2754/AB XX.GP

 

Parlamentarische Anfrage Nr. 2787/J-NR/1997

der Abg.z.NR Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Mitwirkung Österreichs an den Bemühungen für

ein internationales Verbot von Anti-Personen-Minen und für

die Überwindung der Folgen der in letzten Jahren in Kriegs—

handlungen eingesetzten APM

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2787/J - NR/1997 eine schriftliche Anfrage an den

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Mitwirkung Österreichs an den

Bemühungen für ein internationales Verbot von Anti-Personen-Minen und für die

Überwindung der Folgen der in letzten Jahren in Kriegshandlun gen eingesetzten APM

gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

‚1. Mit der Annahme des „Abgeänderten Protokoll II“ auf der CCW-Überprüfungskonferenz

am 3. Mai 1996 in Genf wurde eine - wenn auch nicht sehr bedeutende - Verschärfung

der den Einsatz von APM begrenzenden Bestimmungen erzielt. Die Annahme erfolgte im

Weg des Konsens aller Teilnehmerstaaten der Konferenz, darunter Österreich. Das

„Abgeänderte Protokoll II“ wird erst nach Ratifizierung durch 25 Teilnehmerstaaten des

CCW-Vertrags in Kraft treten. Wann wird die Bundesregierung das "Abgeänderte Protokoll

II" dem Parlament zur Ratifizierung zuleiten?

2. Von wie vielen Staaten ist das „Abgeänderte Protokoll II" bereits ratifiziert worden?

3. Durch die Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes und die Organisierung eines

Experten-Ireffens hat Österreich eine aktive Rolle im „Ottawa-Prozeß" für ein

umfassendes APM-Verbot übernommen. Kann mit der Unterzeichnung der angestrebten

Konvention zum geplanten Termin (Dezember 1997) gerechnet werden?

4. Welche Schritte werden von Österreich unternommen, um zu erreichen, daß sich

möglichst viele Länder an der Ausarbeitung der Konvention beteiligen und dieser dann

beitreten? Sind entsprechende Anträge Österreichs in den zuständigen Gremien der

Europäischen Union und der OSZE eingebracht worden und zu welchen Beschlüssen ist

es in diesen Gremien gekommen?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Mittel für die Räumung von APM in

minenverseuchten Gebieten der Welt bereitzustellen? Wird hierbei ein langfristiges

Hilfsprogramm ins Auge gefaßt, um zu berücksichtigen, daß es über 100 Millionen

verlegte APM in der Welt gibt, die nur in einer viele Jahre dauernden Bemühung geräumt

werden können?

6. Wird die Bundesregierung verstärkte Hilfe für die medizinische und soziale

Betreuung von Opfern der Anti-Personen-Minen zu Verfügung stellen? Wird in diesem

Zusammenhang eine Mitwirkung an den speziellen Aktionen der Vereinten Nationen, der

Weltgesundheitsorganisation bzw. des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz

geplant?

7. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche

APM mit der Bezeichnung DFC-1 9 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen

vorgenommen? Wurden etwaige Wahrnehmungen an die Justizbehörden

weitergegeben?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1

Mit den Vorbereitungen für die Einleitung des Parlamentarischen

Genehmigungsverfahrens für die Ratifizierung des „Abgeänderten Protokoll II“ durch

Österreich wurde bereits begonnen und es muß nunmehr das Einvernehmen zwischen

den zuständigen Ministerien hergestellt werden. Es ist meine Absicht, daß die Vorlage

ehestmöglich noch im Herbst dieses Jahres dem Parlament zur Genehmigung zugeleitet

werden wird.

Zu Frage 2

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in seiner Funktion als

Depositar haben derzeit (Stand 12. August 1997) 9 Staaten das ‚Abgeänderte Protokoll II“

bereits ratifiziert bzw. angenommen oder sind ihm beigetreten.

