2759/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2655/J betreffend Umweltprobleme im Großraum Enns, welche die
Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 8.7.1997 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Wieviele Arbeitsplätze im Bereich des ausgebauten Donauhaf ens
geschaffen wurden, kann von seiten des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht gesagt werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Aus öffentlichen Mitteln wurden folgende Förderungen gewährt bzw.
ausbezahlt:
1. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Niederöster-
reich
Förderungszusage 1993 öS 9,250.000 Mb.
davon bisher ausbezahlt öS 8,167.373 MiO.
2. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Oberöster-
reich
Förderungszusage 1993 öS 18,429.662 Mio.
davon bisher ausbezahlt öS 13,417.754 Mio.
Die Förderung beträgt jeweils 50 % der Projektkosten.
3. Für den Hochwasserschutz des Hafens Enns-Ennsdorf Kaimauer-
verlängerung
Darlehen öS 2,672.000 Mio.
davon ausbezahlt öS 802.000 Mio.
Das Darlehen umfaßt 20 % der projektkosten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Da die Ennshafen GesmbH ein privates Unternehmen ist, können
seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-
heiten keine inhaltlichen Aussagen getroffen werden.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Auf Grundlage der ergänzenden Umwelt- und Nutzen-Kosten-Unter-
suchungen wurde das Generelle Projekt 1996 für die Umfahrung
Ennsdorf-Enns-Asten im April 1997 genehmigt. Die geschätzten
Vorhabenskosten belaufen sich auf öS 594 Mio., wobei die Kosten
des Abschnitts in Oberösterreich rund öS 429 Mio. und jene des
Abschnitts in Niederösterreich rund öS 165 Mio. betragen. Die
Unterlagen für das
"Vorprüfungsverfahren" gemäß UVP-Gesetz werden
in den nächsten Tagen an die Standortgemeinden, die mitwirkenden
Behörden und die umweltanwaitschaften zur Stellungnahme und
öffentlichen Auflage versendet.
In der Bedarfsfeststellung für den Ausbau der Bundesstraßen ist
das Bauvorhaben in Stufe 1 an 5. Stelle gereiht. Der Zeitpunkt
der Aufnahme des Projektes in das Bauprogramm ist von der Höhe
der für die kommenden Jahre zur Verfügung stehenden Budgetmittel
abhängig und kann derzeit noch nicht präzisiert werden.
Mit der Projektsgenehmigung für die Umf ahrung B 1 durch das Bun-
desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden auch
weitere zusätzliche Untersuchungen zur Frage der künftigen An-
bindung an die A 1 im Bereich „Eckmayr-Mühle“ in Kombination mit
einer allfälligen Verlegung der B 115 Eisen Straße an die Bundes-
straßenverwaltung Oberösterreich in Auftrag gegeben. Mangels kon-
kret vorliegender Projekte können derzeit weder genaue Aussagen
über ein eventuelles investitionsvolumen, noch über einen even-
tuellen Realisierungszeitpunkt dieses Vorhabens abgegeben werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Dem Geltungsbereich des Berggesetzes 1975 und damit der bergbe-
hördlichen Zuständigkeit unterliegt nicht die Schottergewinnung
schlechthin, sondern nur die Gewinnung bestimmter höherwertiger
mineralischer Rohstoffe, die zudem verschiedentlich eine Eignung
für bestimmte höhere verwendungszwecke aufweisen müssen. Soweit
demnach die Beantwortung der gegenständlichen Frage in die ho.
