2720/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2658/J betreffend Berggesetz - willkürlicher Schotterabbau in

Oberösterreich, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen

und Freunde am 8. Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei -

ten wurde ein Entwurf einer Berggesetznovelle, die spätestens zu

Beginn des Jahres 1998 in Kraft treten soll, ausgearbeitet. Die -

ser Entwurf wird im Herbst dem allgemeinen Begutachtungsverfahren

zugeleitet werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Es wird davon ausgegangen, daß mit „konkreten Schotterabbaupro -

jekten“ Vorhaben gemeint sind, die die Ausübung einer Gewinnungs -

bewilligung für die Gewinnung von Lockergesteinen zum Gegenstand

haben und nicht den Erwerb derartiger Gewinnungsbewilligungen,

die - einer Gewerbeberechtigung vergleichbar - einen bloßen

Rechtstitel darstellen. Vor diesem Hintergrund wird bemerkt, daß

von der zuständigen Berghauptmannschaft Salzburg Aufschluß - und

Abbaupläne zur Gewinnung für Lockergesteinsvorkommen auf einer

Fläche von insgesamt 140,43 ha genehmigt wurden. Die Gesamtmenge

an Lockergesteinen, die auf Grund genehmigter Aufschluß - und

Abbaupläne bzw. auf Grund der vor dem 1. Jänner 1995 gegebenen

Befugnisse (Inkrafttreten der Bestimmungen über Aufschluß - und

Abbaupläne) im erfaßten Planungszeitraum abgebaut werden dürfen,

beträgt rund 37 Millionen t.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Eine Schotterverbrauchsstatistik liegt dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor. Nach Auskunft der OÖ.

Wirtschaftskammer und des Amtes der OÖ. Landesregierung beträgt

der pro -Kopf -Verbrauch an Lockergesteinen in Oberösterreich rund

10,1 t/a, das ergibt bei derzeit 1,394.867 Einwohnern Oberöster -

reichs einen geschätzten Jahresgesamtverbrauch von 14,088 Milli-

onen t. Die jährliche Produktion an Lockergesteinen in Oberöster-

reich beträgt nach Auskunft der o.a. Stellen zwischen 15 und 16

Millionen t. Hievon entfielen nach der Bergbauproduktionsstatis

tik im Jahr 1996 rund 7,197 Millionen t, sohin rund die Hälfte,

Lockergestein auf Vorkommen, deren Gewinnung dem Berggesetz 1975

unterliegt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Nach Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung existiere ein

Fachentwurf für eine „Richtlinie über den Abbau von Sanden und

Kiesen in Oberösterreich“, welcher die Ausweisung von Negativ-

zonen und Konfliktzonen beinhalte. Dieser Entwurf sei am 30. Juni

1997 von der OÖ. Landesregierung behandelt worden, er liegt weder

der Berghauptmannschaft Salzburg noch dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten vor, sodaß zu dessen näherem

Inhalt nichts ausgeführt werden kann.