2634/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 7. Juli 1997, Nr. 2640/J, betreffend
Abschaffung der EU-Subventionen für Lebendtierexporte, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
vorweg möchte ich klarstellen, daß die Exporterstattungen derzeit
notwendig sind, um die Vermarktung von Rindern am Weltmarkt zu
ermöglichen. Der in der Einleitung der Anfrage genannte Betrag von
1,35 Mrd. ECU betrifft den gesamten Erstattungsbereich im Rinder-
sektor. Davon sind nur 16 % für Lebendrinderexporte vorgesehen. Die
Behauptung, daß jährlich Millionen Tiere verenden bevor sie am
Schlachthof ankommen, dürfte nicht ganz den Tatsachen entsprechen.
So wurden beispielsweise 1996 insgesamt nur
500.000 Lebendrinder
exportiert, davon rd. 150.000 Zucht- und Nutzrinder. Die Export-
menge für echte Schlachtrinder betragt daher rd. 350.000 Tiere.
Zu den Fragen im einzelnen:
ZuFraae1:
Die Abschaffung der Exporterstattungen für Lebendrinder würde
insgesamt gesehen keine Verbesserung beim Transport von Rindern
bringen1 da die benötigten Lieferungen von Lebendtieren eben aus
anderen Regionen in den arabischen und nordafrikanischen Raum
geliefert würden. Ich habe mich daher für eine Verbesserung der
Transportbedingungen beim Lebendrinderexport eingesetzt, indem die
Einhaltung von Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere mit der
Gewahrung von Exporterstattungen verknüpft wird. Ein entsprechender
Vorschlag der Kommission wird derzeit im Rat diskutiert, wobei
Österreich diesen Vorstoß der Kommission aktiv unterstützt.
Aufgrund der BSE-Krise sind die Erlöse der österreichischen
Rinderhalter stark zurückgegangen. Zur Verbesserung der wirtschaft-
lichen Lage der Rinderhalter habe ich mich daher allgemein für die
Erhöhung der Exporterstattungen eingesetzt. Rund 84 % der Erstat-
tungen werden für den Export von Rindfleisch gewahrt.
ZuFrage2:
Für ein männliches Schlachtrind in die Bestimmungszone Nordafrika
bzw. Naher Osten beträgt derzeit die Exporterstattung
57,5 ECU/100 kg, das sind 5.195 öS. Für die gleiche Exportmenge an
Fleisch in Form von Rinderhälften beträgt die Erstattung
öS 6.300,--. Der Export von Fleisch ist aus der Sicht der
Erstattung daher um 22 % attraktiver gestaltet als der Export von
Lebendrindern.
Zu Frage 3:
Im EU-Haushaltsplan 1997 ist für Rindfleischexporterstattungen ein
Betrag von 1.601 Mb ECU veranschlagt.
Zu Frage 4:
Österreich hat sich bei dieser Konferenz dafür eingesetzt, daß im
EU-Vertrag erstmals auch die Frage des Tierschutzes angesprochen
wird. Aufgrund der Beschlüsse des EU-Rates von Amsterdam wird
künftig im EU-Vertrag der Tierschutz berücksichtigt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der EU-Agrarministerrat hat bei der Änderung der Tiertransport-
richtlinie im Mai 1995 die Kommission beauftragt, vorschlage
auszuarbeiten, die eine Erstattungsgewährung nur bei Gewährleistung
des Wohlbefindens der Tiere vorsehen.
Wie schon erwähnt werden diese Vorschläge derzeit im Sonderausschuß
für Landwirtschaft und im Rat diskutiert, wobei Österreich die
Vorschläge der Kommission aktiv unterstützt.
Ich habe mich anläßlich der EU-Verordnung zur Festlegung
gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte erfolgreich dafür
eingesetzt, daß strenge Anforderungen festgesetzt wurden. Genauso
werde ich bei der Entscheidung über die Kriterien für Spezial-
transportfahrzeuge vorgehen. Auch im Falle einer Novellierung der
Tiertransportrichtlinie werde ich strenge
Kriterien verlangen.
Zu Frage 7:
Auf die geplante Verknüpfung der Exporterstattungen für
Lebendrinder mit der Gewährleistung des Wohlbefindens der Tiere
wurde schon mehrmals verwiesen. Die geplanten Durchführungs-
bestimmungen sehen tierärztliche Kontrollen beim Austritt aus dem
Binnenmarkt und Kontrollen bei der Entladung der Tiere in den
Drittländern vor. Erstattungen sollen in Zukunft nur dann
ausbezahlt werden, wenn bei beiden Kontrollen die Einhaltung der
gemeinschaftlichen Tiertransportnormen und das Wohlbefinden der
Tiere bestätigt wird.
Zu Frage 8:
Wie aus der Beantwortung zu Frage 2 hervorgeht, sind die
Erstattungen für Fleisch schon derzeit attraktiver gestaltet als
die Erstattungen für Lebendrinder. Eine gänzliche Abschaffung der
Erstattungen für Lebendrinder wäre problematisch, da dadurch
Absatzmärkte für unsere Landwirtschaft verloren gingen, die
innerhalb kürzester Frist von anderen Ländern beliefert würden.
Österreich unterstützt aber sehr wohl die Bestrebungen der
kommission, die Erstattungen nur bei Gewährleistung des Wohl-
befindens der Tiere, wozu auch die Einhaltung der Tiertransport-
richtlinie gehört, zu gewähren.