2654/AB XX.GP

 

Frage 1: Wieviele Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 sind im ersten Jahr der

               Anwendung dieses § erfolgt ?

Antwort:

Dem Arbeitsmarktservice ist die Führung einer entsprechenden Meldestatistik nicht

vorgeschrieben. Die eingehenden Meldungen erfolgen im Regelfall per Telefon und werden

umgehend an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Einige Landesgeschäftsstellen führen

jedoch Aufzeichnungen über die bei den Dienststellen des Arbeitsmarktservice einlangenden

Meldungen, die ein globales Bild über die Tätigkeiten im Sinne des § 26(3) AMSG ergeben.

Insgesamt hat das Arbeitsmarktservice mehr als 1.200 Verständigungen registriert.

Frage 2: Wie gliedern sich die erfolgten Verständigungen nach den einzelnen

Übertretungsarten in arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich,

gewerberechtlich oder steuerrechtlich auf?

Antwort:

In erster Linie handelte es sich um Verletzungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und

um arbeits- sowie sozialversicherungsrechtliche Übertretungen (Nachversicherungsauffor-

derungen). Daneben registriert das Arbeitsmarktservice steuerrechtliche und gewerberechtli-

che Übertretungen.

Frage 3: Welche Behörden wurden bezüglich der einzelnen Übertretungsbereiche

verständigt?

Antwort:

Verständigt wurden die Gebietskrankenkassen, die Arbeitsinspektorate, die Bezirkshaupt-

mannschaften, die Finanzämter, die Gewerbebehörden, die Sozialversicherungsanstalt der

Bauern und die Fremdenpolizei.

Frage 4: Zu welchen Konsequenzen führten die Verständigungen bei den jeweils

zuständigen Behörden?

Antwort:

Nachdem die oben genannten Behörden nicht verpflichtet sind, dem AMS Rückmeldungen

über die Weiterverfolgung der eingebrachten Meldungen zu geben, sind mir die

Konsequenzen - ausgenommen für den Bereich der Arbeitsinspektorate - nicht bekannt. Die

Arbeitsinspektorate nehmen die Mitteilungen des AMS in der Regel zum Anlaß einer

Kontrolle.

Welche Erfahrungen wurden mit dieser neuen Bestimmung gemacht und

gibt es etwaige Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind?

Wenn ja, welche?

Antwort:

Die Erfahrungen mit der Bestimmung werden durchwegs als positiv angesehen, sodaß eine

noch engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden angestrebt werden sollte.