2631/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Frauenservicestellen beim AMS

Nr. 2695/J

Einleitend möchte ich festhalten, daß das AMS bemüht ist, im Interesse der

arbeitsuchenden Frauen die Zusammenarbeit mit den Frauenberatungsstellen

möglichst reibungs- und friktionslos zu gestalten. Dazu fand am 2.7.97, wie das

AMS mitteilte, ein Workshop mit den Landesgeschäftsführern des AMS und

Vertreterinnen von Frauenberatungsstellen statt, wo es um Vereinbarungen und

Inhalte zukünftiger Zusammenarbeit ging. Alle Landesgeschäftsführer betonten, daß

sie spezifische Frauenberatungstellen in Ergänzung zum Dienstleistungsangebot

des Arbeitsmarktservice für wichtig halten und die dafür aufgewendeten Mittel

zumindest gleichbleiben sollen. Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit des AMS

mit den Frauenberatungsstellen sollen klar definierte Kriterien für die Zielgruppe und

für die Voraussetzungen, unter denen externe Dienstleistungen erbracht werden,

sein. Diese Gespräche sollen regional fortgesetzt werden, mit dem Ziel, klare

Kommunikationsstrukturen und -abläufe im Interesse der bestmöglichen Beratung

der Arbeitsuchenden zu vereinbaren.

Frage 1:

Ist der Ausbau von Frauenservicestellen im Bereich des AMS geplant?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

Antwort:

Im § 31 Abs.3 des AMSG wird das AMS ausdrücklich dazu verpflichtet, seine

Leistungen, die im nicht behördlichen Verfahren erbracht werden, entsprechend ein-

zusetzen, um der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes sowie der

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

Die Information und Beratung von Frauen, die (wieder) erwerbstätig sein wollen, ist

daher eine Kernleistung des Arbeitsmarktservice, die durch qualifizierte BeraterInnen

ausgeführt wird.

Um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

speziell entgegenzuwirken und die Chancengleichheit zu fördern, können zusätzliche

Beratungsangebote extern erbracht und finanziell gefördert werden.

In welchem Umfang dies notwendig bzw. finanziell möglich ist, obliegt den jeweiligen

Landesorganisationen, deren führende Vertreterinnen, wie ich in der Einleitung

ausführte, keine Einschränkung der finanziellen Förderung aber auch keine

wesentliche Ausweitung in Aussicht gestellt haben.

Frage 2:

Ist mit einem flächendeckenden bundesweiten Ausbau von Frauenservicestellen im

Bereich des AMS zu rechnen?

Wenn ja, bis wann?

Antwort:

Bundesweit flächendeckend ist mit einem vom Inhalt und der Qualitätsnorm klar de-

finierten Informations- und Beratungsangebot für Frauen durch das Arbeits-

marktservice zu rechnen.

Eine Ausweitung der bereits jetzt pro Bundesland bestehenden Frauenberatungs-

stellen hängt nicht zuletzt neben den finanziellen Möglichkeiten des AMS von der

Stärke der finanziellen Beteiligung anderer Stellen, wie z.B. der Länder, ab.

Frage 3:

Woran scheitert der Ausbau von Frauenservicestellen bisher?

Antwort:

1996 wurden gegenüber 1995 vom Arbeitsmarktservice acht Frauen- und Mädchen-

beratungsstellen zusätzlich (mit)finanziert.

Darüber hinaus wurden Modelle einer verbesserten internen Beratung von Kundin-

nen in Zusammenarbeit mit Frauenberatungsstellen erprobt.