Zuständigkeit fällt, wird bemerkt, daß betreffend die Großregion
Enns-Asten-Langenstein bei der zuständigen Berghauptmannschaft
Salzburg zwei Verfahren zur Genehmigung eines Aufschluß- und
Abbauplanes anhängig sind. Diese Verfahren betreffen die beab-
sichtigte Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe im Ab-
baufeld "Enns“ der Donau-Kies Kiesgewinnungs-GmbH einerseits und
in den Abbaufeldern Obere Schloßau I und
‚Untere Schloßau I bis
IV“ der WIBAU-Wirtschaftsgenossenschaft des Bauwesens
reg.Gen.m.b.H. andererseits. Mit diesem Vorhaben steht die Er-
richtung einer Bergbauanlage, für deren Herstellung bei der Berg-
hauptmannschaft gleichfalls ein Bewilligungsverfahren anhängig
ist, im Zusammenhang. Im einzelnen ist zu bemerken:
Sowohl für das auf Grundstücken in der Katastralgemeinde Lorch
gelegene Abbaufeld „Enns“ als auch für die auf Grundstücken in
der Katastralgemeinde Enns gelegenen Abbaufelder "Obere Schloßau
I“ und „Untere Schloßau I bis IV“ liegen rechtskräftige Gewin-
nungsbewilligungen der Berghauptmannschaft vor.
Der bei der Berghauptmannschaft zur Genehmigung eingereichte
Aufschluß- und Abbauplan betreffend das Abbaufeld „Enns“ sieht
vor, daß auf einer Fläche von ca. 9,9 ha jährlich ca. 100.000 m³
und insgesamt ca. 1 Mio. m³ abgebaut werden sollen. Am 2.4.1997
hat die Berghauptmannschaft betreffend den gegenständlichen Auf-
schluß- und Abbauplan eine abschließende Verhandlung durchge-
führt. Ein Bescheid über den Genehmigungsantrag wurde noch nicht
erlassen. Ferner ist zu bemerken, daß der Bereich des Abbaufeldes
"Enns“ im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde
Enns als Kiesabbaugebiet und als Bergbaugebiet ausgewiesen ist.
Weiters liegen das gegenständliche Vorhaben betreffend zwei
naturschutzrechtliche Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-
Land sowie ein Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich
zur Durchführung einer Naßbaggerung nach dem wasserrechtsgesetz
1959 vor.
Der der Berghauptmannschaft zur Genehmigung vorgelegte Aufschluß-
und Abbauplan betreffend das oben angeführte Vorhaben der WIBAU-
wirtschaftsgenossenschaft des Bauwesens reg.Gen.m.b.H. umfaßt
einen Planungszeitraum von 5 Jahren und sieht den Abbau von ins-
gesamt ca. 500.000 m³ auf einer Fläche von ca. 5,4 ha vor. Das
Verfahren zur Genehmigung des Aufschluß- und Abbauplanes und das
damit im Zusammenhang stehende Verfahren zur
Genehmigung einer
Bergbauanlage wurden von der Berghauptmannschaft bis zur Ent-
scheidung im anhängigen wasserrechtlichen Verfahren zur Erteilung
einer Bewilligung zur Naßbaggerung unterbrochen. Laut Auskunft
der Bezirkshauptmannschaft liegt eine naturschutzrechtliche Be-
willigung bereits vor. Ferner wird bemerkt, daß in den Abbau—
feldern "Obere Schloßau I" und ‚"Untere Schloßau I bis IV" während
einer Abbauzeit von 18 Jahren auf einer Abbaufläche von ca. 15 ha
insgesamt ca. 1,725.000 m³ mineralischer Rohstoff abgebaut werden
sollen. Es kann derzeit allerdings nicht beurteilt werden, ob die
gesamte Fläche in Abbau genommen werden wird und kann.
Nicht unter den Geltungsbereich des Berggesetzes 1975 fällt die
von der österreichischen DONAU-Betriebs-AG beantragte Baggerung
von 1 Mio. m³ Kies während der nächsten 6 Jahre in der Ennsmün-
dung. Das wasserrechtliche Verfahren wurde bereits positiv
erledigt. Ein Bescheid uber den Genehmigungsantrag gemäß Wasser-
rechtsgesetz 1959 wurde noch nicht erlassen.