2760/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2668/J betreffend Neubau der B 100/E 66 im Bereich Kleblach/
Oberes Drautal, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen
und Freunde am 8. Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Notwendigkeit zum Ausbau der B 100 in diesem Bereich ist zum
einen zur Gewährleistung eines ausreichenden verkehrlichen Anfor-
derungsprofiles sowie entsprechend ausreichendem Niveau der Ver-
kehrssicherheit und zum anderen zur Vermeidung der negativen
Auswirkungen des Straßenverkehrs im unmittelbaren Wohn- und Le-
bensbereich der anrainenden Bevölkerung
gegeben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die von der Bundesstraßenverwaltung Kärnten vorgelegten Pro-
jektsunterlagen bzw. die darin angestellten Wirtschaftlichkeits-
überlegungen lassen - insbesondere auch im Lichte einer zweck-
mäßigen, sinnvollen und sparsamen Verwendung der Budgetmittel -
eindeutige Präferenzen zugunsten des geplanten Ausbaues ableiten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Bauvorhaben wird aus dem ordentlichen Budget der Bundes-
straßenverwaltung bedeckt und ist im Bauprogramm 1997 mit Gesamt-
kosten von 115 Mio. ATS enthalten.
Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:
Die Dimensionierung künftiger Straßenanlagen erfolgt auf Grund-
lage der prognostizierten Verkehrsbelastungsverhältnisse, die aus
den Ergebnissen der jeweiligen Verkehrsuntersuchungen abgeleitet
werden. Die Bundesstraßenverwaltung Kärnten hat dazu umfangreiche
Verkehrserhebungen und Untersuchungen - in denen nicht nur die
verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen möglichen Ausbauszena-
rien, sondern auch die entsprechenden künftigen Trendentwick-
lungen untersucht wurden - angestellt und die Ergebnisse bei den
Projektierungsarbeiten für die geplante Straßentrasse ent-
sprechend berücksichtigt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Für die Trassenfestlegung des gegeständlichen Straßenstückes
durch Verordnung nach § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971
in der letztgültigen Fassung war keine Umweltverträglichkeitsprü-
fung erforderlich, weil die Einleitung des Verfahrens zur
Trassenfestlegung noch vor Inkrafttreten des umweltverträglich-
keitsprüfungsgesetzes erfolgte.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Soferne mit dieser kleinräumigen Variante der Vorschlag von Prof.
Knof lacher gemeint ist, so ist festzuhalten, daß dieser Vorschlag
an die Bundesstraßenverwaltung Kärnten im Zuge der Generellen
Planung zur Überprüfung weitergeleitet wurde. Die Überprüfung der
Trassenvarianten hat jedoch ergeben, daß diese vorgeschlagene
Trassenvariante der Variante "Amtstrasse“ deutlich unterlegen und
daher nicht weiter zu verfolgen ist.
Sollte jedoch die im Rahmen der Detailprojektierung aufgezeigte
Möglichkeit einer kleinräumigeren Trassenführung am westlichen
Projektsende gemeint sein, so wird dazu bemerkt, daß die Ent-
scheidung über eine allfällige Änderung der bereits verordneten
Trasse (kleinräumigere Trassenführung) in diesem letzten Ab-
schnitt der Umfahrung vom Ergebnis eines bereits in Vorbereitung
befindlichen Anhörungsverfahrens für dieses alternative letzte
Teilstück unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Umweltver-
träglichkeitsprüfungsgesetzes über das Bürgerbeteiligungsverfah-
ren abhängen wird.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Bei der 1994 durchgeführten Wirkungsanalyse wurden neben der mit
BGBl.Nr. 901/1995 verordneten Trasse folgende drei Varianten
untersucht:
a) Bahnparallele Trasse gemäß Rohentwurf 1991 schwenkt vor dem
Auwald (östlich von Lengholz) zum Bestand, dessen Nivellette
auf HQl00 angehoben wird.
b) wie a), jedoch ohne Bestandsausbau, dh. es wäre keine
Sicherheit vor Hochwasser, bzw.
Wildunfällen gegeben.
c) Bahnparallele Trasse durchschneidet den Auwald, rückt im
Bereich des Wildwechsels von der Bahn ab und bindet westlich
des Auwaldes bei Lengholz in den Bestand ein.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Bei einer kapitalisierten Betrachtungsweise sowohl des Bau- als
auch des Erhaltungsaufwandes ist der gewählte Querschnitt B 4
wirtschaftlicher.
Die größere Wirtschaftlichkeit ergibt sich zum einen aus der
geringeren Konstruktionsstärke des Oberbaus und zum anderen aus
längeren Instandsetzungsintervallen, beides bedingt durch die
größere Spurvarianz beim breiteren Querschnitt. Darüberhinaus
gewährleistet die Wahl des Regelquerschnitts B 4 eine gleichblei-
bende Straßencharakteristik im Vergleich zur vorangehenden
Strecke "Sachsenburg-Obergottesfeld“ sowie eine höhere Verkehrs-
sicherheit vor allem im Hinblick auf den Schwerverkehrsanteil von
rd. 12 %. Aus den vorgenannten Gründen war eine explizite Be-
rechnung des Mehrkostenaufwandes nicht mehr erforderlich.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Zwischen Spittal/Drau und der Staatsgrenze zu Italien sind seit
1986 nachstehende Ausbaumaßnahmen begonnen worden (ohne Sanie-
rungs- und Belagsarbeiten):
km - km Bezeichnung Kosten (Mio.S.)
103,1 - 103,8 Dölsach Aguntbrücke 27,2
111,8 - 114,3 Leisach - Burgfrieden 11,6
114,3 - 114,8 Mordbühel II 35,9
125,3 - 128,2 Griesbach - Margarethenbachbrücke 24,4
128,7 - 131,4 Abfaltersbach 96,7
131,4 -
131,9
Thurnerbachbrücke mit Rampen 11,3
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Die Bundesstraßenverwaltung Kärnten prüft zum gegenwärtigen Zeit-
punkt gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden alternative
Trassenmöglichkeiten. Die bisherigen Projektsgenehmigungen für
die ursprünglich vorgesehenen weiteren Ausbaumaßnahmen der B 100
in Kärnten wurden von meinem Ressort im Hinblick darauf aufgeho-
ben.
Auf Osttiroler Seite befindet sich die Umfahrung Abfaltersbach
derzeit in Bau, Ausbaumaßnahmen im Bereich von Lienz und die
Umfahrung von Sillian befinden sich im Planungsstadium.