2716/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 10. Juli 1997, Nr. 2794/J, betreffend Lebens-

mittelbericht, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich

folgendes ausführen:

Die Bedingungen für die Produktion von agrarischen Erzeugnissen und

Lebensmitteln im speziellen haben sich in den letzten Jahren

insbesondere im Zusammenhang mit dem FU-Beitritt stark verändert.

Eine Bestandnahme und Analyse der Bedingungen und Veränderungen ist

Voraussetzung für eine Strategie, die der großen Vielfalt der

österreichischen Eß-, Trink- und Kochkulturen dient.

Damit kann auch der agrarischen Lebensmittelproduktion ihre

Qualitätsorientierung, die dynamische Weiterentwicklung der

kleinbäuerlichen, multifunktionalen Strukturen und damit die

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen erleichtert werden.

In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft fallen gemäß Teil 2 1.1. der Anlage zu § 2

BundesministerienG 19S6 i.d.g.F. Angelegenheiten des

Ernährungswesens. Zur Wahrnehmung der gemäß Bundesministeriengesetz

festgelegten Kompetenzen gehören auch die Dokumentation und

Information auf dem Gebiet der Lebensmittelproduktion, welche durch

die Realisierung des Lebensmittelberichtes in umfassender Form

sichergestellt wird. Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes und

des Lebensmittelverkehrs werden dabei nicht berührt, vielmehr wird

dem hohen Stellenwert, den Essen und Trinken im Lebensstil der

Österreicher einnehmen und der Nachfrage nach qualitativ

höherwertigen Lebensmitteln durch diese Darstellung des

Lebensmittelsektors und seiner Entwicklung nach dem EU-Beitritt

1995 Rechnung getragen.

Zu Frage 1:

Dieser Bericht wurde vorerst hausintern vervielfältigt. Auf Grund

der überaus starken Nachfrage mußte ein Druckauftrag nachträglich

erstellt werden. Die Erstellung des zweibändigen

‚Lebensmittelbericht Österreich - Die Entwicklung des

Lebensmittelsektors nach dem EU-Beitritt 1995‘ kostete insgesamt

ÖS 2.510.184,--. Darin noch nicht enthalten ist der Druck. Die

Kosten hiefür belaufen sich auf ÖS 227.000,-- für 1.500 Stück.

Zu Frage 2:

Die veranschlagten Gesamtkosten der Erstellung wurden ebenso wie

der Umfang der Leistungen in einem Werkvertrag mit dem Verein

"Culinar“ vereinbart. Wie bei Werkverträgen üblich, wurde ein

Pauschalpreis für die Erstellung des Berichts vereinbart, der

sämtliche Kosten des Auftragnehmers abzudecken hat. Die

einschlägigen Bestimmungen über das Vergabewesen im Bundesbereich

wurden eingehalten.

Zu den Fragen 3a bis 3d:

„Culinar“ ist ein Verein. Alle Mitglieder sind dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt,

jedoch haben jene Mitglieder, die im Bericht als Autoren angeführt

sind, schon früher an einer Studie über die „Ernährungskultur in

Österreich“ im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und

Konsumentenschutz und des Wissenschaftsministeriums mitgearbeitet.

„Culinar“ hat den Lebensmittelbericht im Auftrag des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellt, wobei

folgende Bereiche im Arbeitsprogramm festgelegt wurden:

- Die ökonomische Bedeutung des Ernährungssektors in Österreich

- Landwirtschaftliche Produktion

- Lebensmittelverarbeitung

- Versorgungsquellen, Einkaufsverhalten

- Lebensmittelverbrauch und -verzehr, Nährstoffversorgung

- Ernährungsgewohnheiten, Eß- und Trinkkulturen, Ernährungstypen

- Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie

- Ernährungswissen

- Lebensmittelkennzeichnung

- Lebensmittelkontrolle

- Ausgewählte Schwerpunkte

- Maßnahmenteil

- Projektkoordination

Die Bezahlung der bereits erwähnten Vergütung erfolgte nach einem

im Werkvertrag festgelegten Zahlungsplan.

Zu Frage 4:

Der Lebensmittelbericht wurde am 13. Juni 1997 fertiggestellt.

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

Der Lebensmittelbericht wird dem Ministerrat und den Mitgliedern

der Bundesregierung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht, wenn

er in gedruckter Form vorliegt. Der Lebensmittelbericht wurde der

Öffentlichkeit bereits im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Auch allen Parlamentsklubs wurden bereits Vorausexemplare zur

Verfügung gestellt.

Zu Frage 6:

Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei der Erstellung

des Lebensmittelberichtes um eine in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft fallende

Angelegenheit des Ernährungswesens. Eine Information bzw. eine

Koordination mit anderen Ressorts war deshalb nicht erforderlich.