2735/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 8. Juli 1997, Nr 2666/J, betreffend
Waldzustand in Oberösterreich, beehre ich mich nach Befassung des
Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung und der Österrei-
chischen Bundesforste AG folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zum besseren Verständnis darf einleitend kurz auf die verschie-
denen Beobachtungssysteme eingegangen werden Um Waldschäden
besser erfassen zu können, wurde seit 1985 die Waldzustands-
inventur (WZI) durchgeführt. Dabei wurden
in einem dichten
Stichprobennetz (in OÖ in 128 Punkten) die Kronenverlichtungen
erhoben. Die WZI diente der 15T-Zustanderfassung und ergab zwar
bundesländerbezogene Ergebnisse, jedoch keine Aussagen über die
Ursachenzusammenhänge. Das WZI-Netz wurde bis 1992 beobachtet,
wobei sich bis 1989 insgesamt eine Verbesserung des Gesundheits-
zustandes (Vergrößerung der gesunden Flächen) erkennen läßt. Die
teilweise Vergrößerung der stark geschädigten Flächen ist vor
allem auch im Zusammenhang mit den Folgewirkungen der Sturmereig-
nisse des Jahres 1990 zu sehen (Borkenkäferbefall 1992).
Seit 1988 werden auch Erhebungen im Waldschadenbeobachtungssystem
(WBS) durchgeführt. Dazu wurden auf den Gitternetzpunkten der
Inventur Flächen eingerichtet (in OÖ. 41 WBS-Flächen), wo neben
der weiteren Beobachtung der Kronenverlichtungen Blatt- und Nadel-
analysen, Bodenuntersuchungen und ursachenbezogene Differential-
diagnosen an den Einzelbäumen durchgeführt werden. Diese
wesentlich detailliertere Aufnahme und Beobachtung wird von der
Forstlichen Bundesversuchsanstalt betreut. Aufgrund dieser
umfassenden Untersuchungen und der dadurch bedingt reduzierten
probenzahl ist eine statistische Aussage nur für das qesamte
Bundesland zuverlässig. Das WBS liefert zwar keine länderbezogenen
Ergebnisse, dafür aber Aussagen über den Ursachenkomplex der
Kronenverlichtungen.
Zur Frage nach den Anteilen geschädigter und stark geschädigter
Waldflächen in Oberösterreich stehen daher die Daten aus dem
Stichprobennetz der Waldzustandsinventur bis 1992 zur Verfügung.
Diese sind in untenstehender Tabelle zusammengefaßt. Der
geschädigte Waldanteil in Oberösterreich kann entsprechend der
österreichweiten Entwicklung des Kronenzustandes im WBS mit
derzeit etwa 63.000 ha, also um rund 10.000 ha unter dem Niveau
des Jahres 1990, abgeschätzt werden. Die Übertragung des
Bundestrends auf Oberösterreich erscheint plausibel, weil auch in
der Waldzustandsinventur der durchschnittliche Kronenverlich-
tungsgrad in etwa dem Bundesschnitt entsprach.
Ergebnisse der WZI
Ideelle Anteile am OÖ. Wald
1985 1986 1987 1988
verlichtungs- ha % ha % ha % ha %
kategorie
1. gesund 150.000 31 122.000 25 150.000 31 214.000 44
2. Übergangsber. 214.000 44 242.000 50 235.000 49 186.000 39
3. geschädigt 110.000 23 110.000 23 92.000 19 76.000 16
4. stark geschäd. 9.000 2 9.000 2 6.000 1 7.000 1
Ideelle Anteile am OÖ. Wald
1989 1990 1991 1992
Verlichtungs- ha % ha % ha % ha %
kategorie
1. gesund 256.000 53 227.000 47 ) 394.000 81 ) 414.000 85
2. Übergangsber. 159.000 33 183.000 38
3. geschädigt 63.000 13 68.000 14 78.000 16 50.000 10
4. stark geschäd. 5.000 1 5.000 1 15.000 3 23.000 5
Da bei den genannten Untersuchungen nicht nach Eigentümer
differenziert wurde und auch die Flächen der Bundesforste sehr
ungleichmäßig verteilt sind, können keine konkreten Angaben für
die bundesforstlichen Flächen gemacht werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das OÖ. Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzwirkung des
Waldes weist eine dringend sanierungsbedürftige Schutzwaldfläche
von rund 10.000 ha aus; das sind rund 15 % der gesamten
Schutzwaldfläche des Bundeslandes.
