2716/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold
und Kollegen vom 10. Juli 1997, Nr. 2794/J, betreffend Lebens-
mittelbericht, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen:
Die Bedingungen für die Produktion von agrarischen Erzeugnissen und
Lebensmitteln im speziellen haben sich in den letzten Jahren
insbesondere im Zusammenhang mit dem FU-Beitritt stark verändert.
Eine Bestandnahme und Analyse der Bedingungen und Veränderungen ist
Voraussetzung für eine Strategie, die der großen Vielfalt der
österreichischen Eß-, Trink- und
Kochkulturen dient.
Damit kann auch der agrarischen Lebensmittelproduktion ihre
Qualitätsorientierung, die dynamische Weiterentwicklung der
kleinbäuerlichen, multifunktionalen Strukturen und damit die
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen erleichtert werden.
In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft fallen gemäß Teil 2 1.1. der Anlage zu § 2
BundesministerienG 19S6 i.d.g.F. Angelegenheiten des
Ernährungswesens. Zur Wahrnehmung der gemäß Bundesministeriengesetz
festgelegten Kompetenzen gehören auch die Dokumentation und
Information auf dem Gebiet der Lebensmittelproduktion, welche durch
die Realisierung des Lebensmittelberichtes in umfassender Form
sichergestellt wird. Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes und
des Lebensmittelverkehrs werden dabei nicht berührt, vielmehr wird
dem hohen Stellenwert, den Essen und Trinken im Lebensstil der
Österreicher einnehmen und der Nachfrage nach qualitativ
höherwertigen Lebensmitteln durch diese Darstellung des
Lebensmittelsektors und seiner Entwicklung nach dem EU-Beitritt
1995 Rechnung getragen.
Zu Frage 1:
Dieser Bericht wurde vorerst hausintern vervielfältigt. Auf Grund
der überaus starken Nachfrage mußte ein Druckauftrag nachträglich
erstellt werden. Die Erstellung des zweibändigen
‚Lebensmittelbericht Österreich - Die Entwicklung des
Lebensmittelsektors nach dem EU-Beitritt 1995‘ kostete insgesamt
ÖS 2.510.184,--. Darin noch nicht enthalten ist der Druck. Die
Kosten hiefür belaufen sich auf ÖS 227.000,-- für 1.500 Stück.
Zu Frage 2:
Die veranschlagten Gesamtkosten der Erstellung wurden ebenso wie
der Umfang der Leistungen in einem Werkvertrag
mit dem Verein
"Culinar“ vereinbart. Wie bei Werkverträgen üblich, wurde ein
Pauschalpreis für die Erstellung des Berichts vereinbart, der
sämtliche Kosten des Auftragnehmers abzudecken hat. Die
einschlägigen Bestimmungen über das Vergabewesen im Bundesbereich
wurden eingehalten.
Zu den Fragen 3a bis 3d:
„Culinar“ ist ein Verein. Alle Mitglieder sind dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt,
jedoch haben jene Mitglieder, die im Bericht als Autoren angeführt
sind, schon früher an einer Studie über die „Ernährungskultur in
Österreich“ im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und
Konsumentenschutz und des Wissenschaftsministeriums mitgearbeitet.
„Culinar“ hat den Lebensmittelbericht im Auftrag des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erstellt, wobei
folgende Bereiche im Arbeitsprogramm festgelegt wurden:
- Die ökonomische Bedeutung des Ernährungssektors in Österreich
- Landwirtschaftliche Produktion
- Lebensmittelverarbeitung
- Versorgungsquellen, Einkaufsverhalten
- Lebensmittelverbrauch und -verzehr, Nährstoffversorgung
- Ernährungsgewohnheiten, Eß- und Trinkkulturen, Ernährungstypen
- Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie
- Ernährungswissen
- Lebensmittelkennzeichnung
- Lebensmittelkontrolle
- Ausgewählte Schwerpunkte
- Maßnahmenteil
- Projektkoordination
Die Bezahlung der bereits erwähnten Vergütung erfolgte nach einem
im Werkvertrag festgelegten Zahlungsplan.
Zu Frage 4:
Der Lebensmittelbericht wurde am 13. Juni 1997 fertiggestellt.
Zu den Fragen 5, 7 und 8:
Der Lebensmittelbericht wird dem Ministerrat und den Mitgliedern
der Bundesregierung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht, wenn
er in gedruckter Form vorliegt. Der Lebensmittelbericht wurde der
Öffentlichkeit bereits im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Auch allen Parlamentsklubs wurden bereits Vorausexemplare zur
Verfügung gestellt.
Zu Frage 6:
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei der Erstellung
des Lebensmittelberichtes um eine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft fallende
Angelegenheit des Ernährungswesens. Eine Information bzw. eine
Koordination mit anderen Ressorts war deshalb nicht erforderlich.