272/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am
4.3.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 256/J betreffend
,,Spanplattenverordnung" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersicht-
lichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteiIen:
ad 1
Der Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen-
heiten über die Bauart, die Betriebsweise, die Ausstattung und die Herstellung der
Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Herstellung von Holz-
spanplatten ist zur Herstellung des Einvernehmens im März 1996 im Umweltministe-
rium eingegangen.
ad 2 - 4
ln einer Verordnung, die nach § 82 Gewerbeordnung erlassen wird, sind für Neuan-
lagen Emissionsgrenzwerte, die dem Stand der Technik entsprechen, festzulegen.
Der Begriff ,,Stand der Technik" wird durch § 71 a Gewerbeordnung definiert. Für
Altanlagen sind angemessene Übergangsregelungen zu treffen.
Ich habe bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1236/J vom 26.
Juli 1995 zum Stand der Technik für Anlagen zur Herstellung für Holzspanplatten
Stellung genommen.
ln Zusammenhang mit der Einvernehmensherstellung zum nunmehr vorgelegten
Verordnungsentwurf habe ich das Umweltbundesamt beauftragt - unter
Berücksichtigung des Energiebedarfs und damit verbundener Emissionen und
etwaigig anfallender Abwässer - den Stand der Technik für Anlagen zur HersteIIung
von HolzspanpIatten zu prüfen. Das Zwischenergebnis dieser Untersuchung wird
derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten diskutiert und in die Verordnung einfließen. Ein
Ergebnis der Arbeitsgruppe wird in den nächsten Wochen vorliegen.
ad 5
Die Einvernehmensherstellung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Untersuchung und der gemeinsamen Arbeitsgruppe erfolgen.