2762/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2690/J betreffend Einsparungsmaßnahmen in der Straßenerhaltung
und im Straßenbau, welche die Abgeordneten Müller und Genossen am
8.7.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Wie in meiner Antwort vom 19.8.1996 auf die diesbezügliche parla-
mentarische Anfrage 933/J/1996 dargelegt, hat das Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Studie an einen
Betriebsberater in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Stand-
ortoptimierung der Straßenmeistereien zum Gegenstand hat.
Diese Studie liegt nunmehr als vorläufiger Rohbericht vor. Vor-
läufig deshalb, weil in der Zwischenzeit mit dem im Juli 1997
beschlossenen Infrastrukturfinanzierungsgesetz
auch sämtliche
Betriebsstätten des Autobahn- und Schnellstraßennetzes an die
ASFINAG übertragen werden und letztere dann mittels Werkverträgen
die Ämter der Landesregierungen mit der Durchführung der Erhal-
tungsarbeiten auf diesem Straßennetz betrauen wird. Es ist beab-
sichtigt, diese grundlegende Strukturveränderung in der Ergebnis-
darstellung der Studie zu berücksichtigen.
Kernstück der Studie ist, daß Mischmeistereien, d.h. Meistereien,
von denen aus mehrere Straßentypen betreut werden, bis zu einer
bestimmten Größe und bis zu einem bestimmten Aktionsradius wirt-
schaftlich zu führen sind.
Die Bundesstraßenverwaltungen in den Bundesländern werden aufge-
fordert werden, entsprechende Vorschläge vorzulegen. Einige Bun-
desländer haben bereits von sich aus Detailuntersuchungen einge-
leitet.
Mit dem Abschluß der Studie ist aus den eingangs genannten Grün-
den nunmehr im Herbst d.J. zu rechnen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Leistung der betrieblichen Erhaltung muß vor Ort in einem
relativ beschränkten Aktionsradius erbracht werden. Eine Zentra-
lisierung steht daher nicht zur Diskussion.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Bei allen Rationalisierungsüberlegungen wird davon ausgegangen,
daß der Standard der zu erbringenden Leistungen im Sinne der
Verkehrssicherheit und der Benützungsqualität nicht leiden darf.