2705/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom
9. Juli 1997, Nr. 2719/J, betreffend Beitragsaufkommen gern. § 6 Abs. 2 Altlasten-
sanierungsgesetz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 bis 4.:
Das Beitragsaufkommen für das 1. Quartal 1997 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Altlasten-
sanierungsgesetz sowie die Anzahl der betreffenden Deponien sind, aufgegliedert nach den
einzelnen Zuständigkeitsbereichen der Finanzlandesdirektionen, der in der Anlage beige-
schlossenen tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
Hiezu möchte ich noch folgendes anmerken:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Daten für das 1. Quartal eines Jahres nicht dem
Jahresschnitt entsprechen, weil in den Wintermonaten Deponien oftmals geschlossen sind
und somit dem Hauptzollamt gegenüber nur eine Leermeldung erfolgt. Ob ein Zuschlag an-
gemeldet wird, ist daraus nicht ersichtlich. Darüber hinaus gibt es bisweilen Auffassungs-
unterschiede zwischen Zollamt und Deponiebetreibern zur Frage der Entrichtung von Zu-
schlägen. In mehreren Fällen werden nach Abklärung dieser Differenzen Zuschläge für das
1. Quartal 1997 nachgefordert werden müssen. Diese Tatsache relativiert die in der Tabelle
angeführten Beträge ebenso wie allfällige spätere Rückzahlungen aufgrund von
Berufungsverfahren und Nachforderungen infolge von Betriebsprüfungen.