267/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
327/J betreffend Bauaufträge - Hamberger Pleite - Folgekosten für
die Republik, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und
Freunde am 20. März 1996 1995 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest :
Punkte 1 und 2 der Anfrage:
Die entsprechenden Aussagen des Vertreters des Kreditschutzver-
bandes sind mir im wesentlichen bekannt. Sie sind aber nicht von
Bedeutung, da das Vorgehen bei Insolvenzen ausreichend in Ge-
setzen, Normen und Erlässen geregelt ist.
Punkt 3 der Anfrage :
Nach Angaben der Bundesstraßenverwaltungen in den Bundesländern
und den Sondergesellschaften sind Bauvorhaben in Niederöster-
reich, oberösterreich, Salzburg und im Bereich der ÖSAG ( Ab-
schnitte in Kärnten ) betroffen.
Von insgesamt elf Bauvorhaben sind neun Vorhaben bereits fertig-
gestellt und übernommen. Hier sind zum Teil noch die Schlußrech-
nungen nicht abgeschlossen, bzw. laufen noch die Gewährleistungs-
fristen. Zwei Vorhaben waren mit Stichtag 1. Jänner 1996 noch in
Bau. Deren Gesamtauftragsvolumen beträgt rd . 160 Mio . S . Die von
der Firma Hamberger bis zur Auftragsniederlegung geleisteten
Arbeiten entsprechen einem Teilzahlungsbetrag von mind . 36 Mio. S .
Mit Jahresbeginn 1996 haben mit der Firma Hamberger im Bereich
Bundeshochbau die folgenden Geschäftsverbindungen bestanden :
- Bei der Bundesgebäudeverwaltung II Kärnten liegen 3 noch
nicht abgerechnete Haftbriefe aus Aufträgen früherer Jahre
vor .
- In Oberösterreich besteht ein Auftrag an die Arge
Hamberger/Peters ( im Gesamtvolumen von S 24 Mio . ) , der von
der Fa . Peters zu den bisherigen Konditionen zu Ende ge-
führt wird. Bisher sind 13 , 518 Mio. für erbrachte Lei-
stungen bezahlt worden.
- In der Steiermark ist ein Auftrag für Reparaturarbeiten
abgeschlossen aber noch nicht abgerechnet . Die offene
Summe ist durch ein Guthaben der Fa . Hamberger bei der BGV
I Steiermark mehrfach gedeckt .
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage :
Nach Angaben der Straßenverwaltungen in den Bundesländern kam es
in einem Fall zu überhöhten Teilzahlungen in der Größenordnung
von S 100.000 , -- . Durch die bestehenden Kontrollen wurde dieses
Versehen durch Abberufung eines Teiles des Deckungsbriefes sa-
niert.
Im Bereich des Bundeshochbaues hat es bei Hamberger keine über-
höhten Teilzahlungen gegeben.
Kontrollen der Baudienststellen werden laufend durchgeführt und
zwar von den Kontrollabteilungen in den Ämtern der jeweiligen
Landesregierung, von der Kontrollabteilung der Hochbausektion im
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und vom
Rechnungshof. In diesem Zusammenhang sind keine Beanstandungen
bekannt .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Bei den Angeboten der Fa. Hamberger in den Jahren 1994/95 ist
weder eine Unterpreisigkeit festgestellt worden, noch hat die Fa.
Hamberger versucht , über Zusatzangebote zu neuen Preisen zu kom-
men. Im allgemeinen ist in Zeiten eines verschärften Konkurrenz-
kampfes eine beabsichtigte, nicht kostendeckende Kalkulation ein-
zelner Firmen nicht auszuschließen.
Als Gegenmaßnahme sieht das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten eine genaue Leistungsbeschreibung ( Anwendung des
LBH ) , eine sorgfältige Planung und die effektive Anwendung des
Punktes 4 . 6 der ÖNoRM A 2050 ( Vergabe von Aufträgen über Lei-
stungen ) und somit des Bestbieterprinzipes bzw. der Ausscheidung
von eindeutigen Unterangeboten als wirksame und ausreichende
Mittel gegen Spekulationen an.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :
Die Zuständigkeit für legistische Maßnahmen im Bereich des
Vergabewesens liegt beim Bundeskanzleramt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ein Schaden aus Insolvenzen ist nach dem heutigen Kenntnisstand
im wesentlichen nicht entstanden, wenn man von den Problemen der
Insolvenzabwicklung absieht.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Österreichweit wird eine Reihe von Insolvenzen von im Baubereich
tätigen Firmen unterschiedlicher Größe gemeldet, die zum Teil
auch in einem Auftragsverhältnis zum Bundeshochbau- und Straßen-
bau stehen.
So sind im Bundeshochbau 13 Firmen mit 17 Baustellen gemeldet
worden. Bei einem Gesamtauftragsvolumen von etwa S 400 Mio. an
von Insolvenzen betroffene Firmen ist seit 1.1.1996 mit Mehr-
kosten in Höhe von ca. S 1,2 Mio. durch Beauftragung des 2. Bie-
ters zu rechnen. Bauzeitverzögerungen werden entweder nicht er-
wartet oder sind im Einzelfall noch nicht quantifizierbar.
Erhöhte Teilzahlungen sind nicht geleistet worden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Für Grundsatzreformmaßnahmen besteht auf Grund obiger Ausfüh-
rungen kein Anlaß.