2647/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2871/J der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und
Genossen vom 11. Juli1997, betreffend Übernahme der Ausfallshaftung für den Franc-CFA
seitens der Europäischen Zentralbank, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Fragen, die sich im Rahmen der Währungsunion aus bestehenden Wechselkursarrange-
ments ergeben, werden derzeit in den hierfür zuständigen EU-Gremien diskutiert. Unter diese
Wechselkursarrangements fällt auch die sogenannte CFA-Zone.
Hiebei besteht eine Beistandsverpflichtung Frankreichs, die durch das französische Budget
im Eventualfall direkt zu gewähren ist. Es kann daher, unbeschadet der Zukunft der CFA-
Zone, zu keinerlei Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte eines anderen Mitgliedstaates
kommen“. Österreich ist somit weder direkt noch indirekt von diesem Sachverhalt berührt.