2702/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen vom
11 Juli 1997, Nr. 2829/J, betreffend gesonderter Verkauf der PSK-Anteile an der Öster-
reichische Lotterien GesmbH, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich erwähnen, daß die gegenständliche parlamentarische Anfrage sich
teilweise auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der Vollziehung durch den
Bundesminister für Finanzen sind, bezieht. Der Bundesminister für Finanzen nimmt die
Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Post und Telekombeteiligungs-
verwaltungsgesellschaft (PTBG) wahr, die ihrerseits zu 100% Eigentümern der Öster-
reichische Postsparkasse AG (PSK AG) ist.
Zu 1. und 2.:
Die Aktien der PSK AG wurden auf Grund des Bundesgesetzes über die Einbringung der
Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, BGBI.Nr. 742/1996, im Juli 1997
zu 100% zum Zwecke der Neustrukturierung und Kooperation im Postwesen in das Eigentum
der PTBG übertragen; die PTBG ist zur Veräußerung von 49% der Aktien der PSK AG be-
rechtigt; 51% der Aktien müssen im Eigentum der PTBG verbleiben.
Die Veräußerung von Aktien der PSK AG durch die PTBG hat gemäß § 3 Abs. 3 leg. cit nach
Maßgabe des von der Generalversammlung der PTBG zu beschließenden Neustrukturie-
rungs- und Privatisierungskonzeptes zu erfolgen. Das Privatisierungskonzept, das unter
anderem Art und Ausmaß der Privatisierung der PSK AG beinhaltet, ist gemäß dem Bundes-
gesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz) der Bundesre-
gierung zur Zustimmung vorzulegen. Die
Vorbereitung dieses Privatisierungskonzeptes er-
fordert umfangreiche Prüfungen, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Eine Bewertung
der PSK AG liegt demgemäß noch nicht vor.
Zu 3. und 4.:
Verkaufsgespräche werden selbstverständlich erst nach Zustimmung der Bundesregierung
zum Privatisierungskonzept stattfinden. Bei der Veräußerung von Aktien der PSK AG durch
die PTBG werden jedenfalls die Richtlinien der EU zur Privatisierung zu beachten sein, die
einen offenen und fairen Verkaufsprozeß vorsehen.
Zu 5. bis 14.:
Die Bewertung des Anteils der PSK AG bzw. der PSK-BeteiIigungsverwaltung AG an der
Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. ist Teil der erwähnten Prüfungen im Zuge der
Vorbereitung des Privatisierungskonzeptes. Da diese Prüfungen - wie bereits ausgeführt -
noch nicht abgeschlossen sind, liegt auch noch keine Bewertung des gegenständlichen An-
teils vor. Aus diesem Grund kann ich diese Fragen noch nicht konkret beantworten.
Zu 15. bis 17.:
Die Glücksspielgesetz-Novelle 1997 hat insbesondere das Ziel, das Spielangebot der Öster-
reichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. zu verbreitern und die daraus resultierenden Ab-
gaben (Konzessionsabgabe und Wettgebühr) für den Bund zu lukrieren. Die Novelle erfolgte
also nicht im Hinblick auf allfällige Wertsteigerungen der Österreichischen
Lotterien Gesellschaft m.b.H.. Selbstverständlich wird eine Wertsteigerung bei der Bewertung
der PSK-Anteile zu berücksichtigen sein.
Zu 18. und 19.:
Eine Änderung der Rechtsform bedarf einer 3/4-Mehrheit der Gesellschafter. Da die PSK AG
lediglich 34% der Anteilsrechte hält, würde eine Änderung der Rechtsform der Mitwirkung der
anderen Gesellschafter bedürfen.
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß die gesetzlichen gesellschaftsrechtlichen Kontrollbe-
stimmungen in Verbindung mit jenen des Glücksspielgesetzes ausreichend sind.
Zu 20.:
Nach Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG ist das Glücksspielmonopol ein Recht des Bundes, dessen
finanzielle Interessen aus Abgaben (Konzessionsabgabe Spielbankabgabe, Wettgebühr)
abgedeckt werden. Ich kann keinen Nachteil darin sehen, daß sich die Österreichischen
Lotterien Gesellschaft m.b.H., wie in der Anfrage erwähnt, zu rund 60% im Eigentum von
Banken befindet.
Zu 21.:
Die Frage einer allfälligen Herausnahme des Anteils an der Österreichischen
Lotterien Gesellschaft m.b.H. wird derzeit geprüft. Dabei sind, wie ich anläßlich der Beant-
wortung der mündlichen Anfrage vom 7. Juli 1997, Nr. 149/Min der Fragestunde am
11. Juli 1997 erwähnt habe, aber auch die Interessen der Partizipationsscheininhaber der
PSK AG zu wahren.