2760/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2668/J betreffend Neubau der B 100/E 66 im Bereich Kleblach/

Oberes Drautal, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen

und Freunde am 8. Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Notwendigkeit zum Ausbau der B 100 in diesem Bereich ist zum

einen zur Gewährleistung eines ausreichenden verkehrlichen Anfor-

derungsprofiles sowie entsprechend ausreichendem Niveau der Ver-

kehrssicherheit und zum anderen zur Vermeidung der negativen

Auswirkungen des Straßenverkehrs im unmittelbaren Wohn- und Le-

bensbereich der anrainenden Bevölkerung gegeben.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die von der Bundesstraßenverwaltung Kärnten vorgelegten Pro-

jektsunterlagen bzw. die darin angestellten Wirtschaftlichkeits-

überlegungen lassen - insbesondere auch im Lichte einer zweck-

mäßigen, sinnvollen und sparsamen Verwendung der Budgetmittel -

eindeutige Präferenzen zugunsten des geplanten Ausbaues ableiten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das Bauvorhaben wird aus dem ordentlichen Budget der Bundes-

straßenverwaltung bedeckt und ist im Bauprogramm 1997 mit Gesamt-

kosten von 115 Mio. ATS enthalten.

Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:

Die Dimensionierung künftiger Straßenanlagen erfolgt auf Grund-

lage der prognostizierten Verkehrsbelastungsverhältnisse, die aus

den Ergebnissen der jeweiligen Verkehrsuntersuchungen abgeleitet

werden. Die Bundesstraßenverwaltung Kärnten hat dazu umfangreiche

Verkehrserhebungen und Untersuchungen - in denen nicht nur die

verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen möglichen Ausbauszena-

rien, sondern auch die entsprechenden künftigen Trendentwick-

lungen untersucht wurden - angestellt und die Ergebnisse bei den

Projektierungsarbeiten für die geplante Straßentrasse ent-

sprechend berücksichtigt.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Für die Trassenfestlegung des gegeständlichen Straßenstückes

durch Verordnung nach § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971

in der letztgültigen Fassung war keine Umweltverträglichkeitsprü-

fung erforderlich, weil die Einleitung des Verfahrens zur

Trassenfestlegung noch vor Inkrafttreten des umweltverträglich-

keitsprüfungsgesetzes erfolgte.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Soferne mit dieser kleinräumigen Variante der Vorschlag von Prof.

Knof lacher gemeint ist, so ist festzuhalten, daß dieser Vorschlag

an die Bundesstraßenverwaltung Kärnten im Zuge der Generellen

Planung zur Überprüfung weitergeleitet wurde. Die Überprüfung der

Trassenvarianten hat jedoch ergeben, daß diese vorgeschlagene

Trassenvariante der Variante "Amtstrasse“ deutlich unterlegen und

daher nicht weiter zu verfolgen ist.

Sollte jedoch die im Rahmen der Detailprojektierung aufgezeigte

Möglichkeit einer kleinräumigeren Trassenführung am westlichen

Projektsende gemeint sein, so wird dazu bemerkt, daß die Ent-

scheidung über eine allfällige Änderung der bereits verordneten

Trasse (kleinräumigere Trassenführung) in diesem letzten Ab-

schnitt der Umfahrung vom Ergebnis eines bereits in Vorbereitung

befindlichen Anhörungsverfahrens für dieses alternative letzte

Teilstück unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Umweltver-

träglichkeitsprüfungsgesetzes über das Bürgerbeteiligungsverfah-

ren abhängen wird.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Bei der 1994 durchgeführten Wirkungsanalyse wurden neben der mit

BGBl.Nr. 901/1995 verordneten Trasse folgende drei Varianten

untersucht:

a) Bahnparallele Trasse gemäß Rohentwurf 1991 schwenkt vor dem

Auwald (östlich von Lengholz) zum Bestand, dessen Nivellette

auf HQl00 angehoben wird.

b) wie a), jedoch ohne Bestandsausbau, dh. es wäre keine

Sicherheit vor Hochwasser, bzw. Wildunfällen gegeben.

c) Bahnparallele Trasse durchschneidet den Auwald, rückt im

Bereich des Wildwechsels von der Bahn ab und bindet westlich

des Auwaldes bei Lengholz in den Bestand ein.

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

Bei einer kapitalisierten Betrachtungsweise sowohl des Bau- als

auch des Erhaltungsaufwandes ist der gewählte Querschnitt B 4

wirtschaftlicher.

Die größere Wirtschaftlichkeit ergibt sich zum einen aus der

geringeren Konstruktionsstärke des Oberbaus und zum anderen aus

längeren Instandsetzungsintervallen, beides bedingt durch die

größere Spurvarianz beim breiteren Querschnitt. Darüberhinaus

gewährleistet die Wahl des Regelquerschnitts B 4 eine gleichblei-

bende Straßencharakteristik im Vergleich zur vorangehenden

Strecke "Sachsenburg-Obergottesfeld“ sowie eine höhere Verkehrs-

sicherheit vor allem im Hinblick auf den Schwerverkehrsanteil von

rd. 12 %. Aus den vorgenannten Gründen war eine explizite Be-

rechnung des Mehrkostenaufwandes nicht mehr erforderlich.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Zwischen Spittal/Drau und der Staatsgrenze zu Italien sind seit

1986 nachstehende Ausbaumaßnahmen begonnen worden (ohne Sanie-

rungs- und Belagsarbeiten):

km - km                 Bezeichnung Kosten (Mio.S.)

103,1 - 103,8             Dölsach Aguntbrücke 27,2

111,8 - 114,3             Leisach - Burgfrieden 11,6

114,3 - 114,8             Mordbühel II 35,9

125,3 - 128,2             Griesbach - Margarethenbachbrücke 24,4

128,7 - 131,4             Abfaltersbach 96,7

131,4 - 131,9             Thurnerbachbrücke mit Rampen 11,3

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Die Bundesstraßenverwaltung Kärnten prüft zum gegenwärtigen Zeit-

punkt gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden alternative

Trassenmöglichkeiten. Die bisherigen Projektsgenehmigungen für

die ursprünglich vorgesehenen weiteren Ausbaumaßnahmen der B 100

in Kärnten wurden von meinem Ressort im Hinblick darauf aufgeho-

ben.

Auf Osttiroler Seite befindet sich die Umfahrung Abfaltersbach

derzeit in Bau, Ausbaumaßnahmen im Bereich von Lienz und die

Umfahrung von Sillian befinden sich im Planungsstadium.