2754/AB XX.GP
Parlamentarische Anfrage Nr. 2787/J-NR/1997
der Abg.z.NR Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Mitwirkung Österreichs an den Bemühungen für
ein internationales Verbot von Anti-Personen-Minen und für
die Überwindung der Folgen der in letzten Jahren in Kriegs—
handlungen eingesetzten APM
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2787/J - NR/1997 eine schriftliche Anfrage an den
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Mitwirkung Österreichs an den
Bemühungen für ein internationales Verbot von Anti-Personen-Minen und für die
Überwindung der Folgen der in letzten Jahren in Kriegshandlun gen eingesetzten APM
gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
‚1. Mit der Annahme des „Abgeänderten Protokoll II“ auf der CCW-Überprüfungskonferenz
am 3. Mai 1996 in Genf wurde eine - wenn auch nicht sehr bedeutende - Verschärfung
der den Einsatz von APM begrenzenden Bestimmungen erzielt. Die Annahme erfolgte im
Weg des Konsens aller Teilnehmerstaaten der Konferenz, darunter Österreich. Das
„Abgeänderte Protokoll II“ wird erst nach Ratifizierung durch 25 Teilnehmerstaaten des
CCW-Vertrags in Kraft treten. Wann wird die Bundesregierung das "Abgeänderte Protokoll
II" dem Parlament zur Ratifizierung zuleiten?
2. Von wie vielen Staaten ist das „Abgeänderte Protokoll II" bereits ratifiziert worden?
3. Durch die Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes und die Organisierung eines
Experten-Ireffens hat Österreich eine aktive Rolle im „Ottawa-Prozeß" für ein
umfassendes APM-Verbot übernommen. Kann mit der Unterzeichnung der angestrebten
Konvention zum geplanten Termin (Dezember
1997) gerechnet werden?
4. Welche Schritte werden von Österreich unternommen, um zu erreichen, daß sich
möglichst viele Länder an der Ausarbeitung der Konvention beteiligen und dieser dann
beitreten? Sind entsprechende Anträge Österreichs in den zuständigen Gremien der
Europäischen Union und der OSZE eingebracht worden und zu welchen Beschlüssen ist
es in diesen Gremien gekommen?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Mittel für die Räumung von APM in
minenverseuchten Gebieten der Welt bereitzustellen? Wird hierbei ein langfristiges
Hilfsprogramm ins Auge gefaßt, um zu berücksichtigen, daß es über 100 Millionen
verlegte APM in der Welt gibt, die nur in einer viele Jahre dauernden Bemühung geräumt
werden können?
6. Wird die Bundesregierung verstärkte Hilfe für die medizinische und soziale
Betreuung von Opfern der Anti-Personen-Minen zu Verfügung stellen? Wird in diesem
Zusammenhang eine Mitwirkung an den speziellen Aktionen der Vereinten Nationen, der
Weltgesundheitsorganisation bzw. des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz
geplant?
7. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche
APM mit der Bezeichnung DFC-1 9 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen
vorgenommen? Wurden etwaige Wahrnehmungen an die Justizbehörden
weitergegeben?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1
Mit den Vorbereitungen für die Einleitung des Parlamentarischen
Genehmigungsverfahrens für die Ratifizierung des „Abgeänderten Protokoll II“ durch
Österreich wurde bereits begonnen und es muß nunmehr das Einvernehmen zwischen
den zuständigen Ministerien hergestellt werden. Es ist meine Absicht, daß die Vorlage
ehestmöglich noch im Herbst dieses Jahres dem Parlament zur Genehmigung zugeleitet
werden wird.
Zu Frage 2
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in seiner Funktion als
Depositar haben derzeit (Stand 12. August 1997) 9 Staaten das ‚Abgeänderte Protokoll II“
bereits ratifiziert bzw. angenommen oder sind ihm beigetreten.
