270/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
257/J betreffend Spanplattenverordnung, welche die Abgeordneten
Dr. Keppelmüller und Genossen am 4. März 1996 an mich richteten
und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja, es ist richtig, daß im Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten die Verordnung über die Bauart, die Betriebswei-
se, die Ausstattung und die Begrenzung der Emission von luftver-
unreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Herstellung von Holzspan-
platten fertiggestellt wurde.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage :
In einer Verordnung, die nach § 82 GewO erlassen wird, sind für
Neuanlagen Emissionsgrenzwerte, die dem Stand der Technik ent-
sprechen, festzulegen. Nach ho. Vernehmen wurde im Zuge der Ein-
vernehmensherstellung zur betreffenden Verordnung das Umweltbun-
desamt durch den Bundesminister für Umwelt beauftragt , unter
Berücksichtigung des Energiebedarfs und damit verbundener
Emissionen den Stand der Technik für Anlagen zur Herstellung von
Holzspanplatten zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird vom Bun-
desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Verhält-
nismäßigkeitsprüfung für derartige Anlagen angestrebt . Eine ent-
sprechende Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Experten der beiden
o . a. Ressorts , wurde daher eingesetzt . Mit dem Ergebnis ist in
den nächsten Wochen zu rechnen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Wie bereits zum Punkt 5 dargelegt , bedürfen Verordnungen, ge-
stützt auf den § 82 Abs . 1 leg. cit . , zu ihrer Erlassung der Ein-
vernehmensherstellung durch den Herrn Bundesminister für Arbeit
und Soziales und den Herrn Bundesminister für Umwelt . Die Frage,
wann das Einvernehmen hergestellt ist , kann ich derzeit nicht
beantworten.