268/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .
326/J betreffend Welser Westspange, welche die Abgeordneten
Anschober , Freundinnen und Freunde am 20 . März 1996 an mich rich-
teten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist , stelle ich fest :
Antwort zu Punkt l der Anfrage :
Der Lückenschluß im hochrangigen Straßennetz und damit auch die
Welser Westspange sollen mit Hilfe der Mauteinnahmen auf Basis
des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 finanziert werden.
Ein Baubeginn kann erst nach Abschluß der Planungsarbeiten und
der Behördenverfahren erfolgen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Allgemeine Untersuchungen über Verkehrsverlagerungen im Zusammen-
hang mit der Einführung der Bemautung des hochrangigen Straßen-
netzes liegen vor. Spezielle Berechnungen für den Abschnitt Wels
- Sattledt wurden bisher noch nicht durchgeführt .
Es kann j edoch davon ausgegangen werden, daß für diesen Fall alle
notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um die Verlagerungen auf
das untergeordnete Straßennetz so gering wie möglich zu halten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Nein, mir sind keine derartigen Zusagen bekannt .
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Für die Trasse liegt die Verordnung gemäß § 4 BSTG vor .
Umplanungen sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-
legenheiten nicht bekannt .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Die Baukostenschätzungen basieren auf dem generellen Proj ekt .
Laut Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregie-
rung für das Bedarfsprogramm 1995 betragen die geschätzten Ge-
samtkosten 1,6 Mrd . S .