2659/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Edeltraud GATTERER und Kollegen
haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2761/J an mich eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend „vermißte Personen‘ ge-
richtet, die folgenden Wortlaut hat.
1) Gibt es ein Register für vermißte Personen?
2) Wie viele Personen werden jährlich in Österreich als vermißt
gemeldet?
3) Wie viele Personen werden wiedergefunden, bzw. melden sich auf
freiwilliger Basis zurück?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZuFrage1:
Generell ist anzumerken, daß zwar kein „eigenes“ Register für
„vermißte Personen“ existiert, jedoch - auf der Grundlage des §
57 Absatz 1 Ziffer 7 bis 9 SPG - in der „Zentralen Informations-
sammlung“ des BMI („EKIS“) eine Ermächtigung zur Verarbeitung der
Daten von Vermißten besteht.
Und zwar dürfen die Sicherheitsbehörden Namen, Geschlecht, frühe-
re Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohn-
anschrift, Namen der Eltern und Aliasdaten eines Menschen ermit-
teln und im Rahmen einer Zentralen Informationssammlung samt dem
für die Speicherung maßgeblichen Grund verarbeiten, wenn
- auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, der Be-
troffene, dessen Aufenthalt unbekannt ist, habe Selbstmord
begangen oder sei Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles
geworden;
- der Betroffene unbekannten Aufenthaltes und auf Grund einer
psychischen Behinderung hilflos ist;
- der Betroffene minderjährig und unbekannten Aufenthaltes
ist, sofern ein Ersuchen gemäß § 146b ABGB vorliegt.
Zu Frage 2:
Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Frage 1 wurden im Jahr
1996 insgesamt 5.796 Personen zur Aufenthaltsermittlung bzw.
Fahndung ausgeschrieben; mit dem Stichtag 31.7.1997 insgesamt
2.199 Personen.
Zu Frage 3:
1996 wurden insgesamt 5.590 Ausschreibungen zu vermißten Personen
widerrufen.
Ob diese Personen wiederaufgefunden wurden oder sich freiwillig
zurückgemeldet haben, kann aus dem vorhandenen Datenmaterial
nicht eruiert werden.