2703/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom

10. Juli 1997, Nr. 2775/J, betreffend Errichtung von Kühlhäusern an den Grenzkontrollstellen

zur Erfüllung der veterinärbehördlichen Verpflichtungen des EU-Beitrittsvertrags, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 7.:

Gemäß den zollrechtlichen Vorschriften besteht nur insofern eine Zuständigkeit der

Zollverwaltung, als Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen an den Zollgrenzen

durchzuführen sind. Die betreffenden Grenzkontrollstellen sind der beigeschlossenen Tabelle

zu entnehmen.

Die Beantwortung jener Fragen, die die Aufgaben und Maßnahmen im Bezug auf die

veterinärbehördliche Kontrolle zum Inhalt haben, fallen in den Bereich des

Bundeskanzleramtes. Die Fragen betreffend notwendige Baumaßnahmen sowie hiefür

erforderliche Kosten fallen in den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angele-

genheiten.

 

 

Anlage nicht gescannt!!!!