2731/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen haben am 3.
Juli 1997 unter der ZI. 2633/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend „Verringerung
der Gefängnisplätze im Salzburger Gefangenenhaus" an mich gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"Laut Zeitungsmeldungen vom März 1997 gilt im Gefangenenhaus an der Alpenstraße eine
totale „Aufnahmesperre von Häftlingen anderer Behörden“. Nach Aussage des
Polizeisprechers Fritz Klausberger sei diese Aufnahmesperre wegen Platzmangel nötig, da die
Zahl der Gefängnisplätze sogar um 24 auf nur noch 70 verringert worden sei. Die zur
Verfügung stehenden Plätze seien großteils jedoch von Schubhäftlingen belegt und aufgrund
des Platzmangels müssen Illegale von den fünf Bezirkshauptmannschaften in Salzburg ständig
in andere Bundesländer gebracht werden, was einen enormen Aufwand mit hohen Kosten
bedeute.
1. Ist es richtig, daß die Salzburger Schubgefängnisse überlastet sind?
Wenn nein, wie hoch ist die derzeitige Auslastung der Schubgefängnisse in Salzburg?
2. Aus welchen Gründen wurde das Polizeigefangenenhaus in Salzburg in drei Zellen um 24
Plätze verringert?
3. Wie hoch ist der Anteil an Schubhäftlingen und wie hoch der Anteil an Kriminellen in
den jeweiligen Haftanstalten Salzburgs?
4. Wer war verantwortlich für die Verminderung der Plätze im Polizeigefangenenhaus
Salzburg?
5. In welche anderen Schubgefängnisse wurden jeweils ,,Salzburger" Schubhäftlinge
verlegt?
6. Ist es richtig, daß Schubhäftlinge mehrmals verlegt werden müssen?
Wenn ja, wie oft, von wo wohin und welche Kosten entstanden dadurch bisher?
7. Ist es richtig, daß ausländische Straftäter in Schubhaft landen und dort alle
Vergünstigungen, wie Spiele, Radio, Gratistelefonkarten von der Caritas usw.
bekommen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage1:
Einleitend darf festgehalten werden, daß es sogenannte Schubgefängnisse" in Salzburg
nicht gibt. Die Unterbringung der Schubhäftlinge erfolgt ausschließlich im
Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg, welches derzeit nicht überlastet
ist. Bei einer Aufnahmekapazität von 86 Häftlingen beträgt die Auslastung mit Stand
24.07.1997 65 Häftlinge und betrug durchschnittlich im Mai 55, im Juni 70 und im Juli
66 Personen.
In Ausnahmefällen kam und kommt es allerdings vor, daß Personen, über die von den
Bezirksverwaltungsbehörden des Bundeslandes Salzburg die Schubhaft verhängt wurde,
in Gefangenenhäuser anderer Polizeidirektionen (z.B. Wels, Linz) eingeliefert - nicht
verlegt - werden. Um auch diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, das
Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg aufzustocken und wird dieses
Projekt Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten zum Bauprogramm 1998 sein.
Zu Frage 2:
Zwecks Realisierung der Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere im
Schubhaftbereich, wurden unter Anlehnung an den bewährten Modellversuch der
Bundespolizeidirektion Linz vier Großraumzellen als Sozialräume adaptiert, wodurch
sich die Aufnahmekapazität auf den derzeitigen Stand verringerte.
Zur Frage 3:
Da die im Dienste der Strafjustiz festgenommenen Personell nur kurze Zeit im
Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg angehalten werden, kann eine
sinnhafte Aussage über den prozentuellen Anteil an Schubhäftlingen bzw. an
Kriminellen nicht gemacht werden. Es kann lediglich festgestellt werden, daß im Mai
80. im Juni 29 und im Juli bis zum 24. des Monats 20 Personen wegen gerichtlich
stratbarer Handlungen kurzfristig im Polizeigefangenenhaus festgehalten wurden. Die
Unterbringung von Schubhäftlingen in der Justizanstalt Salzburg ist weder vorgesehen
noch wird dies praktiziert.
Zu Frage4:
Mit Erlaß, ZI. 1.130/552-11/3/96 vom 19.02.1996 wurden alle Bundespolizeidirektionen
aufgefordert, am Modellversuch der Bundespolizeidirektion Linz orientierte
Bemühungen zur Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere im
Schubhaftbereich zu realisieren.
Zu den Fragen 5 und 6:
Es ist nicht richtig, daß "Salzburger" Schubhäftlinge ein oder mehrmals in andere
Gefangenenhäuser verlegt werden mußten.
Lediglich im Zusammenhang mit den Maßnahmen anläßlich der für die Zeit vom 16. bis
21.05.1997 angekündigten Chaostage in Salzburg wurden alle Schubhäftlinge aus dem
Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg für die Zeit vom 15. bis
22.05.1997 in Gefangenenhäuser anderer Polizeidirektionen (10 nach Wels, 10 nach
Linz, II nach Innsbruck, 14 nach Villach und 5 nach Klagenfurt) verlegt. Diese
Maßnahme erfolgte allerdings nicht aus Platzmangel, sondern sollte für die im
Zusammenhang mit den erwähnten Chaostagen erwarteten Festnahmen genügend
Haftraum zur Verfügung stehen. Die aufgrund dieser einmaligen Maßnahme
aufgelaufenen Kosten lassen sich derzeit nicht feststellen.
Zur Frage 7:
Die oft lange und auch ungewisse Dauer der Schubhaft die als sichernde Maßnahme
keinerlei Strafcharakter hat, stellt für viele Häftlinge eine große psychische Belastung
dar. Das Bundesministerium für Inneres begrüßt daher Maßnahmen, die zur
Verbesserung der Haftbedingungen beitragen, sofern sie nicht der Sicherheit und
Ordnung zuwiderlaufen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Gefangenenhaus der
Bundespolizeidirektion Salzburg, zumal sich solche Maßnahmen auch für den
Berufsalltag der dortigen Bediensteten positiv auswirken.