2740/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Bauer, Ing. Reichhold, Dr. Pumberger
haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2796/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Verbraucher(innen)bericht - Lebensmittelbericht gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
„1. Haben Sie als für Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle zuständige
Bundesministerin an dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
erstellten zweibändigen Lebensmittelbericht mitgewirkt?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wann erhielten Sie erstmals Kenntnis von der Erstellung des Lebensmittelbe-
richtes?
3. Haben Sie sich gegen eine Kenntnisnahme des vom Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft erstellten Lebensmittelberichtes durch den Ministerrat
ausgesprochen?
Wenn ja, warum?
4. Warum haben Sie als für Nahrungsmittelkontrolle zuständige Bundesministerin
in Ihrem Verbraucher(innen)bericht 1996 nur eine magere achtseitige Lebens-
mittelberichterstattung zustande
gebracht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich habe an der Erstellung des Lebensmittelberichtes des Bundesministeriums für
Land— und Forstwirtschaft nicht mitgewirkt und bin auch nicht um Mitwirkung ersucht
worden.
Ich habe durch die öffentliche Präsentation durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft von dem genannten Bericht Kenntnis erlangt.
Zu Frage 3.
Der in Rede stehende Bericht wurde — wie schon in der Präambel der Anfrage festge-
stellt - dem Ministerrat nicht zugeleitet.
Zu Frage 4.
Der angesprochene Bericht zur Lage der VerbraucherInnen stellt in erster Linie eine
Bestandsaufnahme aktueller Probleme des Verbraucherschutzes dar, wobei der
Bereich Lebensmittel nur einen geringen Anteil der Beschwerden ausmacht, die an
den Verein für Konsumenteninformation herangetragen werden.
Der fachliche Tätigkeitsbericht betreffend die Lebensmittelaufsicht der Länder, die
staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten, die Codexkommission und den
Ständigen Ausschuß in Fragen des Weltweiten Codex Alimentanus wurde jährlich im
Bericht über das Gesundheitswesen in Österreich, der vom ehemaligen Bundes-
ministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit dem
Statistischen Zentralamt herausgegeben wurde, veröffentlicht (zuletzt 1996 für das
Jahr 1994).
Die für die Jahre 1995 und 1996 erstellten, derzeit noch nicht veröffentlichten Be-
richte liegen meiner Anfragebeantwortung bei. Diese Berichte enthalten im Textteil
zum Bereich des Lebensmittelwesens
Ausführungen über die fachlichen und recht-
lichen Aktivitäten, eine Zusammenfassung über die Tätigkeit der Lebensmittelauf-
sichtsorgane der Bundesländer, einen Bericht über die Untersuchungstätigkeiten der
staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten, einen Bericht über die Arbeiten der
Codexkommission und des Internationalen Codex, eine Liste über wissenschaftliche
Veröffentlichungen von Bediensteten der Bundesanstalten für Lebensmittelunter-
suchung sowie einen Tabellenteil.
Tabelle I enthält eine nach der Art der Betriebe und nach Bundesländern gegliederte
Übersicht und vermittelt den unmittelbaren Vergleich zwischen der Anzahl der in
jedem Bundesland ansässigen Betriebe und den von den Lebensmittelaufsichts-
organen durchgeführten Betriebsrevisionen.
In Tabelle II wird die Anzahl der im Revisions- und Probenplan für das entspre-
chende Jahr vorgegebenen Lebensmittelprobennahmen den von den Lebensmittel-
aufsichtsorganen der Länder tatsächlich gezogenen Lebensmittelproben gegenüber-
gestellt.
Tabelle III enthält eine Gegenüberstellung der Anzahl der amtlichen Lebensmittel-
proben zu den beanstandeten Lebensmitteln, dargestellt in Prozenten.
Zur weiteren Information liegt ein Exemplar des von der Bundesanstalt für Lebens-
mitteluntersuchung und -forschung Wien erstellten Tätigkeitsberichtes für das Jahr
1996 bei.
Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung zur Information angeschlossenen
Beilage wurde gem. § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.
Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Ein-
sichtnahme auf.