2747/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser und Kollegen haben am 9. Juli

1997 unter der Nr. 2699/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Besuch des Landeshauptmannes von Südtirol, Dr. Luis DURNWAL-

DER; gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche konkreten Ergebnisse brachte der oben angeführte Besuch von

Südtiroler Politikern in Bezug auf die italienischen Föderalisierungspläne?

2. Haben Sie darüber hinaus auch die folgenden Themen behandelt?

- Anerkennung von in Österreich erworbenen akademischen Graden

durch Italien

- Tätigwerden der sogenannten 137-er Kommission

- Ortsnamensgebung in Südtirol

- Begnadigung ehemaliger österreichischer Südtirolaktivisten?

3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich habe unmittelbar nach dem Besuch von Landeshauptmann Dumwalder ein

Schreiben an den italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gerichtet, in

dem ich den italienischen Regierungschef ersuche, in Zusammenhang mit der

italienischen Staatsreform dafür Sorge zu tragen, daß die Sonderautonomie

Südtirols auf Basis des Pariser Vertrages erhalten bleibe.

Anläßlich seines Besuchs in Wien am 14. Juli1997 teilte der Generalsekretär

des italienischen Außenministeriums, Boris Biancheri, mit, daß sein Ressort die

Arbeiten zur Staatsreform in der Zweikammerkommission des italienischen Par-

lamentes genau verfolge. Der Entwurf zur Staatsreform sehe die Anerkennung

der internationalen Verpflichtungen Italiens im Zusammenhang mit der Autono-

mie Südtirols vor. Ein diesbezügliches Antwortschreiben von Ministerpräsident

Prodi wurde in Aussicht gestellt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Von österreichischer Seite wurden alle erforderlichen Schritte unternommen,

um die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des jüngsten

Notenwechsels betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade

und Titel zu schaffen. Da dies auch Landeshauptmann Dumwalder bestens

bekannt ist, bestand somit kein Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.

Sowohl das Tätigwerden der sogenannten 137-er Kommission wie auch die

Frage der Ortsnamensgebung fällt in erster Linie in die Kompetenz Südtirols.

Da Österreich seitens Südtirols nicht um Unterstützung in diesen beiden Punk-

ten ersucht wurde, erschien ein initiatives Anschneiden nicht zweckdienlich.

Die Begnadigung österreichischer Staatsbürger, die sich in Italien in Strafhaft

befinden, fällt ausschließlich in die Kompetenz des italienischen Staatspräsi-

denten. Eine Diskussion mit Landeshauptmann Dumwalder über diese Frage

erschien daher nicht zielführend.