2628/AB XX.GP

 

zur Zahl 2782/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen

und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Vollziehung des

Gesetzes über ein Verbot von Anti-Personen-Minen1 gerichtet und folgende Fragen

gestellt:

„1. Hat es von den Justizbehörden bisher Wahrnehmungen im Zusammenhang

mit der Vollziehung des Verbotes von Anti-Personen-Minen gegeben? Wenn

ja, wie viele und um welche Firmen und Produkte hat es sich dabei gehandelt?

2. Hat es bereits Verurteilungen nach § 5 APM-Verbotsgesetz gegeben?

3. Wurde im Zusammenhang mit den Personenminen vom Typ DFC 19 bzw.

DFC 29, die, folgt man Berichten des international anerkannten Minenexperten

Rae Mc Grath, nach wie vor von Dynamit Nobel Graz angeboten werden, eine

Anzeige nach § 5 des APM-Verbotsgesetzes gegeben? Ist das Verfahren be-

reits abgeschlossen? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis desselben?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nach den aus Anlaß der Anfrage eingeholten Berichten der staatsanwaltschaftlichen

Behörden wurden seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Verbot von

Anti-Personen-Minen, BGBl. I Nr.13/1997, keine Anzeigen nach dessen § 5 erstat-

tet. Es ist daher in diesem Zusammenhang bislang weder zu Verfahren noch zu

Schuldsprüchen gekommen.

Im übrigen verweise ich zur Frage, ob die in der Anfrage angesprochenen Produkte

vom Anwendungsbereich des genannten Gesetzes erfaßt werden, auf die Beant-

wortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 2785/J-NR/1997 durch den Herrn Bun-

desminister für Inneres.