2733/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit In Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 7. Juli 1997, Nr. 2636/J, betreffend

Schweinepest in den Niederlanden, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Für die Bekämpfung der Schweinepest und die Festlegung von

Entschädigungszahlungen ist keine Befassung des Agrarministerrates

erforderlich, da die Seuchenbekämpfung EU-weit nach einschlägigen

Richtlinien erfolgt. Handelsbeschränkungen auf Grund der Anwendung

von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Tierseuchen

erfordern gem. der Bestimmungen der Gemeinsamen Marktordnung

Sondermaßnahmen. Hiezu gehören auch die Ankaufsmaßnahmen von

Schweinen, die geschlachtet werden müssen.

Nach derzeitigem Stand sind folgende Mengen für die unmittelbare

Schlachtung in den Niederlanden vorgesehen:

Mastschweine: 2,300.000 Stück,

Ferkel: 5,900.000 Stück und

Altsauen: 25.000 Stück

Die Gesamtkosten aus dem EU-Haushalt betragen rund 452,72 Mio ECU.

Aufgrund der tatsächlich bis Anfang Juli gelieferten Schweine

ergibt sich ein Betrag von rund 301 Mio ECU, der aus dem

EU-Haushalt finanziert wurde.

Zu Frage 3:

Zunächst darf festgestellt werden, daß in Österreich eine bäuerlich

strukturierte Landwirtschaft vorherrscht, welche mit produktions-

verhältnissen in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten nicht vergli-

chen werden kann. Um aber die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen

Landwirtschaft nicht nur im Inland dauerhaft abzusichern, wurden

seit einigen Jahren nicht unbeträchtliche Anstrengungen unternom-

men, um spezielle Konsumentenwünsche u.a. auch in der Produktion zu

erfüllen und entsprechend zu dokumentieren. Auf die diesbezüglichen

Aktivitäten der Agrar-Markt-Austria Marketing-Ges.m.b.H. (Richtli-

nien „Frischfleisch" im Rahmen des AMA Ursprungs- und Gütezeichens)

darf hingewiesen werden. Dies bedeutet, daß die Erzeugung und Ver-

arbeitung von Fleisch unter exakt definierten und fortlaufend kon-

trollierten Bedingungen erfolgt.

Zu Frage 4:

Es darf eingangs festgestellt werden, daß es sich beim Warenaus-

tausch innerhalb der EU-Staaten um keine Importe, sondern um das

innergemeinschaftliche verbringen von Waren handelt, welches auf

dem Grundsatz des freien Warenverkehrs basiert und als ein tragen-

des Prinzip der Europäischen Union seitens Österreichs nicht ein-

seitig abgeändert werden kann.

Die Anzahl der nach Österreich verbrachten Tiere beläuft sich auf:

Zeitraum;         Ferkel;             Lebendschweine;

1994

      0

 0

 

1995

      0

 8.276 Stück

 

1996

      0

 26.141 Stück

 

Aus diesen Zahlen ist erkennbar, daß der innergemeinschaftliche

Warenverkehr keine große Bedeutung hat und daher auch keine

Störungen in der österreichischen Landwirtschaft bewirkt.

Zu Frage 5:

Die Situation betreffend die Fälle von Schweinepest in Österreich

stellt sich lt. Angaben des Bundeskanzleramtes/Veterinärverwaltung

wie folgt dar:

Klassische Schweinepest in Hausbeständen:

Im Jahre 1994 wurde im Bundesland Steiermark, Bezirk Leibnitz,

1 Ausbruch bei einem Zucht und Mastbetrieb festgestellt. 1995

wurde im Bundesland Kärnten, Bezirk Völkermarkt, 1 Ausbruch in

einem Bestand mit 35 Hausschweinen gemeldet. Seit 22. August 1995

trat keine Schweinepest bei Hausschweinen mehr auf.

Klassische Schweinepest bei Wildschweinen:

Während 1994 kein Schweinepestausbruch festgestellt wurde, konnte

am 21.12.1995 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein aus dem Ei-

genjagdgebiet Drösing, Bezirk Gänserndorf, Bundesland Niederöster-

reich, die Schweinepest diagnostiziert werden. Im Jahre 1996 wurden

wieder im Bezirk Gänserndorf (im Genossenschaftsjagdgebiet Ringeis-

dorf am 15.3.1996 und im Jagdgehege Stillfried am 10.7.1996) zwei

Ausbrüche von Klassischer Schweinepest bei Wildschweinen gemeldet.

Seit 10. Juli 1996 trat keine Schweinepest bei Wildschweinen mehr

auf.