2746/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde
haben am 8. Juli 1997 unter der Nr. 2689/J an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Umweltkonferenz Rio + 5 gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat;
„1. Warum waren Sie nicht persönlich bei der Umweltkonferenz in New York
anwesend, so wie etwa der deutsche, spanische, dänische, französische
oder britische Staats- oder Regierungschef?
2. Welchen Stellenwert räumen Sie als Bundeskanzler UN-Konferenzen ein?
3. Werden Sie im Dezember zur Umweltkonferenz nach Kyoto fahren?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Eine Teilnahme an der Umweltkonferenz war mir aus unabweisbaren termin-
lichen Verpflichtungen nicht möglich. Es ist jedoch festzuhalten, daß die
Ausarbeitung des österreichischen Standpunktes in einer intensiven Vorberei-
tungsphase unter Einbeziehung aller Ressorts, auch des Bundeskanzleramtes,
erfolgt ist, sodaß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie eine klare
Position der österreichischen Bundesregierung vertreten konnte.
Da die Vereinten Nationen die einzige Organisation mit praktisch universeller
Mitgliedschaft sind und die globalen Probleme, wie Armut, Bevölkerungsdyna-
mik, Umweltzerstörung, der Umgang mit nicht unbegrenzt vorhandenen Natur-
gütern, nur durch ein Zusammenwirken auf internationaler Ebene bekämpft
werden können, halte ich UN-Konferenzen zu diesen Fragen für unverzichtbar.
Die aktive und konstruktive Mitarbeit Österreichs in den Vereinten Nationen ge-
hört seit Jahren zu einem festen Bestandteil der österreichischen Außenpolitik;
dies umso mehr, als Österreich auch als Amtssitzstaat der Vereinten Nationen
großes Interesse am Wohlergehen und Erfolg der Weltorganisation hat.
Falls es mir möglich ist, werde ich an der im Dezember in Kyoto stattfindenden
Umweltkonferenz teilnehmen. Jedenfalls wird Österreich hochrangig, d.h. durch
einen Vertreter aus dem Bereich der Regierungsebene, vertreten sein.