270/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

257/J betreffend Spanplattenverordnung, welche die Abgeordneten

Dr. Keppelmüller und Genossen am 4. März 1996 an mich richteten

und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja, es ist richtig, daß im Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten die Verordnung über die Bauart, die Betriebswei-

se, die Ausstattung und die Begrenzung der Emission von luftver-

unreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Herstellung von Holzspan-

platten fertiggestellt wurde.

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage :

 

In einer Verordnung, die nach § 82 GewO erlassen wird, sind für

Neuanlagen Emissionsgrenzwerte, die dem Stand der Technik ent-

sprechen, festzulegen. Nach ho. Vernehmen wurde im Zuge der Ein-

vernehmensherstellung zur betreffenden Verordnung das Umweltbun-

desamt durch den Bundesminister für Umwelt beauftragt , unter

Berücksichtigung des Energiebedarfs und damit verbundener

Emissionen den Stand der Technik für Anlagen zur Herstellung von

Holzspanplatten zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird vom Bun-

desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Verhält-

nismäßigkeitsprüfung für derartige Anlagen angestrebt . Eine ent-

sprechende Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Experten der beiden

o . a. Ressorts , wurde daher eingesetzt . Mit dem Ergebnis ist in

den nächsten Wochen zu rechnen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

Wie bereits zum Punkt 5 dargelegt , bedürfen Verordnungen, ge-

stützt auf den § 82 Abs . 1 leg. cit . , zu ihrer Erlassung der Ein-

vernehmensherstellung durch den Herrn Bundesminister für Arbeit

und Soziales und den Herrn Bundesminister für Umwelt . Die Frage,

wann das Einvernehmen hergestellt ist , kann ich derzeit nicht

beantworten.