2709/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf und Kollegen haben am 9. Juli 1997 unter der

Nr. 2723/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Heeresspital in

Wien-Floridsdorf" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Das Heeresspital in Stammersdorf dient - wie alle anderen militärmedizinischen Ein-

richtungen auch - primär der ärztlichen Versorgung von Soldaten. Im Hinblick auf seine

spezifische Funktion ist es ausschließlich auf militärische Erfordernisse ausgerichtet. Für

eine „Öffnung des Heeresspitals“ fehlt auch die verfassungsrechtliche Grundlage.

Im Sinne der vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise Beantwortung der

vorliegenden Anfrage.