267/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

327/J betreffend Bauaufträge - Hamberger Pleite - Folgekosten für

die Republik, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und

Freunde am 20. März 1996 1995 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest :

 

Punkte 1 und 2 der Anfrage:

 

Die entsprechenden Aussagen des Vertreters des Kreditschutzver-

bandes sind mir im wesentlichen bekannt. Sie sind aber nicht von

Bedeutung, da das Vorgehen bei Insolvenzen ausreichend in Ge-

setzen, Normen und Erlässen geregelt ist.

Punkt 3 der Anfrage :

 

Nach Angaben der Bundesstraßenverwaltungen in den Bundesländern

und den Sondergesellschaften sind Bauvorhaben in Niederöster-

reich, oberösterreich, Salzburg und im Bereich der ÖSAG ( Ab-

schnitte in Kärnten ) betroffen.

 

Von insgesamt elf Bauvorhaben sind neun Vorhaben bereits fertig-

gestellt und übernommen. Hier sind zum Teil noch die Schlußrech-

nungen nicht abgeschlossen, bzw. laufen noch die Gewährleistungs-

fristen. Zwei Vorhaben waren mit Stichtag 1. Jänner 1996 noch in

Bau. Deren Gesamtauftragsvolumen beträgt rd . 160 Mio . S . Die von

der Firma Hamberger bis zur Auftragsniederlegung geleisteten

Arbeiten entsprechen einem Teilzahlungsbetrag von mind . 36 Mio. S .

 

Mit Jahresbeginn 1996 haben mit der Firma Hamberger im Bereich

Bundeshochbau die folgenden Geschäftsverbindungen bestanden :

 

- Bei der Bundesgebäudeverwaltung II Kärnten liegen 3 noch

nicht abgerechnete Haftbriefe aus Aufträgen früherer Jahre

vor .

- In Oberösterreich besteht ein Auftrag an die Arge

Hamberger/Peters ( im Gesamtvolumen von S 24 Mio . ) , der von

der Fa . Peters zu den bisherigen Konditionen zu Ende ge-

führt wird. Bisher sind 13 , 518 Mio. für erbrachte Lei-

stungen bezahlt worden.

- In der Steiermark ist ein Auftrag für Reparaturarbeiten

abgeschlossen aber noch nicht abgerechnet . Die offene

Summe ist durch ein Guthaben der Fa . Hamberger bei der BGV

I Steiermark mehrfach gedeckt .

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage :

 

Nach Angaben der Straßenverwaltungen in den Bundesländern kam es

in einem Fall zu überhöhten Teilzahlungen in der Größenordnung

von S 100.000 , -- . Durch die bestehenden Kontrollen wurde dieses

 

Versehen durch Abberufung eines Teiles des Deckungsbriefes sa-

niert.

 

Im Bereich des Bundeshochbaues hat es bei Hamberger keine über-

höhten Teilzahlungen gegeben.

Kontrollen der Baudienststellen werden laufend durchgeführt und

zwar von den Kontrollabteilungen in den Ämtern der jeweiligen

Landesregierung, von der Kontrollabteilung der Hochbausektion im

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und vom

Rechnungshof. In diesem Zusammenhang sind keine Beanstandungen

bekannt .

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

Bei den Angeboten der Fa. Hamberger in den Jahren 1994/95 ist

weder eine Unterpreisigkeit festgestellt worden, noch hat die Fa.

Hamberger versucht , über Zusatzangebote zu neuen Preisen zu kom-

men. Im allgemeinen ist in Zeiten eines verschärften Konkurrenz-

kampfes eine beabsichtigte, nicht kostendeckende Kalkulation ein-

zelner Firmen nicht auszuschließen.

Als Gegenmaßnahme sieht das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten eine genaue Leistungsbeschreibung ( Anwendung des

LBH ) , eine sorgfältige Planung und die effektive Anwendung des

Punktes 4 . 6 der ÖNoRM A 2050 ( Vergabe von Aufträgen über Lei-

stungen ) und somit des Bestbieterprinzipes bzw. der Ausscheidung

von eindeutigen Unterangeboten als wirksame und ausreichende

Mittel gegen Spekulationen an.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :

 

Die Zuständigkeit für legistische Maßnahmen im Bereich des

Vergabewesens liegt beim Bundeskanzleramt.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ein Schaden aus Insolvenzen ist nach dem heutigen Kenntnisstand

im wesentlichen nicht entstanden, wenn man von den Problemen der

Insolvenzabwicklung absieht.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Österreichweit wird eine Reihe von Insolvenzen von im Baubereich

tätigen Firmen unterschiedlicher Größe gemeldet, die zum Teil

auch in einem Auftragsverhältnis zum Bundeshochbau- und Straßen-

bau stehen.

 

So sind im Bundeshochbau 13 Firmen mit 17 Baustellen gemeldet

worden. Bei einem Gesamtauftragsvolumen von etwa S 400 Mio. an

von Insolvenzen betroffene Firmen ist seit 1.1.1996 mit Mehr-

kosten in Höhe von ca. S 1,2 Mio. durch Beauftragung des 2. Bie-

ters zu rechnen. Bauzeitverzögerungen werden entweder nicht er-

wartet oder sind im Einzelfall noch nicht quantifizierbar.

Erhöhte Teilzahlungen sind nicht geleistet worden.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Für Grundsatzreformmaßnahmen besteht auf Grund obiger Ausfüh-

rungen kein Anlaß.