2631/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
betreffend Frauenservicestellen beim AMS
Nr. 2695/J
Einleitend möchte ich festhalten, daß das AMS bemüht ist, im Interesse der
arbeitsuchenden Frauen die Zusammenarbeit mit den Frauenberatungsstellen
möglichst reibungs- und friktionslos zu gestalten. Dazu fand am 2.7.97, wie das
AMS mitteilte, ein Workshop mit den Landesgeschäftsführern des AMS und
Vertreterinnen von Frauenberatungsstellen statt, wo es um Vereinbarungen und
Inhalte zukünftiger Zusammenarbeit ging. Alle Landesgeschäftsführer betonten, daß
sie spezifische Frauenberatungstellen in Ergänzung zum Dienstleistungsangebot
des Arbeitsmarktservice für wichtig halten und die dafür aufgewendeten Mittel
zumindest gleichbleiben sollen. Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit des AMS
mit den Frauenberatungsstellen sollen klar definierte Kriterien für die Zielgruppe und
für die Voraussetzungen, unter denen externe Dienstleistungen erbracht werden,
sein. Diese Gespräche sollen regional fortgesetzt werden, mit dem Ziel, klare
Kommunikationsstrukturen und -abläufe im Interesse der bestmöglichen Beratung
der Arbeitsuchenden zu vereinbaren.
Frage 1:
Ist der Ausbau von Frauenservicestellen im Bereich des AMS geplant?
Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
Antwort:
Im § 31 Abs.3 des AMSG wird das AMS ausdrücklich dazu verpflichtet, seine
Leistungen, die im nicht behördlichen Verfahren erbracht werden, entsprechend ein-
zusetzen, um der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes sowie der
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.
Die Information und Beratung von Frauen, die (wieder) erwerbstätig sein wollen, ist
daher eine Kernleistung des Arbeitsmarktservice, die durch qualifizierte BeraterInnen
ausgeführt wird.
Um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
speziell entgegenzuwirken und die Chancengleichheit zu fördern, können zusätzliche
Beratungsangebote extern erbracht und finanziell gefördert werden.
In welchem Umfang dies notwendig bzw. finanziell möglich ist, obliegt den jeweiligen
Landesorganisationen, deren führende Vertreterinnen, wie ich in der Einleitung
ausführte, keine Einschränkung der finanziellen Förderung aber auch keine
wesentliche Ausweitung in Aussicht gestellt haben.
Frage 2:
Ist mit einem flächendeckenden bundesweiten Ausbau von Frauenservicestellen im
Bereich des AMS zu rechnen?
Wenn ja, bis wann?
Antwort:
Bundesweit flächendeckend ist mit einem vom Inhalt und der Qualitätsnorm klar de-
finierten Informations- und Beratungsangebot für Frauen durch das Arbeits-
marktservice zu rechnen.
Eine Ausweitung der bereits jetzt pro Bundesland bestehenden Frauenberatungs-
stellen hängt nicht zuletzt neben den finanziellen Möglichkeiten des AMS von der
Stärke der finanziellen Beteiligung anderer Stellen, wie z.B. der Länder, ab.
Frage 3:
Woran scheitert der Ausbau von Frauenservicestellen bisher?
Antwort:
1996 wurden gegenüber 1995 vom Arbeitsmarktservice acht Frauen- und Mädchen-
beratungsstellen zusätzlich (mit)finanziert.
Darüber hinaus wurden Modelle einer verbesserten internen Beratung von Kundin-
nen in Zusammenarbeit mit Frauenberatungsstellen erprobt.