2657/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable Lafer und Kollegen haben am 9.

Juli 1997 unter der Nr 2714/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Pistolenmunition der Gendarmerie“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1.) Auf wessen Veranlassung hin wurde die von der Gendarmerie verwendete

Maschinenpistole auf Kaliber 9 mm umgebaut?

2.) Auf welche Höhe beliefen sich die kosten für den Umbau auf Kaliber 9 mm?

3.) Aus welchem Grund wurde die Maschinenpistole auf Kaliber 9 mm umgebaut?

4.) Ist es richtig, daß die Wirkungskraft der derzeit bei der Gendarmerie

eingesetzten Pistolenmunition Kaliber 9 mm z.B. bei Sachwehr zu gering und

sie überdies nicht mannstopwirkend ist?

Wenn ja, glauben Sie, daß dieser Umstand ein Sicherheitsrisiko für die

betreffenden Gendarmeriebeamten darstellt und wenn nein, warum nicht?

5.) Ist es richtig, daß es bei der umgebauten Maschinenpistole häufig zu

Ladehemmungen kommt?

Wenn ja glauben Sie, daß dieser Umstand ein Sicherheitsrisiko für die

betreffenden Gendarmeriebeamten darstellt und wenn nein, warum nicht?

6.) Wurde vor dem Umbau die Meinung von Vertretern der Exekutive eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wessen Meinung wurde eingeholt und welche Meinung wurde den

Umbau auf Kaliber 9 mm betreffend vertreten?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

ZuFrage1:

Die Maschinenpistole 88 (MP 88) wurde von der Fa Steyr entwickelt. Ein

nachträglicher Umbau erfolgte nicht.

Diese Waffenversion wurde in der angebotenen Variante als Ersatz für die MP UZI —

ebenfalls Kaliber 9 mm Luger - angekauft.

Zu Frage 2:

Durch den Ankauf dieses Modells entstanden keine zusätzlichen kosten, sondern es

trat sogar eine Kostenreduktion gegenüber einem Ankauf des StG 77, Kai 5,56 X 45

ein.

Zu Frage 3:

Entfällt, weil kein Umbau erfolgte, sondern es sich um ein von der Erzeugerfirma

angebotenes Modell handelt.

Zu Frage 4:

Nein, da die Wirksamkeit der angesprochenen Einsatzmunition in erster Linie von der

Treffpunktlage und der Geschoßkonstruktion abhängt.

Die gegenständliche Waffe wird nunmehr seit 10 Jahren in der Bundesgendarmerie

verwendet und entspricht den gestellten Anforderungen, so daß daraus auch kein

zusätzliches Sicherheitsrisiko abzuleiten ist.

Zu Frage 5:

Ladehemmungen können auf Handhabungsfehler, unzureichend abgestimmte

Munitionssorten oder technische Funktionsstörungen der Waffe zurückzuführen sein.

Für letztere gibt es in den technischen Lieferbedingungen Toleranzgrenzen. Diese

werden nicht überschritten, so daß auch diesbezüglich kein zusätzliches

Sicherheitsrisiko vorliegt.

Zu Frage 6:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, kam es zu keinem Umbau der MP 88.

Die Frage, ob das StG 77 oder die MP 88 als Ersatz für die MP UZI eingeführt

werden soll, wurde eingehend mit dem waffentechnischen Personal der Gendarmerie

aus ganz Österreich diskutiert.

Auch der Zentralausschuß wurde zu einer Informationsveranstaltung mit praktischen

Schießübungen eingeladen.

Bei diesem Meinungsbildungsprozeß ergab sich eine eindeutige Präferenz für die MP

88.