2720/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2658/J betreffend Berggesetz - willkürlicher Schotterabbau in
Oberösterreich, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen
und Freunde am 8. Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei -
ten wurde ein Entwurf einer Berggesetznovelle, die spätestens zu
Beginn des Jahres 1998 in Kraft treten soll, ausgearbeitet. Die -
ser Entwurf wird im Herbst dem allgemeinen Begutachtungsverfahren
zugeleitet werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es wird davon ausgegangen, daß mit „konkreten Schotterabbaupro -
jekten“ Vorhaben gemeint sind, die die Ausübung einer Gewinnungs -
bewilligung für die Gewinnung von
Lockergesteinen zum Gegenstand
haben und nicht den Erwerb derartiger Gewinnungsbewilligungen,
die - einer Gewerbeberechtigung vergleichbar - einen bloßen
Rechtstitel darstellen. Vor diesem Hintergrund wird bemerkt, daß
von der zuständigen Berghauptmannschaft Salzburg Aufschluß - und
Abbaupläne zur Gewinnung für Lockergesteinsvorkommen auf einer
Fläche von insgesamt 140,43 ha genehmigt wurden. Die Gesamtmenge
an Lockergesteinen, die auf Grund genehmigter Aufschluß - und
Abbaupläne bzw. auf Grund der vor dem 1. Jänner 1995 gegebenen
Befugnisse (Inkrafttreten der Bestimmungen über Aufschluß - und
Abbaupläne) im erfaßten Planungszeitraum abgebaut werden dürfen,
beträgt rund 37 Millionen t.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Eine Schotterverbrauchsstatistik liegt dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor. Nach Auskunft der OÖ.
Wirtschaftskammer und des Amtes der OÖ. Landesregierung beträgt
der pro -Kopf -Verbrauch an Lockergesteinen in Oberösterreich rund
10,1 t/a, das ergibt bei derzeit 1,394.867 Einwohnern Oberöster -
reichs einen geschätzten Jahresgesamtverbrauch von 14,088 Milli-
onen t. Die jährliche Produktion an Lockergesteinen in Oberöster-
reich beträgt nach Auskunft der o.a. Stellen zwischen 15 und 16
Millionen t. Hievon entfielen nach der Bergbauproduktionsstatis
tik im Jahr 1996 rund 7,197 Millionen t, sohin rund die Hälfte,
Lockergestein auf Vorkommen, deren Gewinnung dem Berggesetz 1975
unterliegt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nach Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung existiere ein
Fachentwurf für eine „Richtlinie
über den Abbau von Sanden und
Kiesen in Oberösterreich“, welcher die Ausweisung von Negativ-
zonen und Konfliktzonen beinhalte. Dieser Entwurf sei am 30. Juni
1997 von der OÖ. Landesregierung behandelt worden, er liegt weder
der Berghauptmannschaft Salzburg noch dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten vor, sodaß zu dessen näherem
Inhalt nichts ausgeführt werden kann.