Zu Frage 3

Dies wird vom Verlauf der am 1. September in Oslo beginnenden

Abkommensverhandlungen abhängen. Österreich hat zahlreiche Aktivitäten zur

Vorbereitung der Verhandlungen unternommen und vor allem den Abkommensentwurf‘

der die Verhandlungsgrundlage bilden soll, ausgearbeitet. Österreich wird auch weiterhin

Initiativen setzen, die dazu beitragen sollen, daß Anfang Dezember 1997 in Ottawa die

Vertragsunterzeichnung erfolgen kann.

Zu Frage 4

Österreich hat zweimal weltweit auf bilateralem Weg den Text eines Totalverbot-Vertrages

konsultiert und im Feber 1997 in Wien ein internationales Expertentreffen abgehalten, bei

dem 111 Staaten vertreten waren. Darüber hinaus hat Österreich eine sehr aktive

Zusammenarbe?t mit anderen in dieser Frage besonders engagierten Staaten gepflogen

und beispielsweise in sämtlichen Staaten vor der Brüsseler Konferenz den Entwurf mit

dem Ersuchen um Teilnahme an dieser Konferenz und den eigentlichen Verhandlungen

im September übergeben.

Im Rahmen der EU hat Österreich die am 1.10.1996 beschlossene Gemeinsame Aktion

zum Thema Anti-Personenminen vorgeschlagen. Auf österreichische Initiative enthält

diese das Ziel einer totalen Eliminierung von Anti-Personenminen.

In der OSZE hat sich Österreich für eine Thematisierung dieser Frage eingesetzt und

unter anderem eine Initiative für einen von allen OSZE-Staaten auszufüllenden

Fragebogen betreffend Anti-Personenminen unterstützt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Österreich wird sich weiterhin aktiv für die Opfer von Minen und zur Unterstützung bei

der Minenräumung einsetzen. Im Rahmen der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe werden neben

Minenräumungsaktivitäten insbesondere die Ausbildung zur Entminung in Selbsthilfe,

Bewußtseinsbildungsprogramme und die Rehabilitation von Landminenopfern gefördert.

Aus Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden im

Zusammenhang mit der Minenproblematik zur Zeit Projekte in Afghanistan und in

Mosambik unterstützt. Sollten zur Eindämmung der Minenproblematik Anträge weiterer

Programmländer der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit einlangen, wird sich

Österreich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bestrebt zeigen, diese im

gemeinsamen Dialog nach Möglichkeit in die laufenden Kooperationsprogramme

einzubauen.

Weiters wird aus Bundesmitteln derzeit der Einsatz von vier österreichischen

Minenexperten in Bosnien finanziert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die

österreichischen Bemühungen zur Unterstützung der Rehabilitation und sozialen

Integration von Kriegsinvaliden in Bosnien und Herzegowina hinweisen.

Österreich trägt auch im Rahmen der EU durch Mittinanzierung von ECHO (European

Community Humanitarian Office) aktiv zur Unterstützung von Programmen für

Minenräumung und Betreuung von Minenopfern bei. ECHO hat seit dem österreichischen

Beitritt insgesamt 15,6 Mio. ECU für Minenprogramme aufgewendet. Im Rahmen der

Gemeinsamen Aktion der EU vom 1. Oktober1996 sind weitere 7 Mio. ECU für

Minenprogramme veranschlagt worden. Mit diesem Beitrag werden insbesondere

Programme im Rahmen des spezifisch dafür von den VN eingerichteten Freiwilligen

Treuhandfonds und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt.

Eine Fortführung dieser Gemeinsamen Aktion der EU während des Jahres 1998 ist

beabsichtigt.

Als Trägerorganisationen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für

Operationen im Zusammenhang mit Minenräumung und dem Schutz der betroffenen

Bevölkerung sind insbesondere die internationalen Programme UNDP, UNICEF und

UNOCHA (Afghanistan) sowie nicht-staatliche Organisationen herangezogen worden. Von

der österreichischen Bundesregierung wird zur Zeit die Leistung eines finanziellen

Beitrages für ein einschlägiges Projekt des IKRK geprüft.

Zu Frage 7

Da der Gegenstand dieser Anfrage nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt, bitte

ich um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.