2654/AB XX.GP
Frage 1: Wieviele Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 sind im ersten Jahr der
Anwendung dieses § erfolgt ?
Antwort:
Dem Arbeitsmarktservice ist die Führung einer entsprechenden Meldestatistik nicht
vorgeschrieben. Die eingehenden Meldungen erfolgen im Regelfall per Telefon und werden
umgehend an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Einige Landesgeschäftsstellen führen
jedoch Aufzeichnungen über die bei den Dienststellen des Arbeitsmarktservice einlangenden
Meldungen, die ein globales Bild über die Tätigkeiten im Sinne des § 26(3) AMSG ergeben.
Insgesamt hat das Arbeitsmarktservice mehr als
1.200 Verständigungen registriert.
Frage 2: Wie gliedern sich die erfolgten Verständigungen nach den einzelnen
Übertretungsarten in arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich,
gewerberechtlich oder steuerrechtlich auf?
Antwort:
In erster Linie handelte es sich um Verletzungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und
um arbeits- sowie sozialversicherungsrechtliche Übertretungen (Nachversicherungsauffor-
derungen). Daneben registriert das Arbeitsmarktservice steuerrechtliche und gewerberechtli-
che Übertretungen.
Frage 3: Welche Behörden wurden bezüglich der einzelnen Übertretungsbereiche
verständigt?
Antwort:
Verständigt wurden die Gebietskrankenkassen, die Arbeitsinspektorate, die Bezirkshaupt-
mannschaften, die Finanzämter, die Gewerbebehörden, die Sozialversicherungsanstalt der
Bauern und die Fremdenpolizei.
Frage 4: Zu welchen Konsequenzen führten die Verständigungen bei den jeweils
zuständigen Behörden?
Antwort:
Nachdem die oben genannten Behörden nicht verpflichtet sind, dem AMS Rückmeldungen
über die Weiterverfolgung der eingebrachten Meldungen zu geben, sind mir die
Konsequenzen - ausgenommen für den Bereich der Arbeitsinspektorate - nicht bekannt. Die
Arbeitsinspektorate nehmen die Mitteilungen des AMS in der Regel zum Anlaß einer
Kontrolle.
Welche Erfahrungen wurden mit dieser neuen Bestimmung gemacht und
gibt es etwaige Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind?
Wenn ja, welche?
Antwort:
Die Erfahrungen mit der Bestimmung werden durchwegs als positiv angesehen, sodaß eine
noch engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden angestrebt werden sollte.