274/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Trattner

und Kollegen vom 15. März 1996 , Nr. 318/J, betreffend Reduktion und

Zusammenlegung von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3 :

 

Das Einsparen von Organisationseinheiten kann nicht Selbstzweck

sein und daher nicht als selbständiges Ziel formuliert, sondern nur

im Zusammenhang mit den anderen Reformanliegen, wie etwa der

Sichtung und Reduktion der Aufgaben, gesehen werden. Ein allfällig

 

daraus gewonnenes Einsparungspotential wäre für eine Zusammenlegung

bzw. Reduzierung von Organisationseinheiten heranzuziehen. Das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft war und ist

selbstverständlich bemüht , in dieser Hinsicht Einsparungen zu

treffen.

 

Die Anzahl der im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

eingerichteten Organisationseinheiten betrug mit

 

Stichtag 1.3.1991 : 6 Sektionen 1.3.1996 : 7 Sektionen

16 Gruppen 14 Gruppen

65 Abteilungen 66 Abteilungen

58 Referate 74 Referate

 

Anzumerken ist, daß im Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft Referatsleitern keine Verwendungszulage nach § 30a bzw.

§ 121 Abs 1 Z 3 Gehaltsgesetz 1956 gewährt wird und, daß für diesen

Personenkreis auch keine erhöhten Aufwandsentschädigungen anfallen.

 

Die Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für

Land- und Forstwirtschaft wird derzeit überarbeitet . Dabei ist

beabsichtigt , unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenkritik auch eine

Reduktion der Organisationseinheiten vorzunehmen.