2700/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen vom 10. Juli 1997,

Nr. 2756/J, betreffend Kindergartenmillionen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß diesbezüglich die primäre Zuständigkeit beim

Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz liegt, von dem auch

die in der Anlage übermittelte Beilage A stammt.

Nach den im Rahmen der kompetenzmäßigen Mitbefassung des Bundesministeriums für

Finanzen vorliegenden Informationen wurden bisher 283 Anträge mit einer Gesamtzu-

schußhöhe von 519,199.255S eingebracht. In dieser Summe sind allerdings vier Sammelan-

träge des Landes Niederösterreich im Ausmaß von 98,760.000 S inkludiert, die wegen der

ursprünglich fehlenden, erst vor kurzer Zeit erfolgten Aufschlüsselung (lt. Auskunft des

Landes Niederösterreich 159 Projekte) noch nicht bearbeitet werden konnten.

Zu 2.:

Bisher konnten neun Anträge nicht bewilligt werden, da die Projekte nicht den Richtlinien ent-

sprachen.

In Oberösterreich und in Tirol enthielten jeweils zwei Anträge ausschließlich die Kosten für die

Erhaltung bereits bestehender Kinderbetreuungsplätze (Sanierungsarbeiten etc.). In der

Steiermark betrafen ebenfalls zwei Anträge die dauerhafte Einrichtung bereits seit mehreren

Jahren bestehender Provisorien (Sanierungsarbeiten etc.). In Vorarlberg konnte ein Antrag

nicht bewilligt werden, da es sich bei dem Projekt um die Einrichtung eines Spielzeugpools

handelte. In Wien mußten zwei Anträge als nicht richtliniengemäß abgewiesen werden, da es

sich um die Einrichtung eines Kinderabholdienstes bzw. um ein Projekt für eine „Flexible

Kinderbetreuung“ (ohne ständig vorhandene Kinderbetreuungsplätze) handelte.

Zur Nachreichung weiterer Unterlagen vor der Entscheidung über das Projekt wurden acht

Anträge (einer jeweils in Oberösterreich und in Wien und sechs in Tirol) zurückgestellt.

Zu 3.:

In allen Bundesländern betrifft die überwiegende Zahl der Fälle die Schaffung zusätzlicher

Kinderbetreuungsplätze (Kindergärten) für die Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren.

Zu 4.:

Ein Zweckzuschuß gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1997 kann aus-

schließlich in den Jahren 1997 und 1998 gewährt werden. Dazu möchte ich auch auf das In-

formationsblatt (Beilage B) hinweisen.

Grundsätzlich ist es aber möglich, daß z.B. Bauprojekte in den Jahren 1997 und/oder 1998

begonnen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Zu 5.:

Da die Angelegenheiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in die Kompetenz der Länder

fallen, wären auch sämtliche weitere Maßnahmen in diesem Bereich von den Ländern durch-

zuführen. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich über die diesbezüglichen Pläne der

Länder keine Auskunft geben kann.

 

Anlage wurde nicht gescannt!!!