266/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 270/J-NR/1996, betreffend neue Geschäftsein-

teilung des BMWFK, die die Abgeordneten Mag. Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde

am 13. März 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Was veranlaßt Sie, in der neuen Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für

Wissenschaft, Forschung und Kunst eme zusätzliche Gruppe I/D trotz der Ablehnung

dm-ch den Dienststellenausschuß und unter Außerachtlassung des gesetzlich vorge-

schriebenen Einvernehmens mit der Personalvertretung einzurichten?

 

2. Wodurch begründen Sie die sachliche Notwendigkeit der Schaffung einer neuen

Gruppe l/D im Smne der Bestimmungen des Bundesmimsteriengesetzes, die einen

Koordinierungsbedarf vorhandener Abteilungen voraussetzen?

 

Antwort:

Mit der nunmehr errichteten Gruppe I/D wird die bereits von meinen Amtsvorgängern

Dr. Tuppy und Dr. Busek eingeleitete Gliederung der Sektion l " Universitäten, Kunsthoch-

schulen, Fachhochschulen" in Gruppen fortgesetzt und im wesentlichen damit auch abge-

schlossen. Die Errichtung von Gruppen entspricht durchaus der vom Gesetz (Bundesministe-

riengesetz) eingeräumten Möglichkeit der gemeinsamen Besorgung und besseren Koordination

von Aufgaben eines Bundesministeriums. Dies ist bei der genannten Gruppe I/D der Fall und

sogleich Begründung für die Einrichtung dieser Gruppe.

 

Was die Frage der "Ablehnung durch den Dienststellenausschuß'' betrifft, so ist darauf hin-

zuweisen, daß die Entwürfe für die neue Geschäftseinteilung seinerzeit im Vorjahr zeitgerecht

und sogar zweimal dem Dienststellenausschuß des Bundesministeriums für Wissenschaft,

Forschung und Kunst zur Stellungnahme zugeleitet wurden. Am 22. Dezember des Vorjahres

standen weiters über meinen ausdrücklichen Auftrag alle Sektionsleiter dem Dienststellenaus-

schuß zu einer eingehenden Aussprache zur Verfügung, bei der auch ausführliche Begründun-

gen zur Geschäftseinteilung gegeben wurden. Schließlich habe ich persönlich mit dem Vorsit-

zenden des Dienststellenausschusses und seinem Stellvertreter am 28. Dezember 1995 ein

ausführliches Gespräch in dieser Angelegenheit geführt, verbunden mit dem ausdrücklichen

Angebot der Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.

 

Die mit 28. Dezember 1995 in Kraft gesetzte Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für

Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde jedenfalls - insbesondere auch wenn man Verglei-

che mit der Vergangenheit heranzieht - eingehend und ausreichend besprochen, diskutiert und

mit der Personalvertretung mit der Zielsetzung einer Verständigung bzw. eines Einvernehmens

verhandelt.

 

3. Gibt es in der nenen Gruppe I/D und in der ueuen Abteilung l/D/18 einen zusätzlichen

PlansteIlenbedarf und in welchem Planstellenbereich werden die notwendigen Plan-

stellen emgespart bzw. umgewidmet?

 

Antwort:

Durch die Errichtung der neuen Gruppe l/D und der Abteilung I/D/18 ergibt sich kein zusätzli-

cher Planstellenbedarf.

4. Welche Kosten sind mit der Schaffung einer Gruppe I/D verbunden und wie sind

diese mit den von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit immer wieder eingefor-

derten Sparmaßnahmen, die auch für Ihr Ressort gelten sollen zu vereinbaren?

 

Antwort:

Mit der Schaffung der Gruppe l/D sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.

 

5. Warum muß für beabsichtigte Studienreformen für die Kunsthochschulen eine neue

Rechtsabteilung (I/D/18) geschaffen werden, obwohl für die weitaus umfangreicheren

Reformen im Universitätsbereich die Errichtung einer neuen Rechtsabteilung nicht

erlorderlich war. Warum kann die geplante Abteilung I/D/18 nicht in die bestehende

Rechtsgruppe (I/B) eingegliedert werden, obwohl diese Gruppe die Agenden aller

anderen Rechtsabteilungen koordiniert?

 

Antwort:

Für die Angelegenheiten des Studienrechts an Universitäten und für die Studienreformen an

Universitäten besteht bereits seit längerem eine Abteilung.

 

Die für Studienreformen für die Studien an Hochschulen künstlerischer Richtung neue Ab-

teilung I/D/1 8 wurde eben wegen der spezifischen Anforderungen der Studienreform für Hoch-

schulen künstlerischer Richtung eingerichtet, wie sie übrigens schon einmal in der Vergangen-

heit bestanden hat. Die Zuordnung dieser Abteilung zur Gruppe (/D ist dadurch begründet, daß

auch die Abteilung I/D/6, zuständig für Personalangelegenheiten der Hochschulprofessoren

sowie Sachbelange der Akademie der bildenden Künste und der Kunsthochschulen in Wien,

Salzburg, Graz und Linz, in dieser Gruppe l/D enthalten ist und damit der sachliche Zusam-

menhang und die bessere Koordination zwischen allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten

und Studienreform der Kunsthochschulen in dieser Gruppe gewährleistet wird.

 

6. Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Funktion

der Leitung der Gruppe l/D und der Abteilung I/D/18 im Bundesministerium für

Wissenschaft, Forschung und Kunst, zumal die Geschäftseinteilung den Bestimmun-

gen des Bundesministeriengesetzes widerspricht und nicht im Einvernehmen mit dem

zuständigen Dienststellenausschuß erlassen wurde, wie im Bundes-Personalvertre-

tungsgesetz vorgeschrieben und daher die beiden Organisationseinheiten noch gar

nicht ordnungsgemäß installiert sind?

 

Antwort:

Die beiden genannten Organisationseinheiten sind im Einklang mit dem Bundesministerienge-

setz errichtet. Die öffentliche Ausschreibung der Funktionen erfolgte aufgrund des Ausschrei-

bungsgesetzes.

 

7. Wenn die neu zu schaffenden Organisationseinheiten (Gruppe I/D und Abteilung

I/D/18) Mehrkosten verursachen, werden dann im Ministerium anderswo Einsparun-

gen getroffen ? Wenn ja: Entsprechen diese der Höhe nach den Mehrkosten, die

durch die Schalfung dieser Organisationseinheiten entstehen?

 

8. Wenn Mehrkosten entstehen, die nicht anderswo im Ministerium eingespart werden,

wie rechtfertigen Sie diese angesichts des Sparpakets?

 

Antwort:

Hiezu verweise ich zu meinen Ausführungen zuden Fragen 3 und 4.