2705/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom

9. Juli 1997, Nr. 2719/J, betreffend Beitragsaufkommen gern. § 6 Abs. 2 Altlasten-

sanierungsgesetz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1 bis 4.:

Das Beitragsaufkommen für das 1. Quartal 1997 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Altlasten-

sanierungsgesetz sowie die Anzahl der betreffenden Deponien sind, aufgegliedert nach den

einzelnen Zuständigkeitsbereichen der Finanzlandesdirektionen, der in der Anlage beige-

schlossenen tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

Hiezu möchte ich noch folgendes anmerken:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Daten für das 1. Quartal eines Jahres nicht dem

Jahresschnitt entsprechen, weil in den Wintermonaten Deponien oftmals geschlossen sind

und somit dem Hauptzollamt gegenüber nur eine Leermeldung erfolgt. Ob ein Zuschlag an-

gemeldet wird, ist daraus nicht ersichtlich. Darüber hinaus gibt es bisweilen Auffassungs-

unterschiede zwischen Zollamt und Deponiebetreibern zur Frage der Entrichtung von Zu-

schlägen. In mehreren Fällen werden nach Abklärung dieser Differenzen Zuschläge für das

1. Quartal 1997 nachgefordert werden müssen. Diese Tatsache relativiert die in der Tabelle

angeführten Beträge ebenso wie allfällige spätere Rückzahlungen aufgrund von

Berufungsverfahren und Nachforderungen infolge von Betriebsprüfungen.