2634/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 7. Juli 1997, Nr. 2640/J, betreffend

Abschaffung der EU-Subventionen für Lebendtierexporte, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

vorweg möchte ich klarstellen, daß die Exporterstattungen derzeit

notwendig sind, um die Vermarktung von Rindern am Weltmarkt zu

ermöglichen. Der in der Einleitung der Anfrage genannte Betrag von

1,35 Mrd. ECU betrifft den gesamten Erstattungsbereich im Rinder-

sektor. Davon sind nur 16 % für Lebendrinderexporte vorgesehen. Die

Behauptung, daß jährlich Millionen Tiere verenden bevor sie am

Schlachthof ankommen, dürfte nicht ganz den Tatsachen entsprechen.

So wurden beispielsweise 1996 insgesamt nur 500.000 Lebendrinder

exportiert, davon rd. 150.000 Zucht- und Nutzrinder. Die Export-

menge für echte Schlachtrinder betragt daher rd. 350.000 Tiere.

Zu den Fragen im einzelnen:

ZuFraae1:

Die Abschaffung der Exporterstattungen für Lebendrinder würde

insgesamt gesehen keine Verbesserung beim Transport von Rindern

bringen1 da die benötigten Lieferungen von Lebendtieren eben aus

anderen Regionen in den arabischen und nordafrikanischen Raum

geliefert würden. Ich habe mich daher für eine Verbesserung der

Transportbedingungen beim Lebendrinderexport eingesetzt, indem die

Einhaltung von Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere mit der

Gewahrung von Exporterstattungen verknüpft wird. Ein entsprechender

Vorschlag der Kommission wird derzeit im Rat diskutiert, wobei

Österreich diesen Vorstoß der Kommission aktiv unterstützt.

Aufgrund der BSE-Krise sind die Erlöse der österreichischen

Rinderhalter stark zurückgegangen. Zur Verbesserung der wirtschaft-

lichen Lage der Rinderhalter habe ich mich daher allgemein für die

Erhöhung der Exporterstattungen eingesetzt. Rund 84 % der Erstat-

tungen werden für den Export von Rindfleisch gewahrt.

ZuFrage2:

Für ein männliches Schlachtrind in die Bestimmungszone Nordafrika

bzw. Naher Osten beträgt derzeit die Exporterstattung

57,5 ECU/100 kg, das sind 5.195 öS. Für die gleiche Exportmenge an

Fleisch in Form von Rinderhälften beträgt die Erstattung

öS 6.300,--. Der Export von Fleisch ist aus der Sicht der

Erstattung daher um 22 % attraktiver gestaltet als der Export von

Lebendrindern.

Zu Frage 3:

Im EU-Haushaltsplan 1997 ist für Rindfleischexporterstattungen ein

Betrag von 1.601 Mb ECU veranschlagt.

Zu Frage 4:

Österreich hat sich bei dieser Konferenz dafür eingesetzt, daß im

EU-Vertrag erstmals auch die Frage des Tierschutzes angesprochen

wird. Aufgrund der Beschlüsse des EU-Rates von Amsterdam wird

künftig im EU-Vertrag der Tierschutz berücksichtigt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Der EU-Agrarministerrat hat bei der Änderung der Tiertransport-

richtlinie im Mai 1995 die Kommission beauftragt, vorschlage

auszuarbeiten, die eine Erstattungsgewährung nur bei Gewährleistung

des Wohlbefindens der Tiere vorsehen.

Wie schon erwähnt werden diese Vorschläge derzeit im Sonderausschuß

für Landwirtschaft und im Rat diskutiert, wobei Österreich die

Vorschläge der Kommission aktiv unterstützt.

Ich habe mich anläßlich der EU-Verordnung zur Festlegung

gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte erfolgreich dafür

eingesetzt, daß strenge Anforderungen festgesetzt wurden. Genauso

werde ich bei der Entscheidung über die Kriterien für Spezial-

transportfahrzeuge vorgehen. Auch im Falle einer Novellierung der

Tiertransportrichtlinie werde ich strenge Kriterien verlangen.
 

Zu Frage 7:

Auf die geplante Verknüpfung der Exporterstattungen für

Lebendrinder mit der Gewährleistung des Wohlbefindens der Tiere

wurde schon mehrmals verwiesen. Die geplanten Durchführungs-

bestimmungen sehen tierärztliche Kontrollen beim Austritt aus dem

Binnenmarkt und Kontrollen bei der Entladung der Tiere in den

Drittländern vor. Erstattungen sollen in Zukunft nur dann

ausbezahlt werden, wenn bei beiden Kontrollen die Einhaltung der

gemeinschaftlichen Tiertransportnormen und das Wohlbefinden der

Tiere bestätigt wird.

Zu Frage 8:

Wie aus der Beantwortung zu Frage 2 hervorgeht, sind die

Erstattungen für Fleisch schon derzeit attraktiver gestaltet als

die Erstattungen für Lebendrinder. Eine gänzliche Abschaffung der

Erstattungen für Lebendrinder wäre problematisch, da dadurch

Absatzmärkte für unsere Landwirtschaft verloren gingen, die

innerhalb kürzester Frist von anderen Ländern beliefert würden.

Österreich unterstützt aber sehr wohl die Bestrebungen der

kommission, die Erstattungen nur bei Gewährleistung des Wohl-

befindens der Tiere, wozu auch die Einhaltung der Tiertransport-

richtlinie gehört, zu gewähren.