2732/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
11.7.1997 unter der Nr. 2813/J-NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Polizeineubau in der Fuhrmannsgasse, Wien 8 gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
1. Wurde eine genaue Abwägung der beiden Standorte Strozzigasse 10 und Fuhr-
mannsgasse 5 unter Abwägung aller Vor- und Nachteile vorgenommen und zu wel-
chem Ergebnis führte diese Abwägung?
2. Wurde dabei auch berücksichtigt, daß beim Standort Strozzigasse 10 es zu keiner
Verbauung einer Grünfläche kommen und auch keine schützenswerte Kastanie ge-
schlägert werden müßte?
3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Neubau in der Fuhrmannsgasse 5 inklu-
sive Tiefgarage und allfällig zu erwartende Kostensteigerungen?
4. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die notwendigen Umsiedlungen des Polizei-
kommissariates sowie der dann notwendigen Rückbau (Sanierungs)arbeiten?
5. Welche Kosten entstehen in der Zwischenzeit für die notwendigen Anmietungen,
inklusive Tiefgaragenplätze?
6. Wie hoch wären die Kosten für eine Adaptierung des Gebäudes Strozzigasse 10?
7. Welche Kosten würden für den Ankauf des Gebäudes Strozzigasse 10 inklusive all-
fähiger nicht auf die Kaufsumme anzurechnende Mieten entstehen?
8. Wie teuer käme die Teilanmietung bzw.
der Ankauf der Tiefgarage?
9. Welcher Erlös könnte in diesem Fall für den Verkauf des Grundstückes in der Fuhr—
mannsgasse 5 erzielt werden?
10.Welcher Erlös könnte bei einem Ankauf des Hauses Strozzigasse 10 langfristig
durch die Weitervermietung nicht benötigter Büroräumlichkeiten erzielt werden?
11 Was sind die ausschlaggebenden Gründe, die trotz der Bürgerproteste die Neuer—
richtung eines Amtsgebäudes mit Polizeikommissariat in der Fuhrmannsgasse 5 als
unumstößlich erscheinen lassen?
12.Wie schaut der detaillierte Plan für den Neubau des Amtsgebäudes in der Fuhr-
mannsgasse 5 aus?
13. Was soll in diesem Amtsgebäude alles untergebracht werden?
14. Ist es richtig, daß die Raumverhältnisse in der Fuhrmannsgasse trotz Neubau sehr
beengt sein werden und es möglicherweise zur Verlegung von Büros in andere Häu-
ser kommen wird?
15. Wurde bei der Wahl des Standontes Fuhrmannsgasse für das Amtsgebäude berück-
sichtigt, daß den dort arbeitenden Beamten in der Tiefgrage kein Parkplatz zur
Verfügung stehen wird?
16.Werden Sie diese Entscheidung angesichts der Bürgerproteste und der Zerstörung
weiterer Grünflächen in der Josefstadt noch einmal überdenken? Wenn nein, warum
nicht?
17.Wurden bei der Entscheidung auch die Nachteile für die Anrainer durch die Grün—
raumvernichtung, die zusätzliche Lärmentwicklung und die Verschlechterung der
Licht- und Luftverhältnisse berücksichtigt?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wurden nicht nur die beiden von Ihnen genannten Standorte sondern auch noch vier
weitere Varianten geprüft, die zum Ergebnis führten daß neben dem Neubauvorhaben
keine organisatorisch und wirtschaftlich gleichwertige Variante ausfindig gemacht wer-
den konnte.
Zu Frage 2
Ja.
Zu Frage 3:
Die derzeit gültigen Schätzkosten belaufen sich inklusive Valorisierung auf S
91.500.000,00. Allfällige Kostensteigerungen, die derzeit nicht absehbar sind, könnten
sich lediglich aus weiteren Verzögerungen ergeben.
Zu Frage 4:
Die Kosten für die Zweckadaptierung und den Rückbau des Ersatzquartieres Strozzi-
gasse 10 wurden mit S 5.000.000,00 veranschlagt. Die Über- und Rücksiedlung wurde
bzw. wird überwiegend durch Inanspruchnahme der behördeninternen Struktur durch-
geführt.
