2700/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen vom 10. Juli 1997,
Nr. 2756/J, betreffend Kindergartenmillionen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß diesbezüglich die primäre Zuständigkeit beim
Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz liegt, von dem auch
die in der Anlage übermittelte Beilage A stammt.
Nach den im Rahmen der kompetenzmäßigen Mitbefassung des Bundesministeriums für
Finanzen vorliegenden Informationen wurden bisher 283 Anträge mit einer Gesamtzu-
schußhöhe von 519,199.255S eingebracht. In dieser Summe sind allerdings vier Sammelan-
träge des Landes Niederösterreich im Ausmaß von 98,760.000 S inkludiert, die wegen der
ursprünglich fehlenden, erst vor kurzer Zeit erfolgten Aufschlüsselung (lt. Auskunft des
Landes Niederösterreich 159 Projekte) noch nicht bearbeitet werden konnten.
Zu 2.:
Bisher konnten neun Anträge nicht bewilligt werden, da die Projekte nicht den Richtlinien ent-
sprachen.
In Oberösterreich und in Tirol enthielten jeweils zwei Anträge ausschließlich die Kosten für die
Erhaltung bereits bestehender Kinderbetreuungsplätze (Sanierungsarbeiten etc.). In der
Steiermark betrafen ebenfalls zwei Anträge die dauerhafte Einrichtung bereits seit mehreren
Jahren bestehender Provisorien (Sanierungsarbeiten etc.). In Vorarlberg konnte ein Antrag
nicht bewilligt werden, da es sich bei dem Projekt um die Einrichtung eines Spielzeugpools
handelte. In Wien mußten zwei
Anträge als nicht richtliniengemäß abgewiesen werden, da es
sich um die Einrichtung eines Kinderabholdienstes bzw. um ein Projekt für eine „Flexible
Kinderbetreuung“ (ohne ständig vorhandene Kinderbetreuungsplätze) handelte.
Zur Nachreichung weiterer Unterlagen vor der Entscheidung über das Projekt wurden acht
Anträge (einer jeweils in Oberösterreich und in Wien und sechs in Tirol) zurückgestellt.
Zu 3.:
In allen Bundesländern betrifft die überwiegende Zahl der Fälle die Schaffung zusätzlicher
Kinderbetreuungsplätze (Kindergärten) für die Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren.
Zu 4.:
Ein Zweckzuschuß gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1997 kann aus-
schließlich in den Jahren 1997 und 1998 gewährt werden. Dazu möchte ich auch auf das In-
formationsblatt (Beilage B) hinweisen.
Grundsätzlich ist es aber möglich, daß z.B. Bauprojekte in den Jahren 1997 und/oder 1998
begonnen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Zu 5.:
Da die Angelegenheiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in die Kompetenz der Länder
fallen, wären auch sämtliche weitere Maßnahmen in diesem Bereich von den Ländern durch-
zuführen. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich über die diesbezüglichen Pläne der
Länder keine Auskunft geben kann.
Anlage wurde nicht gescannt!!!