2759/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2655/J betreffend Umweltprobleme im Großraum Enns, welche die

Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 8.7.1997 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Wieviele Arbeitsplätze im Bereich des ausgebauten Donauhaf ens

geschaffen wurden, kann von seiten des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten nicht gesagt werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Aus öffentlichen Mitteln wurden folgende Förderungen gewährt bzw.

ausbezahlt:

1. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Niederöster-

reich

Förderungszusage 1993                                   öS 9,250.000 Mb.

davon bisher ausbezahlt                                  öS 8,167.373 MiO.

2. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Oberöster-

reich

Förderungszusage 1993                                  öS 18,429.662 Mio.

davon bisher ausbezahlt öS 13,417.754 Mio.

Die Förderung beträgt jeweils 50 % der Projektkosten.

3. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Kaimauer-

verlängerung

Darlehen                                                           öS 2,672.000 Mio.

davon ausbezahlt                                              öS    802.000 Mio.

Das Darlehen umfaßt 20 % der projektkosten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Da die Ennshafen GesmbH ein privates Unternehmen ist, können

seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten keine inhaltlichen Aussagen getroffen werden.

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

Auf Grundlage der ergänzenden Umwelt- und Nutzen-Kosten-Unter-

suchungen wurde das Generelle Projekt 1996 für die Umfahrung

Ennsdorf-Enns-Asten im April 1997 genehmigt. Die geschätzten

Vorhabenskosten belaufen sich auf öS 594 Mio., wobei die Kosten

des Abschnitts in Oberösterreich rund öS 429 Mio. und jene des

Abschnitts in Niederösterreich rund öS 165 Mio. betragen. Die

Unterlagen für das "Vorprüfungsverfahren" gemäß UVP-Gesetz werden

in den nächsten Tagen an die Standortgemeinden, die mitwirkenden

Behörden und die umweltanwaitschaften zur Stellungnahme und

öffentlichen Auflage versendet.

In der Bedarfsfeststellung für den Ausbau der Bundesstraßen ist

das Bauvorhaben in Stufe 1 an 5. Stelle gereiht. Der Zeitpunkt

der Aufnahme des Projektes in das Bauprogramm ist von der Höhe

der für die kommenden Jahre zur Verfügung stehenden Budgetmittel

abhängig und kann derzeit noch nicht präzisiert werden.

Mit der Projektsgenehmigung für die Umf ahrung B 1 durch das Bun-

desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden auch

weitere zusätzliche Untersuchungen zur Frage der künftigen An-

bindung an die A 1 im Bereich „Eckmayr-Mühle“ in Kombination mit

einer allfälligen Verlegung der B 115 Eisen Straße an die Bundes-

straßenverwaltung Oberösterreich in Auftrag gegeben. Mangels kon-

kret vorliegender Projekte können derzeit weder genaue Aussagen

über ein eventuelles investitionsvolumen, noch über einen even-

tuellen Realisierungszeitpunkt dieses Vorhabens abgegeben werden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Dem Geltungsbereich des Berggesetzes 1975 und damit der bergbe-

hördlichen Zuständigkeit unterliegt nicht die Schottergewinnung

schlechthin, sondern nur die Gewinnung bestimmter höherwertiger

mineralischer Rohstoffe, die zudem verschiedentlich eine Eignung

für bestimmte höhere verwendungszwecke aufweisen müssen. Soweit

demnach die Beantwortung der gegenständlichen Frage in die ho.

Zuständigkeit fällt, wird bemerkt, daß betreffend die Großregion

Enns-Asten-Langenstein bei der zuständigen Berghauptmannschaft

Salzburg zwei Verfahren zur Genehmigung eines Aufschluß- und

Abbauplanes anhängig sind. Diese Verfahren betreffen die beab-

sichtigte Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe im Ab-

baufeld "Enns“ der Donau-Kies Kiesgewinnungs-GmbH einerseits und

in den Abbaufeldern Obere Schloßau I und ‚Untere Schloßau I bis

IV“ der WIBAU-Wirtschaftsgenossenschaft des Bauwesens

reg.Gen.m.b.H. andererseits. Mit diesem Vorhaben steht die Er-

richtung einer Bergbauanlage, für deren Herstellung bei der Berg-

hauptmannschaft gleichfalls ein Bewilligungsverfahren anhängig

ist, im Zusammenhang. Im einzelnen ist zu bemerken:

Sowohl für das auf Grundstücken in der Katastralgemeinde Lorch

gelegene Abbaufeld „Enns“ als auch für die auf Grundstücken in

der Katastralgemeinde Enns gelegenen Abbaufelder "Obere Schloßau

I“ und „Untere Schloßau I bis IV“ liegen rechtskräftige Gewin-

nungsbewilligungen der Berghauptmannschaft vor.

Der bei der Berghauptmannschaft zur Genehmigung eingereichte

Aufschluß- und Abbauplan betreffend das Abbaufeld „Enns“ sieht

vor, daß auf einer Fläche von ca. 9,9 ha jährlich ca. 100.000 m³

und insgesamt ca. 1 Mio. m³ abgebaut werden sollen. Am 2.4.1997

hat die Berghauptmannschaft betreffend den gegenständlichen Auf-

schluß- und Abbauplan eine abschließende Verhandlung durchge-

führt. Ein Bescheid über den Genehmigungsantrag wurde noch nicht

erlassen. Ferner ist zu bemerken, daß der Bereich des Abbaufeldes

"Enns“ im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde

Enns als Kiesabbaugebiet und als Bergbaugebiet ausgewiesen ist.

Weiters liegen das gegenständliche Vorhaben betreffend zwei

naturschutzrechtliche Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-

Land sowie ein Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich

zur Durchführung einer Naßbaggerung nach dem wasserrechtsgesetz

1959 vor.

Der der Berghauptmannschaft zur Genehmigung vorgelegte Aufschluß-

und Abbauplan betreffend das oben angeführte Vorhaben der WIBAU-

wirtschaftsgenossenschaft des Bauwesens reg.Gen.m.b.H. umfaßt

einen Planungszeitraum von 5 Jahren und sieht den Abbau von ins-

gesamt ca. 500.000 m³ auf einer Fläche von ca. 5,4 ha vor. Das

Verfahren zur Genehmigung des Aufschluß- und Abbauplanes und das

damit im Zusammenhang stehende Verfahren zur Genehmigung einer

Bergbauanlage wurden von der Berghauptmannschaft bis zur Ent-

scheidung im anhängigen wasserrechtlichen Verfahren zur Erteilung

einer Bewilligung zur Naßbaggerung unterbrochen. Laut Auskunft

der Bezirkshauptmannschaft liegt eine naturschutzrechtliche Be-

willigung bereits vor. Ferner wird bemerkt, daß in den Abbau—

feldern "Obere Schloßau I" und ‚"Untere Schloßau I bis IV" während

einer Abbauzeit von 18 Jahren auf einer Abbaufläche von ca. 15 ha

insgesamt ca. 1,725.000 m³ mineralischer Rohstoff abgebaut werden

sollen. Es kann derzeit allerdings nicht beurteilt werden, ob die

gesamte Fläche in Abbau genommen werden wird und kann.

Nicht unter den Geltungsbereich des Berggesetzes 1975 fällt die

von der österreichischen DONAU-Betriebs-AG beantragte Baggerung

von 1 Mio. m³ Kies während der nächsten 6 Jahre in der Ennsmün-

dung. Das wasserrechtliche Verfahren wurde bereits positiv

erledigt. Ein Bescheid uber den Genehmigungsantrag gemäß Wasser-

rechtsgesetz 1959 wurde noch nicht erlassen.