2699/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen vom 9. Juli 1997,
Nr. 2693/J, betreffend 15a-Vertrag betreffend Kinderbetreuung, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Kompetenz für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt grundsätzlich und eindeutig bei den
Ländern, die für die Erfüllung auch dieses Aufgabenbereiches aufgrund des Finanz-
ausgleichsgesetzes (FAG) mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Hinzu kommt, daß ein Eingriff des Bundes in diese Landeskompetenz seitens der Länder
strikt abgelehnt wird.
Seitens des Bundes sind Kompetenzen - wenn überhaupt - nur im Bereich der Bundes-
ministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz berührt.
Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich in meiner Zuständigkeit als Bundesminister
für Finanzen zu diesen Fragen nicht konkret Stellung nehmen kann.