österreichische Procurement könnte möglicherweise höher sein, da öster-
reichische Lieferungen, die von lokalen Importeuren im Empfängerland bezogen werden, als
Lieferungen des Empfängerlandes gewertet
werden.
Zu 6.:
Laut Satzung des Fonds beziehen die Direktoren des IFAD und ihre Stellvertreter keine Ge-
hälter. Das Direktorium tritt in der Regel dreimal im Jahr an jeweils 2 Tagen zu Sitzungen zu-
sammen. Die dabei anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden vom Fonds abge-
golten. Für 1997 wurden dafür US-$ 99.000, das sind 0,19% des Verwaltungsbudgets des
Fonds, veranschlagt. Die Zahl der Mitglieder des Direktoriums ist im Übereinkommen zur Er-
richtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung festgelegt, welches von
den 160 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Das Direktorium ist für die allgemeine Geschäfts-
tätigkeit des Fonds verantwortlich und übt zu diesem Zweck die ihm vom Gouverneusrat
übertragenen Vollmachten aus. Da die Kosten des Direktoriums - wie oben erwähnt - in
keinem Verhältnis zu den Interessen der Mitgliedstaaten stehen (Vertretung im Direktorium,
um die Fondspolitiken mitgestalten und die laufenden Geschäfte des Fonds, für die der
Präsident verantwortlich ist, kontrollieren zu können), erscheint eine diesbezügliche öster-
reichische lnitiative weder zielführend noch notwendig.