2703/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom
10. Juli 1997, Nr. 2775/J, betreffend Errichtung von Kühlhäusern an den Grenzkontrollstellen
zur Erfüllung der veterinärbehördlichen Verpflichtungen des EU-Beitrittsvertrags, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Gemäß den zollrechtlichen Vorschriften besteht nur insofern eine Zuständigkeit der
Zollverwaltung, als Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen an den Zollgrenzen
durchzuführen sind. Die betreffenden Grenzkontrollstellen sind der beigeschlossenen Tabelle
zu entnehmen.
Die Beantwortung jener Fragen, die die Aufgaben und Maßnahmen im Bezug auf die
veterinärbehördliche Kontrolle zum Inhalt haben, fallen in den Bereich des
Bundeskanzleramtes. Die Fragen betreffend notwendige Baumaßnahmen sowie hiefür
erforderliche Kosten fallen in den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angele-
genheiten.
Anlage nicht gescannt!!!!