2647/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 2871/J der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und

Genossen vom 11. Juli1997, betreffend Übernahme der Ausfallshaftung für den Franc-CFA

seitens der Europäischen Zentralbank, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Die Fragen, die sich im Rahmen der Währungsunion aus bestehenden Wechselkursarrange-

ments ergeben, werden derzeit in den hierfür zuständigen EU-Gremien diskutiert. Unter diese

Wechselkursarrangements fällt auch die sogenannte CFA-Zone.

Hiebei besteht eine Beistandsverpflichtung Frankreichs, die durch das französische Budget

im Eventualfall direkt zu gewähren ist. Es kann daher, unbeschadet der Zukunft der CFA-

Zone, zu keinerlei Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte eines anderen Mitgliedstaates

kommen“. Österreich ist somit weder direkt noch indirekt von diesem Sachverhalt berührt.