2699/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen vom 9. Juli 1997,

Nr. 2693/J, betreffend 15a-Vertrag betreffend Kinderbetreuung, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Die Kompetenz für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt grundsätzlich und eindeutig bei den

Ländern, die für die Erfüllung auch dieses Aufgabenbereiches aufgrund des Finanz-

ausgleichsgesetzes (FAG) mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Hinzu kommt, daß ein Eingriff des Bundes in diese Landeskompetenz seitens der Länder

strikt abgelehnt wird.

Seitens des Bundes sind Kompetenzen - wenn überhaupt - nur im Bereich der Bundes-

ministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz berührt.

Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich in meiner Zuständigkeit als Bundesminister

für Finanzen zu diesen Fragen nicht konkret Stellung nehmen kann.