2673/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Großgeräteplan,
Nr. 2637/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1
Die Strukturkommission hat die erste Revision des Großgeräteplanes im Rahmen einer
schriftlichen Abstimmung verbindlich beschlossen.
Zu Frage 2:
Der Großgeräteplan 1997 sieht extramural 63 Computertomographiegeräte vor, deren Betreiber
einen §2-Kassenvertrag erhalten können. Im Vergleich dazu ist festzuhalten, daß Ende 1996 50
Betreiber eines extramuralen Computertomographiegerätes einen §2-Kassenvertrag hatten.
Der Großgeräteplan sieht somit in diesem Bereich eine Ausweitung um 13 Geräte vor. Im
stationären Bereich ist vorgesehen, daß sechs der derzeit noch nicht mit einem CT ausgestatteten
Krankenanstalten mit einem derartigen Gerät ausgestattet werden sollen, damit diese Kranken-
anstalten die gemäß ihrer
Versorgungsstufe entsprechende Versorgungsfunktion erfüllen können.
Zu Frage 3:
Der Großgeräteplan sieht extramural 26 Magnetresonanztomographiegeräte vor, deren Betreiber
auch einen §2—Kassenvertrag erhalten können. Von den Ende 1996 tätig gewesenen 32 Betreibern
von Magnetresonanztomographiegeräte hatten 16 einen §2—Kassenvertrag. Der Großgeräteplan
sieht Somit vor, daß 10 weitere MR-Betreiber, bzw. Institute einen §2—Kassenvertrag erhalten
können.
Im stationären Bereich sieht der Großgeräteplan vor, daß 10 Krankenanstalten zusätzlich mit
einem MR—Gerät ausgestattet werden sollen, damit diese Krankenanstalten die gemäß ihrer
Versorgungsstufe entsprechende Versorgungsfunktion erfüllen können.
Zu Frage 4:
Die Zahlen für die oben erwähnten Geräte laut Großgeräteplan lauten für die einzelnen
Bundesländer wie folgt:
|
Bundesland |
CT-Geräte |
MR-Geräte |
|
Burgenland |
5 |
2 |
|
Kärnten |
15 |
4 |
|
Niederösterreich |
30 |
11 |
|
Oberösterreich |
30 |
9 |
|
Salzburg |
13 |
5 |
|
Steiermark |
31 |
11 |
|
Tirol |
17 |
7 |
|
Vorarlberg |
5 |
3 |
|
Wien |
44 |
20 |
|
Österreich |
190 |
72 |
Zu Frage 5:
Aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ergibt sich, daß der Großgeräteplan 1997 keine
Verlagerung von CT — und MR — Leistungen aus dem ambulanten in den stationären Bereich
vorsieht.