2751/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. Böhacker, Haller, Haigermoser und Kolle-

gen haben am 9.7.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2727/J be-

treffend „Finanzierung von Schüler- und Lehrlingsfreifahrten“ gerichtet. Auf die - aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre

ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 und 2

Die Finanzierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten ist zweifellos als familienpoli-

tische Maßnahme zu verstehen, setzt aber voraus, daß der Familienlastenausgleich

jene Preise für die Beförderung der Schüler und Lehrlinge zugestanden erhält, die

auch die Eltern für die Fahrt ihrer Kinder zu zahlen hätten.

ad 3

Die Entlastung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für das Jahr 1997 durch

die Einhebung des Selbstbehaltes von 270,-- öS für jedes Kind, das an der Schüler-

oder Lehrlingsfreifahrt teilnimmt, ist im Bundesvoranschlag 1997 mit 152 Mio öS

präliminiert.

ad 4

Nein.

ad 5

Durch den Entfall der Freifahrten für Studierende ist der Ausgleichsfonds für Famih-

enbeihilfen um Ausgaben in Höhe von rund 350 Mio öS pro Studienjahr entlastet

worden.

ad 6

Da § 39c FLAG 1967 mit dem 31.12.1997 außer Kraft tritt, sind für das Kalenderjahr

1997 im Bundesvoranschlag noch rund 350 Mio öS für Vergütungen an die Unter-

nehmen, die Haupt- und Nebenbahnen betreiben (Vergütungen gemäß § 39c FLAG

1967), vorgesehen.

ad 7

Die Vergütung gemäß § 39c FLAG 1967 war bekanntlich als zeitlich begrenzte Maß-

nahme vorgesehen, mit welcher der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen einen Teil

der preislichen Stützung für die von den Eisenbahnen im Rahmen der Schülerfrei-

fahrten ausgestellten Schülerzeitkarten vom Verkehrsressort übemommen werden

mußte und damit das allgemeine Budget entlastet hat. Es handelte sich somit um ein

klassisches Beispiel für einen intergovemmentalen Transfer, der nicht den Familien

zugute kommt und darüber hinaus die sehr schwierige finanzielle Lage des FLAF

mitverursacht hat.

ad 8bis 13

Aufgrund der Tatsache, daß die Verhandlungen mit den betroffenen Verkehrsunter-

nehmen mittlerweile zu einem positiven Abschluß gebracht werden konnten und so-

mit neue Verträge vorliegen, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.

ad 14 und 15

Hinsichtlich einer Terminsetzung für den Abschluß eines bundesweiten Nahver-

kehrsfinanzierungsgesetzes muß ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für

Wissenschaft und Verkehr verweisen. Ich möchte aber betonen, daß ich auch aus

der Sicht meines Ressorts ein solches Gesetz begrüße und mich jedenfalls mit

Nachdruck für sein Zustandekommen einsetzen werde.