2744/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen

vom 11. Juli 1997, Nr. 2824/J, betreffend Effizienz von Förderungsaktionen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Die Sicherung einer zufriedenstellenden Wachstumsrate und eines hohen Beschäftigungs-

niveaus hat für die österreichische Bundesregierung stets höchste Priorität. Zur Erreichung

dieser Ziele wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, von

denen jedoch nur einige unter einem gemeinsamen Namen zu konjunktur- und be-

schäftigungsfördernden Programmen zusammengefaßt wurden.

Das bedeutendste dieser Programme war die „Wachstumsoffensive der österreichischen

Bundesregierung vom 29. Jänner 1993“, das die Auswirkungen des internationalen Kon-

junktureinbruchs auf Österreich abfangen sollte. Diese Wachstumsoffensive umfaßte eine

Reihe von Unterprogrammen. So wurden unter anderem Maßnahmen zur Stabilisierung der

privaten Nachfrage gesetzt, sowie eine Investitions-, Wirtschafts- und Technologieoffensive in

die Wege geleitet. Vorgesehen wurden auch Maßnahmen zur Investitions- und Exportförde-

rung und zur Nachfragestützung im Rahmen des Finanzausgleichs. Ferner beinhaltete die

Wachstumsoffensive auch die in der Anfrage erwähnte Strukturmilliarde (Maßnahmen zur

Höherqualifizierung von Arbeitskräften) sowie eine ebenfalls in der Anfrage angeführte In-

frastrukturoffensive.

1994 wurde ein Sonderinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Verarbeitungs— und Ver-

marktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse beschlossen. An diesem Programm

waren in den Jahren 1994 bis 1996 das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie der ERP-Fonds

beteiligt. Vorgesehen war eine 40%ige Mitfinanzierung der Bundesländer. Der Bundesanteil

der Förderungen sollte pro Jahr ca. 220 bis 240 Mio. 5 betragen.

Zu1. bis 3.:

Das Ziel der Bundesregierung ist es, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern das

Wachstumspotential der österreichischen Wirtschaft bestmöglich auszuschöpfen und für eine

hohe Beschäftigung zu sorgen.

• Die generell wichtigste Maßnahme dabei ist die bewährte Stabilitätsorientierung der Wirt-

schaftspolitik. Durch sie wird ein Maximum an Sicherheit und Planbarkeit erreicht, was zu

den im internationalen Vergleich geringen Konjunkturschwankungen und dem relativ ge-

ringen Erfordernis an zusätzlichen gegensteuernden Maßnahmen führt.

• Aufgrund des sich rasch ändernden wirtschaftlichen Umfelds kann die Strukturreform

schon als zweitwichtigste Maßnahme der Wachstumspolitik angesehen werden. Diese

schlägt sich nicht oder nur teilweise in den öffentlichen Haushalten nieder.

Ein weiterer Maßnahmenbereich ist jener der direkten Investitionsförderung. Über Förder-

stellen, wie zum Beispiel die BÜRGES Förderungsbank, die Finanzierungs-

garantie Gesellschaft mbH, den Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft,

den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, das Arbeitsmarktservice und

andere werden Förderungen abgewickelt. Marketing und Evaluierung erfolgt dezentral bei

den Förderstellen. Zusätzlich bieten die Länder Förderprogramme an. Angesichts der

historisch gewachsenen Vielfalt an Institutionen gestaltet sich eine gesamthafte Evaluierung

schwierig. Sektor- oder Branchenschwerpunkte werden von den Förderstellen zum Beispiel

für den Tourismus gesetzt.

Generell ist festzuhalten, daß der rasche Wandel des wirtschaftlichen Umfeldes und die Ein-

bindung zusätzlicher Mittel, wie z.B. die Ko-Finanzierung aus dem EU-Haushalt oder von

Seiten Privater („public-private partnerships"), die Messung des Umfangs der durch staatliche

Maßnahmen inituirten Projekte erschwert.

Gemäß dem Prinzip der Ministerverantwortlichkeit obliegt jedem Bundesministerium die För-

derpolitik im jeweiligen Fachbereich.

Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen - insbesondere Fiskal-

und Budgetpolitik - nehme ich wie folgt Stellung:

Unter konjunkturellen Maßnahmen werden folgende verstanden, bei denen der Bund durch

temporäre Variation von einnahmen- oder ausgabenseitigen Maßnahmen einen expansiven

konjunkturellen Impuls erzeugen möchte. Inwieweit sich der kurzfristige Impuls auch auf das

dauerhafte Wachstum bzw. die Beschäftigung auswirkt, hängt von vielerlei Faktoren ab3 ins-

besondere auch den internationalen Rahmenbedingungen. So kann aus heutiger,

rückblickender Sicht gesagt werden, daß die üblicherweise auftretenden indirekten

Wachstumseffekte von konjunkturstimulierenden Maßnahmen der Jahre 1993 und 1994

durch die Wechselkursveränderungen in Europa im Frühjahr 1995 in ihrer zeitlichen Wirk-

samkeit deutlich reduziert worden sind. Festzuhalten ist auch, daß dem konjunkturstimu—

lierenden Nachfrageeffekt von Maßnahmen ein fiskalischer Entzugseffekt aus der Finanzie-

rung der Maßnahme gegenüberzustellen ist, sofern die Maßnahme mittelfristig nicht durch

Leistungserlöse und aktivitätsbedingte steuerliche Mehreinnahmen finanziert werden kann.

Von konjunkturellen Maßnahmen sind die in den Gesetzen angelegten „automatische Stabili—

satoren“ die weitaus wichtigsten. Modellrechnungen ergeben, daß der Staat zwischen 1993

und 1997 zur Konjunkturbelebung auf insgesamt etwa 56 Mrd. 5 an Steuern und Beiträgen

verzichtet bzw. an Mehrausgaben (insbesondere Arbeitsmarktverwaltung) getätigt hat. Hiebei

handelt es sich um horizontal wirksame Maßnahmen, weshalb keine besondere sektorale

Differenzierung vorgenommen werden kann. Entsprechend kann der Beschäftigungseffekt

auch nur indirekt ermittelt werden. So dürften insgesamt etwa 100.000 Personen ihren

Arbeitsplatz behalten haben.

Dazu kamen noch steuerliche Entlastungen durch die Steuerreform 1994 in Höhe von

17 Mrd. S 1994, etwa 10 Mrd. S 1995 und etwa 5 Mrd. S 1996. Dadurch wurden insbe-

sondere die Masseneinkommen gestärkt, deren Kaufkraft gleichmäßig allen Sektoren zugute

gekommen sein sollte (Beschäftigungswirkung für etwa 30.000 Beschäftigte im Jahr 1994

und entsprechend weniger in den Folgejahren).

Zusätzlich wurde 1993/1994 der Investitionsfreibetrag angehoben und dann gesenkt, um

auch die Privatwirtschaft zu einem Vorziehen von Investitionen zu bewegen. Die privaten In-

vestitionen wurden um 4 Mrd. 5 bzw. 3 Mrd. S stimuliert. 1996 erfolgte eine neuerliche An-

hebung, was 1996 und 1997 einen Investitionseffekt von je etwa 1 Mrd. S ausgelöst hat.

Davon profitieren in aller Regel kapitalintensive und exportorientierte Unternehmen, aber

auch indirekt Klein- und Mittelbetriebe (Beschäftigungswirkung für etwa 2.000 Beschäftigte).

Die Abschaffung der steuerlichen Mietzinsrücklage sollte 1996 und 1997 Bauinvestitionen von

je etwa 1 1/2 Mrd. S auslösen.

Bei den öffentlichen Investitionen wird die konjunkturelle Wirkung über den zeitlichen Einsatz

der Mittel gesteuert. So wurden im Rezessionsjahr 1993/94 die öffentlichen Investitionen um

3 Mrd. S bzw. 2 Mrd. S im Vorgriff auf zukünftige Maßnahmen angehoben

(Beschäftigungswirkung für etwa 3.000 Beschäftigte). Die ASFINAG erhöhte 1993 ihre In-

vestitionsfinanzierung im Rahmen der Infrastrukturoffensive um knapp 14 Mrd. 5. Die In—

vestitionsdarlehen des Umwelt— und Wasserwirtschaftsfonds wurden 1993 um 5% Mrd. S

erhöht. Öffentliche Investitionen kommen kurzfristig der Bauwirtschaft und ihren Zulieferern

zugute. Ihr Ziel ist aber die Steigerung des langfristigen Wachstumspfads über die Steigerung

der materiellen und immateriellen Infrastruktur und kommt damit allen Sektoren zugute.

Die Bundesimmobiliengesellschaft stellt 1996 und 1997 zusätzlich je etwa 1,3 Mrd. S für Bau-

projekte zur Verfügung. Der unmittelbare Nutznießer ist die Bauwirtschaft.

Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen bei den Bundesbetrieben initiiert. So übernahm der

Bund Haftungen für Investitionen der Bundesbahn — die in einem Zeitraum von fünf Jahren

vorzunehmen sind - in Höhe von 60 Mrd. S.

Die neuen Initiativen „Export“ und „Technologie“ sind im Umsetzungsstadium und werden erst

1998 voll wirksam werden. Sie bestehen aus einer Reform bestehender Instrumente in

Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen, was die Wirksamkeit des Gesamtsystems ver—

bessen soll.