2641/AB XX.GP
Auf die- aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2656/J der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen
vom 8. Juli 1997, betreffend Finanzstrafverfahren im Speditions- und Zollbereich, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu1.bis 3.:
Aufgrund der dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen kann davon
ausgegangen werden, daß Herr P. im September 1994 drei Lastkraftwagen nach der Öster-
reichischen Ausfuhrabfertigung beim Zollamt Nickelsdorf auf ungarisches Staatsgebiet
verbracht und diese in unmittelbarer Grenznähe am Abfertigungsplatz des Gemeinschafts-
zollamtes abgestellt hat, weil eine offensichtlich erforderliche Unterlage für das weitere Zoll-
verfahren nicht vorlag. Die Gewahrsame über die Lastkraftwagen sowie die darin beförderten
Waren war damit der Österreichischen Zollbehörde entzogen.
Nach Auskunft der ungarischen Zollverwaltung sind die gegenständlichen Fahrzeuge am
19. Jänner 1995 entsprechend den ungarischen Zollbestimmungen von Amts wegen in ein
Zollager in Budapest verbracht worden, wo sie sich nach letzten Berichten immer noch
befanden.
Das Bundesministerium für Finanzen veranlaßte am 6. März 1995 aufgrund einer telephoni-
schen Mitteilung des Herrn P. eine erste Untersuchung durch die Finanzlandesdirektion für
Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Die Stellungnahme des Zollamtes Nickelsdorf
erfolgte am 20. März 1995.
Am 29. Juli 1996 wurde eine weitere, schriftliche Sachverhaltsdarstellung der Firma Trading
und Transport Ges.m.b.H zur Prüfung der darin getroffenen Feststellungen an die zuständige
Finanzlandesdirektion übermittelt. Der Einschreiter wurde am 26. August 1996 über die
Ermittlungsergebnisse informiert.
In einer ergänzenden Eingabe der Firma Trading und Transport Ges.m.b.H. vom
21. Oktober 1996, gezeichnet von Herrn P. wurden in diesem Zusammenhang Vorwürfe
gegen den Vorstand des Zollamtes Nickelsdorf erhoben
Die Erhebungen der Dienstbehörde, sowie insbesondere die Einvernahme des Vorstandes
des Zollamtes Nickelsdorf, ergaben keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines rechts-
widrigen Verhaltens.
Im übrigen wird auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Justiz in der Beant-
wortung der an ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2657/J verwiesen.
Zu 4 bis 6.:
Im Bundesministerium für Finanzen sind keine weiteren Verdachtsmomente oder Verfahren
bekannt.