Zu Frage 3
Dies wird vom Verlauf der am 1. September in Oslo beginnenden
Abkommensverhandlungen abhängen. Österreich hat zahlreiche Aktivitäten zur
Vorbereitung der Verhandlungen unternommen und vor allem den Abkommensentwurf‘
der die Verhandlungsgrundlage bilden soll, ausgearbeitet. Österreich wird auch weiterhin
Initiativen setzen, die dazu beitragen sollen, daß Anfang Dezember 1997 in Ottawa die
Vertragsunterzeichnung erfolgen kann.
Zu Frage 4
Österreich hat zweimal weltweit auf bilateralem Weg den Text eines Totalverbot-Vertrages
konsultiert und im Feber 1997 in Wien ein internationales Expertentreffen abgehalten, bei
dem 111 Staaten vertreten waren. Darüber hinaus hat Österreich eine sehr aktive
Zusammenarbe?t mit anderen in dieser Frage besonders engagierten Staaten gepflogen
und beispielsweise in sämtlichen Staaten vor der Brüsseler Konferenz den Entwurf mit
dem Ersuchen um Teilnahme an dieser Konferenz und den eigentlichen Verhandlungen
im September übergeben.
Im Rahmen der EU hat Österreich die am 1.10.1996 beschlossene Gemeinsame Aktion
zum Thema Anti-Personenminen vorgeschlagen. Auf österreichische Initiative enthält
diese das Ziel einer totalen Eliminierung von Anti-Personenminen.
In der OSZE hat sich Österreich für eine Thematisierung dieser Frage eingesetzt und
unter anderem eine Initiative für einen von allen OSZE-Staaten auszufüllenden
Fragebogen betreffend Anti-Personenminen unterstützt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Österreich wird sich weiterhin aktiv für die Opfer von Minen und zur Unterstützung bei
der Minenräumung einsetzen. Im Rahmen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe werden neben
Minenräumungsaktivitäten insbesondere die Ausbildung zur Entminung in Selbsthilfe,
Bewußtseinsbildungsprogramme und die Rehabilitation von Landminenopfern gefördert.
Aus Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden im
Zusammenhang mit der Minenproblematik zur Zeit Projekte in Afghanistan und in
Mosambik unterstützt. Sollten zur Eindämmung der Minenproblematik Anträge weiterer
Programmländer der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit einlangen, wird sich
Österreich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bestrebt zeigen, diese im
gemeinsamen Dialog nach Möglichkeit in die laufenden Kooperationsprogramme
einzubauen.
Weiters wird aus Bundesmitteln derzeit der Einsatz von vier österreichischen
Minenexperten in Bosnien finanziert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die
österreichischen Bemühungen zur Unterstützung der Rehabilitation und sozialen
Integration von Kriegsinvaliden in Bosnien und Herzegowina hinweisen.
Österreich trägt auch im Rahmen der EU durch Mittinanzierung von ECHO (European
Community Humanitarian Office) aktiv zur Unterstützung von Programmen für
Minenräumung und Betreuung von Minenopfern bei. ECHO hat seit dem österreichischen
Beitritt insgesamt 15,6 Mio. ECU für Minenprogramme aufgewendet. Im Rahmen der
Gemeinsamen Aktion der EU vom 1. Oktober1996 sind weitere 7 Mio. ECU für
Minenprogramme veranschlagt worden. Mit diesem Beitrag werden insbesondere
Programme im Rahmen des spezifisch dafür von den VN eingerichteten Freiwilligen
Treuhandfonds und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt.
Eine Fortführung dieser Gemeinsamen Aktion der EU während des Jahres 1998 ist
beabsichtigt.
Als Trägerorganisationen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für
Operationen im Zusammenhang mit Minenräumung und dem Schutz der betroffenen
Bevölkerung sind insbesondere die internationalen Programme UNDP, UNICEF und
UNOCHA (Afghanistan) sowie nicht-staatliche Organisationen herangezogen worden. Von
der österreichischen Bundesregierung wird zur Zeit die Leistung eines finanziellen
Beitrages für ein einschlägiges Projekt des IKRK geprüft.
Zu Frage 7
Da der Gegenstand dieser Anfrage nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt, bitte
ich um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.