Diese dringend sanierungsbedürftige Schutzwaldfläche ist zur Gänze
der Kategorie „geschädigt und sanierungsbedürftig“ zuzuordnen,
wobei folgende Kriterien zutreffen:
* mangelnder Kronenschluß, Blößen und Bestandeslücken
* mangelnde Verjüngung
* stark herabgesetzte Vitalität
* Überalterung
* Pflegerückstände
Der Anteil der bundesforstlichen Flächen beträgt nach Schätzungen
der Österreichischen Bundesforste AG rund 8.500 ha.
Zu Frage 5:
Laut Forstinventur beträgt die Schutzwaldfläche in Oberösterreich
rund 65.500 ha, wovon auf die Bundesforste etwa 46.000 ha, das
sind rund 71 %, entfallen.
Zu Frage 6
Die Investitionen in flächenwirtschaftlichen Vorhaben in
Oberösterreich betragen für die Jahre 1990 bis 1996:
Jahr Gesamt Bund Land Interess. ÖBF
Mio ATS Mio ATS Mio ATS Mio ATS Mio ATS
1990 24,285 16,461 3,643 4,181 keine
Ausweisung
1991 35,584 24,509 5,338 5,737 0,255
1992 36,677 24,952 5,501 6,224 1,103
1993 25,294 15,603 3,794 5,892 0,292
1994 45,786 24,291 6,868 14,627 0,187
1995 31,928 22,206 4,789 4,933 0,679
1996 27,125 19,102 4,069 3,954 noch keine
Endsumme
226,679 147,129 34,002 45,548
Interessenten von flächenwirtschaftlichen Projekten sind meist die
betroffenen Gemeinden. Als weitere Interessenten treten fallweise
die Straßenverwaltung oder die Österreichischen Bundesbahnen auf.
Die Österreichischen Bundesforste sind seltener Interessent,
beteiligen sich aber in der Regel mit durchschnittlich 3 - 5 % am
interessentenbeitrag.
Im Rahmen der Projekte des Landesforstdienstes wurden folgende
Investitionen getätigt:
Jahr Gesamt Bund Land Eigenmittel
ATS ATS ATS ATS
1990 2.229.635 1.118.488 446.544 664.604
1991 1.897.417 86.554 128.973 1.681.890
1992 1.293.169 1.585.141 688.329 980.301
1993 3.078.973 989.652 425.526 1.663.795
1994 5.875.986 741.389 1.000.694 4.133.903
1995 4.432.001 2.944.117 584.363 903.521
1996 590.126 370.902 148.754 70.470
Zu Frage 7:
Der Gesamtsanierungsbedarf für den OÖ. Schutzwald wurde im oben
genannten Landeskonzept auf etwa 2,27 Mrd ATS
geschätzt.
