2733/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit In Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 7. Juli 1997, Nr. 2636/J, betreffend
Schweinepest in den Niederlanden, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für die Bekämpfung der Schweinepest und die Festlegung von
Entschädigungszahlungen ist keine Befassung des Agrarministerrates
erforderlich, da die Seuchenbekämpfung EU-weit nach einschlägigen
Richtlinien erfolgt.
Handelsbeschränkungen auf Grund der Anwendung
von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Tierseuchen
erfordern gem. der Bestimmungen der Gemeinsamen Marktordnung
Sondermaßnahmen. Hiezu gehören auch die Ankaufsmaßnahmen von
Schweinen, die geschlachtet werden müssen.
Nach derzeitigem Stand sind folgende Mengen für die unmittelbare
Schlachtung in den Niederlanden vorgesehen:
Mastschweine: 2,300.000 Stück,
Ferkel: 5,900.000 Stück und
Altsauen: 25.000 Stück
Die Gesamtkosten aus dem EU-Haushalt betragen rund 452,72 Mio ECU.
Aufgrund der tatsächlich bis Anfang Juli gelieferten Schweine
ergibt sich ein Betrag von rund 301 Mio ECU, der aus dem
EU-Haushalt finanziert wurde.
Zu Frage 3:
Zunächst darf festgestellt werden, daß in Österreich eine bäuerlich
strukturierte Landwirtschaft vorherrscht, welche mit produktions-
verhältnissen in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten nicht vergli-
chen werden kann. Um aber die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Landwirtschaft nicht nur im Inland dauerhaft abzusichern, wurden
seit einigen Jahren nicht unbeträchtliche Anstrengungen unternom-
men, um spezielle Konsumentenwünsche u.a. auch in der Produktion zu
erfüllen und entsprechend zu dokumentieren. Auf die diesbezüglichen
Aktivitäten der Agrar-Markt-Austria Marketing-Ges.m.b.H. (Richtli-
nien „Frischfleisch" im Rahmen des AMA Ursprungs- und Gütezeichens)
darf hingewiesen werden. Dies bedeutet, daß die Erzeugung und Ver-
arbeitung von Fleisch unter exakt definierten und fortlaufend kon-
trollierten Bedingungen erfolgt.
Zu Frage 4:
Es darf eingangs festgestellt werden, daß es sich beim Warenaus-
tausch innerhalb der EU-Staaten um keine Importe, sondern um das
innergemeinschaftliche verbringen von Waren handelt, welches auf
dem Grundsatz des freien Warenverkehrs basiert und als ein tragen-
des Prinzip der Europäischen Union seitens Österreichs nicht ein-
seitig abgeändert werden kann.
Die Anzahl der nach Österreich verbrachten Tiere beläuft sich auf:
Zeitraum; Ferkel; Lebendschweine;
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1994 |
0 |
0 |
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1995 |
0 |
8.276 Stück |
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1996 |
0 |
26.141 Stück |
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Aus diesen Zahlen ist erkennbar, daß der innergemeinschaftliche
Warenverkehr keine große Bedeutung hat und daher auch keine
Störungen in der österreichischen Landwirtschaft bewirkt.
Zu Frage 5:
Die Situation betreffend die Fälle von Schweinepest in Österreich
stellt sich lt. Angaben des Bundeskanzleramtes/Veterinärverwaltung
wie folgt dar:
Klassische Schweinepest in Hausbeständen:
Im Jahre 1994 wurde im Bundesland Steiermark, Bezirk Leibnitz,
1 Ausbruch bei einem Zucht und Mastbetrieb festgestellt. 1995
wurde im Bundesland Kärnten, Bezirk Völkermarkt, 1 Ausbruch in
einem Bestand mit 35 Hausschweinen gemeldet. Seit 22. August 1995
trat keine Schweinepest bei Hausschweinen mehr
auf.
Klassische Schweinepest bei Wildschweinen:
Während 1994 kein Schweinepestausbruch festgestellt wurde, konnte
am 21.12.1995 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein aus dem Ei-
genjagdgebiet Drösing, Bezirk Gänserndorf, Bundesland Niederöster-
reich, die Schweinepest diagnostiziert werden. Im Jahre 1996 wurden
wieder im Bezirk Gänserndorf (im Genossenschaftsjagdgebiet Ringeis-
dorf am 15.3.1996 und im Jagdgehege Stillfried am 10.7.1996) zwei
Ausbrüche von Klassischer Schweinepest bei Wildschweinen gemeldet.
Seit 10. Juli 1996 trat keine Schweinepest bei Wildschweinen mehr
auf.