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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Trattner
und Kollegen vom 15. März 1996 , Nr. 318/J, betreffend Reduktion und
Zusammenlegung von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3 :
Das Einsparen von Organisationseinheiten kann nicht Selbstzweck
sein und daher nicht als selbständiges Ziel formuliert, sondern nur
im Zusammenhang mit den anderen Reformanliegen, wie etwa der
Sichtung und Reduktion der Aufgaben, gesehen werden. Ein allfällig
daraus gewonnenes Einsparungspotential wäre für eine Zusammenlegung
bzw. Reduzierung von Organisationseinheiten heranzuziehen. Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft war und ist
selbstverständlich bemüht , in dieser Hinsicht Einsparungen zu
treffen.
Die Anzahl der im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
eingerichteten Organisationseinheiten betrug mit
Stichtag 1.3.1991 : 6 Sektionen 1.3.1996 : 7 Sektionen
16 Gruppen 14 Gruppen
65 Abteilungen 66 Abteilungen
58 Referate 74 Referate
Anzumerken ist, daß im Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft Referatsleitern keine Verwendungszulage nach § 30a bzw.
§ 121 Abs 1 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 gewährt wird und, daß für diesen
Personenkreis auch keine erhöhten Aufwandsentschädigungen anfallen.
Die Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft wird derzeit überarbeitet . Dabei ist
beabsichtigt , unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenkritik auch eine
Reduktion der Organisationseinheiten vorzunehmen.