Zu Frage 8:
Das Maßnahmenpaket der flächenwirtschaftlichen Vorhaben (Schwer-
punktprogramm ‚Sanierung geschädigter Wälder in Einzugsgebieten
von Wildbächen und Lawinen“ des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft) umfaßt Waldpflege- und Aufforstungsmaßnahmen,
Forsterschließungen sowie technische Begleitmaßnahmen. Derzeit
werden 29 flächenwirtschaftliche Projekte abgewickelt; für 1998
ist die Genehmigung von drei neuen Projekten vorgesehen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Angaben zur Verbißsituation können vor allem dem jährlichen
Waldbericht entnommen werden. Diese Angaben basieren auf den
gutachtlichen Einschätzungen der Bezirksforstinspektionen und
ergeben folgendes Bild:
Verbißsituation
in Prozent der OÖ. Waldflächen (ohne Schutzwald)
Waldgebiete mit Waldgebiete, wo selek- Waldgebiet, wo
Gleichgewicht zw. tiver Verbiß ökolo- Waldverjüngung ohne
Wald und Wild gisch wertvolle Misch- Schutzmaßnahmen un-
baumarten verhindert möglich erscheint
1990 21 % 61 % 18 %
1991 21 % 61 % 18 %
1992 15 % 66 % 19 %
1993 16 % 64 % 20 %
1994 20 % 61 % 19 %
1995 23 % 58 % 19 %
1996
27
%
55
%
18 %
Die Einschätzungen der Bezirksforstinspektionen zeigen, daß sich
seit 1994 die Situation leicht verbessert hat, wobei allerdings
Waldgebiete mit der ungünstigsten Situation anteilsmäßig ungefähr
gleichbleiben.
Diese Werte liegen für die Flächen der Österreichischen
Bundesforste AC nicht gesondert vor, da bei den obigen Erhebungen
nicht nach Eigentümer unterschieden wird. Zum Vergleich könnten
allerdings die Werte der Forstinventur 1986/1990 über die
Verbißschäden in freistehenden Tugenden I herangezogen werden:
Werte der Österr. Verbißschäden der freistehenden
Forstinventur 1986/90 Jugend I
Fläche davon verbissen %
OÖ - freiste-
hende Jugend I 15.890 ha 6.190 ha 39 %
davon
Kleinwald 8.150 ha 2.580 ha 31,6 %
Betriebe 3.890 ha 1.980 ha 50,9 %
ÖBF 3.850 ha 1.650 ha 42,9 %
Aussagen über Veränderungen auf statistisch zuverlässiger Basis
werden von den Auswertungen der aktuellen Forstinventurperiode
erwartet, deren Endergebnis noch nicht vorliegt.
Nach dem jährlichen Waldbericht wurden in OÖ folgende
Schutzmaßnahmen durchgeführt:
Schutzmaßnahmen (Fläche)
Einzelschutz Flächengchutz (Zaun)
1990 10.832 1.513
1991 9.505 2.096
1992
1993 3.507
1994 3.572
1995 3.793
1996
3.846
Anzumerken ist, daß im Jahr 1992 eine Umstellung der zu meldenden
Daten erfolgte. Die Unterteilung zwischen Einzel- und Flächen-
schutz wurde aufgegeben; seit 1993 werden die reduzierten Flächen
angegeben. Weiters ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben des
waldberichtes und jene der Österreichischen Bundesforste AG über
Schutzmaßnahmen nicht miteinander vergleichbar sind, weil bei
letzteren nicht reduzierte, sondern tatsächliche Flächen
(Angriffsfläche) der Maßnahmen angegeben werden.
Nach Auskunft der Österreichischen Bundesforste AG wurde folgendes
Flächenausmaß festgestellt, auf denen Kulturschutzmaßnahmen gegen
Wildverbiß getätigt wurden (Angriffsfläche)
Jahr Wirtschaftswald Schutzwald insgesamt
1990 3.888 104 3.992
1991 3.986 135 4.121
1992 4.648 180 4.828
1993 3.779 160 3.939
1994 3.502 159 3.661
1995 3.295 199 3.494
1996 2.995 175 3.169
Ergänzend darf auf die Beantwortung zu Frage 15 verwiesen werden.
Zu den Fragen11 bis 14:
Gemäß Art 15 Abs 1 B-VG liegt die Zuständigkeit zur Gesetzgebung
und Vollziehung in Angelegenheiten des Jagdwesens bei den Ländern.
Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes fallen unter den
Kompetenztatbestand „Jagdwesen" auch alle Maßnahmen zum Schutz des
Waldes gegen Wildschäden. Eine Zuständigkeit des Bundesmini-
steriums für Land und Forstwirtschaft ist
nicht gegeben.
