2698/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2772/J-NR/1997, betreffend Bahnhof in St. Anton
am Arlberg , die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10. Juli 1997 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.,2.,4. Welche Pläne sind Ihnen hinsichtlich der Verlegung des Bahnhofes St. Anton
bekannt?
Wohin soll der Bahnhof verlegt werden?
Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die gesamte Verlegung? Bitte um
Aufschlüsselung der jeweiligen Kostenanteile.
Antwort:
Die Verlegung des Bahnhofes St. Anton am Arlberg ist Teil des Vorhabens "Zweigleisiger
Ausbau der Arlbergbahn im Abschnitt St. Jakob - St. Anton“.
Folgende drei Varianten wurden untersucht:
Am 6. März 1997 wurde ein Vertrag unterzeichnet, der die Variante Nord zum Gegenstand
hatte. Aufgrund der zwischenzeitig eingetretenen Ereignisse in Tirol bzw. St. Anton kristalli-
siert sich nunmehr heraus, daß die Variante Süd präferiert wird. Um diese Variante weiter
verfolgen zu können, wäre eine entsprechende Änderung des Vertrages erforderlich. Ich gehe
davon aus, daß das Land Tirol bzw. die Gemeinde St. Anton diesbezüglich an mich herantre-
ten werden. Wenn es einhelliger Wunsch des Landes und der Gemeinde ist, die Variante Süd
weiter zu verfolgen, werde ich selbstverständlich diesem Wunsch nicht entgegenstehen,
soferne sich die Kosten für diese Variante in derselben Höhe bewegen.
Unabhängig von diesen formalrechtlichen Gesichtspunkten habe ich angesichts des Zeit-
druckes die zuständigen Beamten meines Ressorts angewiesen, alle erforderlichen Vorberei-
tungen zu treffen, um eine zügige Abwicklung der Verfahren sicherzustellen wobei für die
Variante Süd bereits 1990 das Trassenverordnungsverfahren eingeleitet worden war und
nunmehr fortgesetzt werden soll.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für die oben genannten Varianten beträgt jeweils rd. 1,0-
1,1 Mrd. S.
3. Es gibt bereits Gespräche über eine Verlegung des Bahnhofs in den Berg. Wie
beurteilen Sie diesen Plan?
Diesbezügliche Gespräche sind mir nicht bekannt.
5. Wäre für die Verlegung des Bahnhofes ein UVP-Verfahren notwendig? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort
Nach der derzeitigen Gesetzeslage wäre für die Variante-Neu bzw. für die Variante Süd-kurz
ein Bürgerbeteiligungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
vorzunehmen.
Bei Realisierung der Variante Süd-kurz ist ein solches nicht erforderlich, da das nach dem
Hochleistungsstreckengesetz vorgesehene Anhörungsverfahren bereits vor dem l .7.1994
eingeleitet wurde und das Trassenverordnungsverfahren lediglich unterbrochen wurde, um
noch weitere Varianten vor Trassenfestlegung untersuchen zu können.
6.,7. Wie groß ist das dadurch freiwerdende Areal insgesamt?
Wieviel von dieser Fläche ist im Besitz der Österreichischen Bundesbahnen?
Antwort:
Gemäß der Variantenuntersuchung (beteiligte Firmen: ÖBB, Institut für Baubetrieb und
Bauwirtschaft Univ.Prof Schneider, Siemens, ILF, Bernhard + Partner) stellt sich das freiwer-
dende Areal wie folgt dar:
Variante Nord: |
33.000 m2 hochwertige und 7.000 m2 minderwertige Fläche |
Variante Süd-kurz: |
60.000 m2 hochwertige und 40.000 m2 minderwertige Fläche |
Variante Süd-Neu: |
70.000 m2 hochwertige und 50.000 m2 minderwertige Fläche |
Die genannten Flächen befinden sich im alleinigen Besitz der ÖBB.
8.-10. Wie kann bzw. soll die freiwerdende Fläche genutzt werden?
Wie hoch ist der ortsübliche Preis pro m2 für Grundstücke in dieser Lage in St.
Anton?
Wie hoch ist der geschätzte finanzielle Aufwand für a) Bund, b) Land Tirol, e)
ÖBB und d) sonstige Investoren für die Bahnhofsverlegung?
Antwort:
In einem Übereinkommen über die Variante Nord verpflichtet sich das Land Tirol zu einem
Kostenbeitrag von 240 Mio S, in welchem der Kaufpreis des freiwerdenden Areals beinhaltet
ist.
Die restlichen Kosten des Vorhabens „Zweigleisiger Ausbau der Arlbergbahn im Abschnitt
St. Jakob - St. Anton“ werden vom Bund getragen.