2685/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2797/J betreffend Großumfahrung Abfaltersbach, welche die Abge-
ordneten Tegischer und GenossInnen am 11. Juli 1997 an mich rich-
teten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Notwendigkeit zum Ausbau der B 100 in diesem Bereich ist zum
einen zur Gewährleistung eines ausreichenden verkehrlichen Anfor-
derungsprofiles einschließlich ausreichendem Niveau der Ver-
kehrssicherheit und zum anderen zur Vermeidung der negativen
Auswirkungen des Straßenverkehrs im unmittelbaren Wohn- und Le-
bensbereich der anrainenden Bevölkerung
gegeben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Da - wie bereits ausgeführt - die derzeitigen Anlageverhältnisse
der B 100 im Bereich der Gemeinde Abfaltersbach den Anforderungen
bezüglich Sicherheit sowie Leichtigkeit des Verkehrs nur mehr
unzureichend entsprechen, aber auch zu einer Belastung und Beein-
trächtigung der Lebensqualität der Anrainer geführt haben, wurde
schon vor Jahren mit der Projektierung einer Umfahrung begonnen.
Für jede Baumaßnahme erfolgt zwangsläufig die Grundeinlösung vor
dem eigentlichen Baubeginn.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Ja. Nach den vom Amt der Tiroler Landesregierung erstellten Un-
terlagen war die jetzt vor der Realisierung stehende Lösung den
anderen Varianten vorzuziehen. Diese Lösung wird auch von der
Gemeinde befürwortet. Für die Entscheidungsfindung standen Gene-
relle Projekte mit den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.