Das O.Ö. Jagdgesetz enthält - wie alle anderen Landesjagdgesetze -
Bestimmungen über die Verhütung von Wildschäden. § 64 Abs 3 O.Ö.
Jagdgesetz sieht vor, daß die Jagdausübung und die Wildhege so zu
erfolgen haben, daß die Erhaltung des Waldes und seiner Wohl-
fahrtswirkung für die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Liegt
eine Gefährdung des Waldes - die Gefährdungstatbestände sind in §
64 Abs 4 definiert (Z.B. Entstehen von Blößen, Gefährdung von
Aufforstungen bzw. Naturverjüngungen) - vor, hat die Jagdbehörde
die erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. Zäunung) oder eine
Reduktion des Wildstandes durch den Jagdausübungsberechtigten zu
veranlassen.
Das OÖ. Jagdrecht wurde im Jahr 1993 durch eine neue Abschuß-
planverordnung ergänzt, die eine gute Grundlage für eine
ökologisch orientierte Jagdwirtschaft darstellt. Seither richten
sich die Abschußpläne in Oberösterreich nicht mehr nach fiktiven
Wildstandsangaben, sondern nach der Verbißsituation im Wald und
den tatsächlichen Abschüssen. Dazu wurde ein flächendeckendes Netz
von ca. 4.000 Vergleichsflächen (wilddichte Kleinzäune) und etwa
gleich vielen Weiserflächen zur Auszählung des Verbißgrades in
ungeschützten Verjüngungsflächen eingerichtet. Beide Systeme
zusammen ergeben ein aussagekräftiges Bild der Verbißsituation und
seiner Entwicklung.
Für die Abschußplanung wurden vom Forstdienst in den letzten
Jahren jährlich ca. 3.000 Vergleichs- und Weiserflächen gemeinsam
mit den Jagdausübungsberechtigten und den Waldbesitzern beurteilt.
Der Abschuß wurde diesen Ergebnissen angepaßt. Durch wiederholte
Beurteilungen werden Veränderungen erkennbar und damit ein
Regelkreis für die Abschußplanung und die Erfolgskontrolle
geschaffen.
Diese Bestimmungen sind aus der Sicht des Waldschutzes als
durchaus zufriedenstellend zu qualifizieren.
Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen stehen die oben
genannten Projekte und Maßnahmen zur Verfügung.
Zu Frage15:
Zur Förderung von Wildschutzzäunen wurden folgende Landesmittel
zur Verfügung gestellt; eine Förderung durch den Bund ist derzeit
nicht vorgesehen.
Förderung von Waldschutzzäunen des Landes Oberösterreich
1990-1996
Gesamtkosten Landesmittel lfm Stk./Ver-
gleichs- *
flächen
1990 18.407.000,-- 2.682.220,-- 460.188
1991 28.983.000,-- 4.796.618,-- 724.577
1992 26.126.000,-- 4.225.270,-- 653.158
1993 16.583.640,-- 2.316.731,-- 414.591
1994 16.553.280,-- x 4.522.661,--
davon Wald-
schutzzaune 1.757.661 344.707
Vergleichsflächen 2.765.000,-- 1.361
1995 13.248.000,-- x 3.739.276,--
davon Wald-
schutzzäune 934.216,-- 262.326
Vergleichsflächen 2.755.060,-- 1.283
1996
20.152.000,--
x 3.244.409,--
davon Wald-
schutzzäune 2.148.409,-- 476.413
vergleichsflächen 1.096.000,-- 452
*
Entsprechend der Abschußplanverordnung 1993 wird seit 1994 die
Errichtung von Vergleichsflächen zur Abschätzung des
wildeinflusses auf die Waldverjüngung mit ATS
2.0001--/Vergleichsfläche rehwildsicher (ATS 3.000,--/Stk.
rotwildsicher) aus Landesmitteln bezuschußt.