2751/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. Böhacker, Haller, Haigermoser und Kolle-
gen haben am 9.7.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2727/J be-
treffend „Finanzierung von Schüler- und Lehrlingsfreifahrten“ gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1 und 2
Die Finanzierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten ist zweifellos als familienpoli-
tische Maßnahme zu verstehen, setzt aber voraus, daß der Familienlastenausgleich
jene Preise für die Beförderung der Schüler und Lehrlinge zugestanden erhält, die
auch die Eltern für die Fahrt ihrer Kinder zu zahlen hätten.
ad 3
Die Entlastung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für das Jahr 1997 durch
die Einhebung des Selbstbehaltes von 270,-- öS für jedes Kind, das an der Schüler-
oder Lehrlingsfreifahrt teilnimmt, ist im Bundesvoranschlag 1997 mit 152 Mio öS
präliminiert.
ad 4
Nein.
ad 5
Durch den Entfall der Freifahrten für Studierende ist der Ausgleichsfonds für Famih-
enbeihilfen um Ausgaben in Höhe von rund 350 Mio öS pro Studienjahr entlastet
worden.
ad 6
Da § 39c FLAG 1967 mit dem 31.12.1997 außer Kraft tritt, sind für das Kalenderjahr
1997 im Bundesvoranschlag noch rund 350 Mio öS für Vergütungen an die Unter-
nehmen, die Haupt- und Nebenbahnen betreiben (Vergütungen gemäß § 39c FLAG
1967), vorgesehen.
ad 7
Die Vergütung gemäß § 39c FLAG 1967 war bekanntlich als zeitlich begrenzte Maß-
nahme vorgesehen, mit welcher der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen einen Teil
der preislichen Stützung für die von den Eisenbahnen im Rahmen der Schülerfrei-
fahrten ausgestellten Schülerzeitkarten vom Verkehrsressort übemommen werden
mußte und damit das allgemeine Budget entlastet hat. Es handelte sich somit um ein
klassisches Beispiel für einen intergovemmentalen Transfer, der nicht den Familien
zugute kommt und darüber hinaus die sehr schwierige finanzielle Lage des FLAF
mitverursacht hat.
ad 8bis 13
Aufgrund der Tatsache, daß die Verhandlungen mit den betroffenen Verkehrsunter-
nehmen mittlerweile zu einem positiven Abschluß gebracht werden konnten und so-
mit neue Verträge vorliegen, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.
ad 14 und 15
Hinsichtlich einer Terminsetzung für den Abschluß eines bundesweiten Nahver-
kehrsfinanzierungsgesetzes muß ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr verweisen. Ich möchte aber betonen, daß ich auch aus
der Sicht meines Ressorts ein solches Gesetz begrüße und mich jedenfalls mit
Nachdruck für sein Zustandekommen einsetzen werde.