2628/AB XX.GP
zur Zahl 2782/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen
und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Vollziehung des
Gesetzes über ein Verbot von Anti-Personen-Minen1 gerichtet und folgende Fragen
gestellt:
„1. Hat es von den Justizbehörden bisher Wahrnehmungen im Zusammenhang
mit der Vollziehung des Verbotes von Anti-Personen-Minen gegeben? Wenn
ja, wie viele und um welche Firmen und Produkte hat es sich dabei gehandelt?
2. Hat es bereits Verurteilungen nach § 5 APM-Verbotsgesetz gegeben?
3. Wurde im Zusammenhang mit den Personenminen vom Typ DFC 19 bzw.
DFC 29, die, folgt man Berichten des international anerkannten Minenexperten
Rae Mc Grath, nach wie vor von Dynamit Nobel Graz angeboten werden, eine
Anzeige nach § 5 des APM-Verbotsgesetzes gegeben? Ist das Verfahren be-
reits abgeschlossen? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis desselben?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Nach den aus Anlaß der Anfrage eingeholten Berichten der staatsanwaltschaftlichen
Behörden wurden seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Verbot von
Anti-Personen-Minen, BGBl. I Nr.13/1997, keine Anzeigen nach dessen § 5 erstat-
tet. Es ist daher in diesem Zusammenhang bislang weder zu Verfahren noch zu
Schuldsprüchen gekommen.
Im übrigen verweise ich zur Frage, ob die in der Anfrage angesprochenen Produkte
vom Anwendungsbereich des genannten Gesetzes erfaßt werden, auf die Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 2785/J-NR/1997 durch den Herrn Bun-
desminister für Inneres.