2680/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2735/J betreffend Erhöhung der Bürges Höchstzinssätze, welche die
Abgeordneten Rossmann und Kollegen am 10. Juli 1997 an mich rich-
teten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Höchstzinssätze der BÜRGES Förderungsbank werden aufgrund der
Richtlinienbestimmung anhand einer Formel ermittelt (Sekundär-
marktrendite für Bundesanleihen + 0,5 %-Punkte).
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die infolge der Berechnungsformel für die Höchstzinssätze der
BÜRGES Förderungsbank ermittelten Zinssätze ändern nichts an der
grundsätzlichen Aussage, daß sich zur Zeit niedrige Zinssätze
positiv für die Wirtschaft auswirken.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Trotz der kürzlichen Erhöhung der Höchstzinssatzgrenze ist diese
variable Zinssatzobergrenze nach wie vor eine der niedrigsten der
letzten 25 Jahre.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Vergleich zu früheren Höchstzinssätzen stellt der gegenwärtige
Höchstzinssatz keine finanzielle Mehrbelastung für kleinere und
mittlere Unternehmen dar.