2656/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend AMS-Förderungen;

Nr. 2755/J

Frage 1: Gemäß welcher Richtlinien erfolgte die Förderung dieser Publikation?

Anwort

Eine Förderung der Publikation - wie vom ISG fälschlicherweise auf der Umschlagseite

angeführt - liegt nicht vor. Aus dem „eigenen Wirkungsbereich“ des Arbeitsmarktservice

wurden für dieses Medium keinerlei Mittel aufgewendet.

Das AMS Steiermark gewährt dem Internationalen Städteforum Graz (ISG) für die

Beschäftigung einer Person eine Beihilfe für eine Person (Zeitraum 20.01.97 bis 19.01.98;

Fördersumme S 193.297,--).

Frage 2: Welche anderen Publikationen werden seitens des Arbeitsmarktservices

gefördert (alle Bundesländer?)

und

Frage 3: Wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Förderungen (nach

Bundesländern aufgeschlüsselt)?

Antwort zu den Fragen 2 und 3:

Das Arbeitsmarktservice fördert im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich

keine eigenständigen Publikationen, sondern Beschäftigungs-, Beratungs- und Qualifikati-

onsmaßnahmen, die geeignet sind - im Sinne des §29 AMSG - Arbeitslosigkeit zu verhüten

oder zu beseitigen.

Alle Folder, Broschüren oder Berichte, die von externen Projektträgern im Zusammenhang

mit solchen Maßnahmen erstellt werden, sind entweder ein Marketinginstrument zur Be-

kanntmachung dieser Aktivitäten oder zur Dokumentation der geleisteten Tätigkeiten geeignet

und notwendig.

Im Rahmen des „eigenen Wirkungsbereiches“ des Arbeitsmarktservice werden Förderungen

grundsätzlich nicht gewährt und wären gesetzlich auch gar nicht gedeckt.