2746/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde

haben am 8. Juli 1997 unter der Nr. 2689/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend Umweltkonferenz Rio + 5 gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat;

„1. Warum waren Sie nicht persönlich bei der Umweltkonferenz in New York

anwesend, so wie etwa der deutsche, spanische, dänische, französische

oder britische Staats- oder Regierungschef?

2. Welchen Stellenwert räumen Sie als Bundeskanzler UN-Konferenzen ein?

3. Werden Sie im Dezember zur Umweltkonferenz nach Kyoto fahren?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Eine Teilnahme an der Umweltkonferenz war mir aus unabweisbaren termin-

lichen Verpflichtungen nicht möglich. Es ist jedoch festzuhalten, daß die

Ausarbeitung des österreichischen Standpunktes in einer intensiven Vorberei-

tungsphase unter Einbeziehung aller Ressorts, auch des Bundeskanzleramtes,

erfolgt ist, sodaß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie eine klare

Position der österreichischen Bundesregierung vertreten konnte.

Da die Vereinten Nationen die einzige Organisation mit praktisch universeller

Mitgliedschaft sind und die globalen Probleme, wie Armut, Bevölkerungsdyna-

mik, Umweltzerstörung, der Umgang mit nicht unbegrenzt vorhandenen Natur-

gütern, nur durch ein Zusammenwirken auf internationaler Ebene bekämpft

werden können, halte ich UN-Konferenzen zu diesen Fragen für unverzichtbar.

Die aktive und konstruktive Mitarbeit Österreichs in den Vereinten Nationen ge-

hört seit Jahren zu einem festen Bestandteil der österreichischen Außenpolitik;

dies umso mehr, als Österreich auch als Amtssitzstaat der Vereinten Nationen

großes Interesse am Wohlergehen und Erfolg der Weltorganisation hat.

Falls es mir möglich ist, werde ich an der im Dezember in Kyoto stattfindenden

Umweltkonferenz teilnehmen. Jedenfalls wird Österreich hochrangig, d.h. durch

einen Vertreter aus dem Bereich der Regierungsebene, vertreten sein.