2656/AB XX.GP
Beantwortung
der Parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend AMS-Förderungen;
Nr. 2755/J
Frage 1: Gemäß welcher Richtlinien erfolgte die Förderung dieser Publikation?
Anwort
Eine Förderung der Publikation - wie vom ISG fälschlicherweise auf der Umschlagseite
angeführt - liegt nicht vor. Aus dem „eigenen Wirkungsbereich“ des Arbeitsmarktservice
wurden für dieses Medium keinerlei Mittel aufgewendet.
Das AMS Steiermark gewährt dem Internationalen Städteforum Graz (ISG) für die
Beschäftigung einer Person eine Beihilfe für eine Person (Zeitraum 20.01.97 bis 19.01.98;
Fördersumme S 193.297,--).
Frage 2: Welche anderen Publikationen werden seitens des Arbeitsmarktservices
gefördert (alle Bundesländer?)
und
Frage 3: Wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Förderungen (nach
Bundesländern aufgeschlüsselt)?
Antwort zu den Fragen 2 und 3:
Das Arbeitsmarktservice fördert im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich
keine eigenständigen Publikationen, sondern Beschäftigungs-, Beratungs- und Qualifikati-
onsmaßnahmen, die geeignet sind - im Sinne des §29 AMSG - Arbeitslosigkeit zu verhüten
oder zu beseitigen.
Alle Folder, Broschüren oder Berichte, die von externen Projektträgern im Zusammenhang
mit solchen Maßnahmen erstellt werden, sind entweder ein Marketinginstrument zur Be-
kanntmachung dieser Aktivitäten oder zur Dokumentation der geleisteten Tätigkeiten geeignet
und notwendig.
Im Rahmen des „eigenen Wirkungsbereiches“ des Arbeitsmarktservice werden Förderungen
grundsätzlich nicht gewährt und wären gesetzlich auch gar nicht gedeckt.