2667/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 11. Juli 1997
unter der Nr.2821/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Grenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres“ gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Zunächst ist festzustellen, daß der von den Anfragestellern in der Einleitung angeführte
Sachverhalt nur bedingt den Tatsachen entspricht. So besteht zwischen den im Assistenz-
einsatz eingesetzten Soldaten und der Grenzgendarmerie auf Grund der Verschiedenartigkeit
der Funksysteme kein direkter Funkkontakt. Unrichtig ist jedoch die Darstellung, daß daraus
Schwierigkeiten bei Aufgriffen illegaler Grenzgänger entstanden wären. Vielmehr stehen die
patrouillierenden Assistenzsoldaten in ständigem Funkkontakt mit ihrem Zugskommando,
über welches bei Bedarf jederzeit und ohne Zeitverlust telefonisch mit den Gendarmerie-
dienststellen Verbindung aufgenommen wird.
Zu 4:
Wie schon zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, erfolgen die Kontaktnahmen zwischen
Assistenzsoldaten und Grenzgendarmerie klaglos und prompt. Damit erübrigt sich eine
Ausstattung der Grenzpatrouillen mit Mobiltelefonen.