2667/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 11. Juli 1997

unter der Nr.2821/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Grenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres“ gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Zunächst ist festzustellen, daß der von den Anfragestellern in der Einleitung angeführte

Sachverhalt nur bedingt den Tatsachen entspricht. So besteht zwischen den im Assistenz-

einsatz eingesetzten Soldaten und der Grenzgendarmerie auf Grund der Verschiedenartigkeit

der Funksysteme kein direkter Funkkontakt. Unrichtig ist jedoch die Darstellung, daß daraus

Schwierigkeiten bei Aufgriffen illegaler Grenzgänger entstanden wären. Vielmehr stehen die

patrouillierenden Assistenzsoldaten in ständigem Funkkontakt mit ihrem Zugskommando,

über welches bei Bedarf jederzeit und ohne Zeitverlust telefonisch mit den Gendarmerie-

dienststellen Verbindung aufgenommen wird.

Zu 4:

Wie schon zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, erfolgen die Kontaktnahmen zwischen

Assistenzsoldaten und Grenzgendarmerie klaglos und prompt. Damit erübrigt sich eine

Ausstattung der Grenzpatrouillen mit Mobiltelefonen.