2739/AB XX.GP
Zur Anfrage möchte ich einleitend darlegen:
Eingangs möchte ich bemerken, daß sich die mit 1.1.1996 in Kraft getretene Neu-
ordnung der Anspruchsberechtigung auf das erhöhte Karenzgeld in der Praxis sehr
bewährt hat und wesentlich zu einer Erhöhung der Treffsicherheit dieser familien-
politischen Sozialleistung beigetragen hat. Insbesondere konnte damit die pauschale
Mißbrauchsverdächtigung gegenüber jenen Personen, die den Zuschuß zu ihrer
Existenzsicherung dringend benötigen, beseitigt werden.
Die Regelungen im Karenzgeldgesetz hinsichtlich des Zuschusses zum Karenzgeld -
wie vormals das Karenzurlaubszuschußgesetz - sehen im wesentlichen vor, daß
alleinstehende Elternteile, so wie nicht alleinstehende Elternteile bei Vorliegen der
Voraussetzungen für die Dauer des
Karenzgeldbezuges einen monatlichen Zuschuß
erhalten können, der vom anderen Elternteil bzw. von den Ehepartnern längerfristig
einkommensbezogen in Form einer Abgabe zurückzuzahlen ist.
Bei der Zuerkennung dieses Zuschusses erfolgt im Hinblick auf die unterschiedlichen
Einkommensgrenzen für die Rückzahlung nur eine Kennzeichnung zwischen allein—
stehenden Elternteilen und nicht alleinstehenden Elternteilen. Als alleinstehend gel-
ten auch Mütter und Väter, wenn trotz aufrechter Ehe der Ehepartner erwiesener-
maßen nicht für den Unterhalt des Kindes sorgt. Eine gesonderte Kennzeichnung
dieser Fälle erfolgt daher nicht.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Frage 1:
An wieviele alleinstehende Elternteile wurde im Jahre 1996 ein Zuschuß ausbezahlt?
Frage 2:
An wieviele Ehepartner, wurde im Jahre 1996 ein Zuschuß ausbezahlt, bei denen
der Ehepartner erwiesenermaßen für den Unterhalt des Kindes nicht sorgt?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahresdurchschnitt 1996 bezogen 1.732 alleinstehende Elternteile einen Zuschuß
nach dem Karenzurlaubszuschußgesetz. Da aber diese gesetzliche Regelung erst
für Ansprüche auf Karenzurlaubsgeld ab 1.1.1996 wirksam wurde, bietet dieser Wert
keine Handhabe für Schlüsse auf den Gesamtumfang der Inanspruchnahme.
Wie bereits einleitend bemerkt, liegen zu Frage 2 keine Werte vor.
Frage 3:
An wieviele alleinstehende Elternteile wurde im Jahre 1997 von Jänner bis Juni ein
Zuschuß ausbezahlt?
Frage 4:
An wieviele Ehepartner, wurde im Jahre 1997 von Jänner bis Juni ein Zuschuß aus-
bezahlt, bei denen der Ehepartner erwiesenermaßen für den Unterhalt des Kindes
nicht sorgt?
Antwort zu den Fragen 3 und 4:
In der ersten Jahreshälfte 1997 bezogen rund 4.300 alleinstehende Elternteile einen
Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld. Werte zu Frage 4 liegen nicht vor.
Frage 5:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Elternteile, die den Zuschuß des Karenzgeldes tat-
sächlich zurückzahlen?
Frage 6:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Ehepartner, die den Zuschuß zum Karenzgeld tat-
sächlich zurückzahlen?
Frage 7:
In wievielen Fällen erfolgte 1996 keine Rückzahlung des Zuschusses zum Karenz-
geld durch den Ehepartner oder ein Elternteil?
Frage 8:
In wievielen Fällen erfolgte im Jahre 1997 von Jänner bis Juni keine Rückzahlung
des Zuschusses zum Karenzgeld durch den Ehepartner oder ein Elternteil?
Antwort zu den Fragen 5 bis 8:
Mit der Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen über die Rückzahlung von Zu-
schüssen zum Karenzurlaubsgeld ist der Bundesminister für Finanzen betraut, wes-
halb ich dazu nicht Stellung nehmen kann.