Zu Frage 5:
Die Monatsmiete inklusive Betriebskosten und Miete für die Abstellplätze beträgt derzeit
S 445.435,24 inkl. MWSt.
Zu Frage 6:
Da das Gebäude Strozzigasse 10 lediglich als Ersatzquartier angemietet wurde, können
Adaptierungskosten mangels Anforderungsprofil und Kostenschätzung nicht bekannt-
gegeben werden.
Zu Frage 7:
Aufgrund einer Anfrage der Bundespolizeidirektion Wien, die jedoch lediglich auf die
Möglichkeit weitergehender Anmietungen während der provisorischen Unterbringung
ausgerichtet war, hat der Eigentümer Realia Immobilien- Verwertungs- Aktiengesell-
schaft im September 1994 auch ein Kaufanbot übermittelt. Der angebotene Kaufpreis
betrug in diesem Falle S113.628.000,00.
Zu Frage 8:
Eine Teilanmietung bzw. ein Ankauf der Tiefgarage im Objekt Strozzigasse 10 wurde
und wird aus Gründen der Sicherheit und
Funktionalität nicht erwogen.
Zu Frage 9:
Da die Veräußerung der Liegenschaft Fuhrmannsgasse 5 nicht erwogen wurde oder
wird, kann ein Erlös mangels seriöser Schätzung nicht bekanntgegeben werden.
Zu Frage 10:
Da das auf der Liegenschaft Fuhrmannsgassse 5 zu realisieren beabsichtigte Raum-
und Funktionsprogramm eine Nutzfläche von 3267 m2 vorsieht, das Objekt Strozzigasse
10 eine Nettonutzfläche von 3342 m2 aufweist, erübrigen sich Überlegungen hinsichtlich
einer weitervermietung nicht benötigter Büroräumlichkeiten.
Zu Frage 11:
Für die Neuerrichtung des Bezirkspolizeikommissariates Josefstadt auf der Liegen-
schaft Fuhrmannsgasse 5 spricht primär die Tatsache, daß im Bezirk keine andere ge-
eignete Liegenschaft für einen Neubau oder aber bestehende Objekte für eine Verle-
gung ausfindig gemacht werden konnten. Das derzeit als Ersatzquartier benützte Ge-
bäude Strozzigasse 10 wurde als Bürogebäude geplant und errichtet und weist nicht die
für einen Betrieb als Bezirkspolizeikommissariat erforderliche Raumaufteilung und
-konfiguration auf. Darüberhinaus spricht auch die zentrale Lage der Liegenschaft
Fuhrmannsgasse 5 für die Neuerrichtung eines, den Anforderungen gerecht werdenden
Bezirkspolizeikommissariates.
Zu Frage 12:
Die Baubewilligung der Stadt Wien — MA 64 liegt vor. Die Pläne liegen dort zur Einsicht-
nahme auf.
Zu Frage 13:
Im neuen Amtsgebäude soll ein Bezirkspolizeikommissariat inklusive Wachzimmer un-
tergebracht werden.
Zu Frage 14:
Nein.
Zu Frage 15:
Auf der zitierten Liegenschaft ist die Errichtung einer Tiefgarage im Sinne der Wiener
5tellplatzverordnung vorgesehen. Diese dient primär der geschützten und witterungs-
unabhängigen Verwahrung von Dienstkraftfahrzeugen.
Zu Frage 16:
Nein. Die Baubewilligung und die Baumfällgenehmigung liegen nunmehr ohne auf-
schiebende Wirkung vor. Eine weitere Verzögerung wäre angesichts der laufenden
Mietkosten für das Ersatzquartier wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Zu Frage 17:
Der Plan sieht eine Begrünung der neu zu schaffenden Hoffläche vor. Dem hauptsäch-
lich beschwerdeführenden Anrainer wurde vom Bauherrn angeboten, die Kosten für
Baumpflanzungen auf seinem Grundstück zusätzlich zu übernehmen, was dieser je-
doch abgelehnt hat. Dem Wiener Baumschutzgesetz folgend wurde daher lediglich eine
Ersatzpflanzung auf eigenem Grund vorgesehen und der darüber hinausgehende Anteil
finanziell abgegolten.