2650/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und 3:

Die österreichische Delegation hat in den Diskussionen zur „Mitteilung der Kommission über die

derzeitige und die vorgeschlagene Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des

Tabakkonsums“ weisungsgemäß explizit einerseits die Einbeziehung der Tabakwerbung als

wesentliches präventivpoltisches Element in ein umfassendes Konzept gefordert und andererseits

auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Schwerpunktsetzung im Hinblick auf den möglichst

umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Maßnahmen im Bereich

Nichtraucherschutz und Primärprävention hingewiesen.

Weiters wurde die Kommission insgesamt um Konkretisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen

ersucht, insbesondere im Zusammenhang mit den zur Verbesserung der Kooperation der

Mitgliedstaaten untereinander definierten Strategien.

Zu Frage 2:

Der zur gegenständlichen Mitteilung seitens der österreichischen Delegation anläßlich der ersten

Aussprache im Gegenstand zunächst angemeldete formelle Prüfvorbehalt, der keinesfalls einem

inhaltlichen Vorbehalt gleichzusetzen ist (letzterer hat aus österreichischer Sicht in keinem

Diskussionsstadium vorgelegen), wurde wegen der zum gegebenen Zeitpunkt innerstaatlich noch

nicht abschließend akkordierten Haltung angemerkt und stellt an sich ein von allen

Mitgliedstaaten im Bedarfsfall angewandtes Instrument dar. Trotz nachfolgender Klärung bzw.

Konkretisierung der österreichischen Position wurde jedoch die Anmerkung des Prüfvorbehalts in

den nachfolgenden Protokollen nicht eliminiert.

Ergänzend ist mitzuteilen, daß anläßlich der letzten Tagung des Rates „Gesundheit "lediglich eine

Orientierungsaussprache zur gegenständlichen Mitteilung erfolgte.

Zu Frage 4:

Den mit einer Verwirklichung entsprechender Maßnahmen verbundenen Konsequenzen scheint

zumindest vorderhand die Gefahr immanent, zu einer Ausgrenzung bzw. Stigmatisierung der

Raucher zu führen. Das sich daraus ergebende Konfliktpotential würde meiner Ansicht nach jede

gerade in diesem Bereich notwendigerweise auch auf gegenseitigem Verständnis beruhende

Lösung verhindern.

Zu Frage 5

Unter luxemburgischer Präsidentschaft werden vor dem Hintergrund der geänderten Haltung des

Vereinigten Königreiches vor allem die Fragen im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine

Richtlinie betreffend die Werbung für Tabakerzeugnisse neu diskutiert werden.

Zu Frage 6:

Das Tabakgesetz dient nicht nur der Umsetzung der EU-Richtlinien (Kennzeichnung, Oraltabake,

Limitierung des Teergehalts) im Bereich Tabak und der Einführung von Regelungen entsprechend

der Entschließung betreffend ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen und frequentierten

Räumen, sondern entspricht in seiner Konzeption ganz den nunmehrigen von einem

umfassenderen Ansatz getragenen Vorhaben auf Gemeinschaftsebene.

Zu den im Hinblick auf eine Richtlinie betreffend die Tabakwerbung vorgelegten Kompro-

mißvorschlägen wurde von Osterreich festgehalten, daß derartige Maßnahmen als Minimallö-

sungen zu werten sind und die europäische Rechtssetzung im Sinne eines gemeinschaftlichen, an

gesundheits- und präventivpolitischen Zielen orientierten Vorgehens im Bereich der Ta-

bakwerbung klare Determinierungen vor allem auch in inhaltlicher Hinsicht anstreben sollte.

Zu Frage 7:

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen, darüber hinaus

aber grundsätzlich festhalten, daß ich angesichts der immensen gesundheitspolitischen Dimension

des dem Tabakkonsum immanenten Gefährdungspotentials selbstverständlich alle im Hinblick auf

eine Verbesserung des Schutzes vor tabakassoziierten Schädigungen tauglichen und effizienten

Maßnahmen unterstütze.

Zu Frage 8:

Im Rahmen der in der angesprochenen Mitteilung der Kommission vorgeschlagenen Optionen

werden insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Kooperation der Mitgliedstaaten un-

tereinander Maßnahmen im Hinblick auf die Erhöhung der Mittel für Präventionsmaßnahmen

vorgesehen. Die diesbezüglichen Vorhaben sind derzeit aber noch nicht näher konkretisiert.