2736/AB XX.GP
Gegenstand schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Trattner
und Kollegen vom 10. Juli 1997, Nr. 2745/J1
betreffend Streichung der Obst-Zukaufsrechte
für 1250 Tiroler „300 Liter Brenner“ rückwir-
kend auf zweieinhalb Jahre
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Trattner
und Kollegen vom 10. Juli 1997, Nr. 2745/J, betreffend Streichung
der Obst-Zukaufsrechte für 1250 Tiroler „300 Liter Brenner“
rückwirkend auf zweieinhalb Jahre, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Einleitend ist festzuhalten1 daß die Zuständigkeit zur Vollziehung
des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995, BGBl.Nr. 703/94,
ausschließlich beim Bundesministerium für Finanzen liegt. Eine
Einbindung des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft ist
nicht vorgesehen. § 111 des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes
1995 enthält die Übergangsbestimmungen für Abfindungsbrennereien
mit einer monopolbegünstigten Erzeugungsgrenze von 300 1. Nach
Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist § 111 leg cit
so zu interpretieren, daß der Zukauf von Obst grundsätzlich dann
erlaubt ist, wenn es nach Inkrafttreten des Alkohol - Steuer und
Monopolgesetzes 1995 zu keinem Rechtsübergang der Abfindungsbe-
rechtigung gekommen ist. Ein Rechtsnachfolger hingegen darf nur
selbstgewonnene Stoffe verarbeiten.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde vor
Publikation des bezughabenden Erlasses nicht informiert. Nach
Kenntnis der Sachlage habe ich in einem Schreiben an den Herrn
Bundesminister für Finanzen um Überprüfung und eventuelle Abän-
derung des Erlasses ersucht. In diesem Schreiben wurde insbesondere
auf die Bedeutung und die Tradition des Brennrechtes in Tirol
hingewiesen. Im Antwortschreiben vom 11. August 1997 wurde seitens
des Bundesministeriums für Finanzen jedoch an der oben geschilder-
ten Rechtsauffassung festgehalten.
Unbestritten ist, daß die Umsetzung des „Feinkostladens Österreich‘
ein sehr wichtiges agrarpolitisches Anliegen darstellt, das es zu
unterstützen gilt.