2673/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Großgeräteplan,

Nr. 2637/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1

Die Strukturkommission hat die erste Revision des Großgeräteplanes im Rahmen einer

schriftlichen Abstimmung verbindlich beschlossen.

Zu Frage 2:

Der Großgeräteplan 1997 sieht extramural 63 Computertomographiegeräte vor, deren Betreiber

einen §2-Kassenvertrag erhalten können. Im Vergleich dazu ist festzuhalten, daß Ende 1996 50

Betreiber eines extramuralen Computertomographiegerätes einen §2-Kassenvertrag hatten.

Der Großgeräteplan sieht somit in diesem Bereich eine Ausweitung um 13 Geräte vor. Im

stationären Bereich ist vorgesehen, daß sechs der derzeit noch nicht mit einem CT ausgestatteten

Krankenanstalten mit einem derartigen Gerät ausgestattet werden sollen, damit diese Kranken-

anstalten die gemäß ihrer Versorgungsstufe entsprechende Versorgungsfunktion erfüllen können.

Zu Frage 3:

Der Großgeräteplan sieht extramural 26 Magnetresonanztomographiegeräte vor, deren Betreiber

auch einen §2—Kassenvertrag erhalten können. Von den Ende 1996 tätig gewesenen 32 Betreibern

von Magnetresonanztomographiegeräte hatten 16 einen §2—Kassenvertrag. Der Großgeräteplan

sieht Somit vor, daß 10 weitere MR-Betreiber, bzw. Institute einen §2—Kassenvertrag erhalten

können.

Im stationären Bereich sieht der Großgeräteplan vor, daß 10 Krankenanstalten zusätzlich mit

einem MR—Gerät ausgestattet werden sollen, damit diese Krankenanstalten die gemäß ihrer

Versorgungsstufe entsprechende Versorgungsfunktion erfüllen können.

Zu Frage 4:

Die Zahlen für die oben erwähnten Geräte laut Großgeräteplan lauten für die einzelnen

Bundesländer wie folgt:

 

Bundesland

CT-Geräte

MR-Geräte

Burgenland

       5

       2

Kärnten

      15

       4

Niederösterreich

      30

      11

Oberösterreich

      30

        9

Salzburg

      13

        5

Steiermark

      31

      11

Tirol

      17

        7

Vorarlberg

       5

        3

Wien

      44

      20

Österreich

     190

      72


 

Zu Frage 5:

Aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ergibt sich, daß der Großgeräteplan 1997 keine

Verlagerung von CT — und MR — Leistungen aus dem ambulanten in den stationären Bereich

vorsieht.