2680/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2735/J betreffend Erhöhung der Bürges Höchstzinssätze, welche die

Abgeordneten Rossmann und Kollegen am 10. Juli 1997 an mich rich-

teten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Höchstzinssätze der BÜRGES Förderungsbank werden aufgrund der

Richtlinienbestimmung anhand einer Formel ermittelt (Sekundär-

marktrendite für Bundesanleihen + 0,5 %-Punkte).

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die infolge der Berechnungsformel für die Höchstzinssätze der

BÜRGES Förderungsbank ermittelten Zinssätze ändern nichts an der

grundsätzlichen Aussage, daß sich zur Zeit niedrige Zinssätze

positiv für die Wirtschaft auswirken.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Trotz der kürzlichen Erhöhung der Höchstzinssatzgrenze ist diese

variable Zinssatzobergrenze nach wie vor eine der niedrigsten der

letzten 25 Jahre.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im Vergleich zu früheren Höchstzinssätzen stellt der gegenwärtige

Höchstzinssatz keine finanzielle Mehrbelastung für kleinere und

mittlere Unternehmen dar.