2740/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Bauer, Ing. Reichhold, Dr. Pumberger

haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2796/J an mich eine schriftliche parlamentari-

sche Anfrage betreffend Verbraucher(innen)bericht - Lebensmittelbericht gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

„1. Haben Sie als für Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle zuständige

Bundesministerin an dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

erstellten zweibändigen Lebensmittelbericht mitgewirkt?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wann erhielten Sie erstmals Kenntnis von der Erstellung des Lebensmittelbe-

richtes?

3. Haben Sie sich gegen eine Kenntnisnahme des vom Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft erstellten Lebensmittelberichtes durch den Ministerrat

ausgesprochen?

Wenn ja, warum?

4. Warum haben Sie als für Nahrungsmittelkontrolle zuständige Bundesministerin

in Ihrem Verbraucher(innen)bericht 1996 nur eine magere achtseitige Lebens-

mittelberichterstattung zustande gebracht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich habe an der Erstellung des Lebensmittelberichtes des Bundesministeriums für

Land— und Forstwirtschaft nicht mitgewirkt und bin auch nicht um Mitwirkung ersucht

worden.

Ich habe durch die öffentliche Präsentation durch den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft von dem genannten Bericht Kenntnis erlangt.

Zu Frage 3.

Der in Rede stehende Bericht wurde — wie schon in der Präambel der Anfrage festge-

stellt - dem Ministerrat nicht zugeleitet.

Zu Frage 4.

Der angesprochene Bericht zur Lage der VerbraucherInnen stellt in erster Linie eine

Bestandsaufnahme aktueller Probleme des Verbraucherschutzes dar, wobei der

Bereich Lebensmittel nur einen geringen Anteil der Beschwerden ausmacht, die an

den Verein für Konsumenteninformation herangetragen werden.

Der fachliche Tätigkeitsbericht betreffend die Lebensmittelaufsicht der Länder, die

staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten, die Codexkommission und den

Ständigen Ausschuß in Fragen des Weltweiten Codex Alimentanus wurde jährlich im

Bericht über das Gesundheitswesen in Österreich, der vom ehemaligen Bundes-

ministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit dem

Statistischen Zentralamt herausgegeben wurde, veröffentlicht (zuletzt 1996 für das

Jahr 1994).

Die für die Jahre 1995 und 1996 erstellten, derzeit noch nicht veröffentlichten Be-

richte liegen meiner Anfragebeantwortung bei. Diese Berichte enthalten im Textteil

zum Bereich des Lebensmittelwesens Ausführungen über die fachlichen und recht-

 

lichen Aktivitäten, eine Zusammenfassung über die Tätigkeit der Lebensmittelauf-

sichtsorgane der Bundesländer, einen Bericht über die Untersuchungstätigkeiten der

staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten, einen Bericht über die Arbeiten der

Codexkommission und des Internationalen Codex, eine Liste über wissenschaftliche

Veröffentlichungen von Bediensteten der Bundesanstalten für Lebensmittelunter-

suchung sowie einen Tabellenteil.

Tabelle I enthält eine nach der Art der Betriebe und nach Bundesländern gegliederte

Übersicht und vermittelt den unmittelbaren Vergleich zwischen der Anzahl der in

jedem Bundesland ansässigen Betriebe und den von den Lebensmittelaufsichts-

organen durchgeführten Betriebsrevisionen.

In Tabelle II wird die Anzahl der im Revisions- und Probenplan für das entspre-

chende Jahr vorgegebenen Lebensmittelprobennahmen den von den Lebensmittel-

aufsichtsorganen der Länder tatsächlich gezogenen Lebensmittelproben gegenüber-

gestellt.

Tabelle III enthält eine Gegenüberstellung der Anzahl der amtlichen Lebensmittel-

proben zu den beanstandeten Lebensmitteln, dargestellt in Prozenten.

Zur weiteren Information liegt ein Exemplar des von der Bundesanstalt für Lebens-

mitteluntersuchung und -forschung Wien erstellten Tätigkeitsberichtes für das Jahr

1996 bei.

 

 

Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung zur Information angeschlossenen

Beilage wurde gem. § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Ein-

sichtnahme auf.