2709/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf und Kollegen haben am 9. Juli 1997 unter der
Nr. 2723/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Heeresspital in
Wien-Floridsdorf" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Heeresspital in Stammersdorf dient - wie alle anderen militärmedizinischen Ein-
richtungen auch - primär der ärztlichen Versorgung von Soldaten. Im Hinblick auf seine
spezifische Funktion ist es ausschließlich auf militärische Erfordernisse ausgerichtet. Für
eine „Öffnung des Heeresspitals“ fehlt auch die verfassungsrechtliche Grundlage.
Im Sinne der vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise Beantwortung der
vorliegenden Anfrage.